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Hallo Jonas,

ich gebe dir ja schon recht. Der Bürger muss wissen, wer oder welches Amt seine Daten hat oder weitergibt, dafür gibt es auch ein Gesetz. Ich weiß aber nicht welches. Der Bürger hat auch das Recht, zu fragen, woher so manche amtliche Erkenntnis denn herkommt.

Schlimm ist aber, wenn sich selbst Justizia an die Spielregeln nicht hält und Daten verwendet, von denen man nicht weiß, woher sie kommen.

Auf der anderen Seite, warum sollte ein Antragsteller einer RGK nicht diesselben Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit vorlegen müssen, wie andere auch?? Insbesondere da auch hier die gleichen Unzuverlässigkeitstatbestände gelten (wie steurschulden, Eidesstattliche Versicherung usw.)

Ja, es gibt Ämter, die nehmen es mit der Informationsbeschaffung nicht so genau. Es soll aber der Eindruck vermieden werden, daß alle öffentlichen Stellen regen Austausch mit Daten betreiben, der nicht zulässig ist. Die Unterstellung ginge dann doch zu weit.

Und nicht jeder Antrag führt zu einer Hausdurchsuchung. Aber erfahrene Ermittler haben für spezielle Fälle auch spezielle Methoden großes Grinsen   .

Ich habe übrigens eine Exemplar eures Freibriefs im Büro hinsgelegt. Er rief Interesse, Kopfschütteln und beim Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft leichten Zorn hervor.
Sehr lustig.

Schönes WE an alle
VG J. Simon



Gepostet am 27.01.2012 um 06:58 von:
Benutzer: J. Simon
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