Forum-Gewerberecht

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Hallo,

der Vorteil des Nicht-Öffentlichen-Teils ist einfach, ich kann ein fundiertes Fachwissen voraussetzen. So ist es möglich, gewisse Thematiken einfach und verständlich den Einzelfall betreffend zu besprechen.
Im Öffentlichen Teil sollte der Text so formuliert sein, dass er für weit über 100.000 Gewerbetreibende zutrifft. Dies ist notwenig, um den Interpretationsspielraum so gering wie möglich zu halten. Weiterhin führt dies zu komplexen Texten und umständlichen Formulieren. So entstehen übrigens gesetzliche Formulierungen und die sind schlecht für den BlaBlaMeter  Augenzwinkern  



Hallo Herr Kuckuk,

[QUOTE]Für den Bürger ist es aber enorm wichtig eine Transparenz zu erkennen oder aber eine Möglichkeit die Datenweitergabe nachzuvollziehen. besonders für uns Handwerker im Reisegewerbe werden aus solchen "illegalen Datensätzen" schnell [U]Bußgeldverfahren oder sogar Hausdurchsuchungen[/U].[/QUOTE]

Ohne es böse zu meinen, aber dieser Passus klingt ein wenig wie: "ich muss Wissen wer meine Daten erhält, um bei meinen Machenschaften nicht erwischt zu werden".
Schließlich finden Bußgeldverfahren und Hausdurchsuchungen nicht statt, weil eine Behörde eine Information zuviel hat. Sie finden statt, weil der Gewerbetreibende gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Gruß, Steffen Balzer



Gepostet am 26.01.2012 um 15:40 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69960#post69960


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