Forum-Gewerberecht

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Normalerweise ergibt sich Ihre Frage aus der erlassenen Ordnungsverfügung. In der Regel wird auf Dauer untersagt. Da eine Gewerbeuntersagung von vielen Dingen abhängig ist, kann Ihnen die erlassene Behörde am Besten Auskunft über Ihr Anliegen geben.



Gepostet am 23.02.2011 um 14:06 von:
Benutzer: Robert
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58080#post58080


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