gabkoc |
beho
Grünschnabel
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Hallo
kann mir jemand sagen, wie lange eine Gewerbeuntersagung ihre güktigkeit behält. ?
Gruss
Gaby
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1
23.02.2011 14:02 |
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Solon
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Solon
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beho
Grünschnabel
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Themenstarter
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die behörde hat nicht untersagt, sondern das AG hat das Urteil erlassen. Soll ich jetzt mit dem AG verhandeln ?
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4
23.02.2011 15:04 |
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Robert
Routinier
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In diesem Fall würde ich mich erst einmal von einem Rechtsanwalt beraten lassen, da in Ihrem Fall es doch etwas verzwickt sein muss. Hatten Sie vor dem Amtsgericht keinen Rechtsbeistand?
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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5
23.02.2011 15:11 |
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*knecht*
Foren As
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Das Amtsgericht erlässt nach meinem Wissen keine Gewerbeuntersagungen nach der Gewerbeordnung.
Welcher § lag denn bei Ihrem Urteil zugrunde?
Möglicherweise war das auch eine privatrechtliche Geschichte/Unterlassungsklage.
Ich würde im Zweifel bei dem Amtsgericht mal nachfragen. Verhandeln ist hier sicher der falsche Ausdruck, denn solche Dinge lassen sich in den allermeisten Fällen nicht verhandeln.
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6
24.02.2011 08:06 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Ein Amtsgericht kann keine Gewerbeuntersagung erlassen. Das kann nur die Gewerbebehörde.
Das Amtsgericht kann aber im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung ein Berufsverbot anordnen (§ 70 StGB). Das hat aber mit Gewerberecht nichts zu tun, sondern ist eine strafrechtliche Maßnahme. Ein Berufsverbot ist immer befristet (bis max. 5 Jahre). Wie lange das Berufsverbot konkret gilt, geht immer aus dem Urteil hervor.
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24.02.2011 08:09 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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@ Robert...
nach § 35 Absatz 7 GewO kann die "Wiedergestattungsbehörde" aber eine andere sein als die Erlassbehörde...
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8
06.06.2013 13:47 |
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