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Zum Ende der Seite springen Kosten für Reisegewerbekarte?
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Kosten für Reisegewerbekarte?

Liebes Forum,

Wonach richten sich eigentlich die Kosten für eine Reisegewerebkarte?
Der Aufwand ist höher als beim stehenden Gewerbe - allerdings liegen die Preise teils bei dem 20 fachen.
Es gibt im Bundesgebiet Gemeinden, die nur 70,- berechnen, andere wollen 400,- oder mehr.
Gibt es eine verwaltungrechtliche Grundlage für derben Preisunterschiede?

Mit Grüßen

Jonas Kuckuk

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Jonas Kuckuk
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1 31.05.2018 09:27 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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Kosten für Reisegewerbekarte

Hallo Jonas,

wie bei fast allen behördlichen Gebühren gibt es in der Regel eine Gebührenordnung. Die Gebührenordnung legt eine Gebührenrahmen fest und die Behörde kann sich je nach Verwaltungsaufwand innerhalb dieses Rahmens bewegen.

In der Regel gibt es dann für die Standardfälle sogenannte Gebührenempfehlungen.

z.B. im Saarland:

Erteilung einer Reisegewerbekarte 153,- - 766,- Euro i.d.R. 300,- Euro
Befristete Erteilung unter 3 Jahren 51,- - 255,- Euro i.d.R. 150,- Euro

Die einzelnen Gebührenordnungen der Länder findest du bestimmt im Netz.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
2 01.06.2018 12:09 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Kosten für RGW Karte

Hallo Klaus,

Viele Dank für die Antwort aus dem Saarland.

Grundsätzlich habe ich Verständnis für die Kostenberechnung nach Aufwand.

Die vielen Bescheinigungen beantragt heute der Antragsteller selbst. (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Führungszeugniss, etc) - außerdem fällt bei vielen Behörden auch das Einbringen des Fotos weg. das macht schonmal weniger Aufwand.
Einige Behörden greifen auf die oberste Grenze der Gebührenordnung zu, obwaohl sie faktisch weniger Aufand haben.

Im stehenden Gewerbe kommt zu der dem üblichen Arbeitsaufwand seit der neuen Gewerbenazeigeverordnung die Chekliste zur "Präventiven" Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit dazu. Das ist eine Mehraufwand, der sich nicht in der Kostenfestsetzung niederschlägt. bei Verdachtsmomenten muss noch eine Meldung an den Zoll geschrieben werden.

Auch die Kostenregelung bei unbefristeten Karten scheint mir nicht logisch.
Eine unbefristete karte i(zB 1 Jahr) ist wesentlich preisewerter, obwohl der Aufwand der Gleiche ist.

Der Aufwand müsste doch bundesweit eher der Selbe sein. Welchen Spielraum haben Länder und Gemeinden?
Macht man die Karte denn auch preiswerter, wenn der Antragsteller die Unterlagen vollständig ausgefüllt hat udn alle Unterlagen mit einbringt?
Es gibt Gemeinden, die stellen die Karte für 70,- aus- andere wollen fast 500,-.

Seit es die neuen Karten gibt und die beliebten Spezialdrucker (die anscheinend keine/r bedienen kann), werden die Karten mit der Hand augefüllt, das Foto fehlt.

Ist der Aufwand jetzt größer oder kleiner?

Ebenso fallen im Reisegewerbe im Gegensatz zum stehenden gewerbe einige Datenweitergaben weg. Auch das ist weniger Aufwand.

Mit Grüßen aus Bremen

Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
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3 07.06.2018 09:39 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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