Forum-Gewerberecht

» gabkoc «

 Moin   ,

Ein Amtsgericht kann keine Gewerbeuntersagung erlassen. Das kann nur die Gewerbebehörde.
Das Amtsgericht kann aber im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung ein Berufsverbot anordnen (§ 70 StGB). Das hat aber mit Gewerberecht nichts zu tun, sondern ist eine strafrechtliche Maßnahme. Ein Berufsverbot ist immer befristet (bis max. 5 Jahre). Wie lange das Berufsverbot konkret gilt, geht immer aus dem Urteil hervor.



Gepostet am 24.02.2011 um 08:09 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58121#post58121


Beitrags-Print by Breuer76