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Geschrieben von beho am 23.02.2011 um 14:02:

  gabkoc

Hallo

kann mir jemand sagen, wie lange eine Gewerbeuntersagung ihre güktigkeit behält. ?


Gruss
Gaby



Geschrieben von Robert am 23.02.2011 um 14:06:

  RE: gabkoc



Normalerweise ergibt sich Ihre Frage aus der erlassenen Ordnungsverfügung. In der Regel wird auf Dauer untersagt. Da eine Gewerbeuntersagung von vielen Dingen abhängig ist, kann Ihnen die erlassene Behörde am Besten Auskunft über Ihr Anliegen geben.



Geschrieben von Robert am 23.02.2011 um 14:22:

  RE: gabkoc

Hi!

Hab noch was vergessen, denn ein frühzeitiger Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Die Rechtsgrundlage für die Gewerbeuntersagung ist der § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO.

Nach § 35 Absatz 6 GewO kann der Gewerbetreibende einen Antrag auf Wiedergestattung stellen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Unzuverlässigkeit im Sinne des Absatz 1 nicht mehr vorliegt. Der Antrag muss bei der erlassenen Behörde der Untersagung gestellt werden.



Geschrieben von beho am 23.02.2011 um 15:04:

  RE: gabkoc

die behörde hat nicht untersagt, sondern das AG hat das Urteil erlassen. Soll ich jetzt mit dem AG verhandeln ?



Geschrieben von Robert am 23.02.2011 um 15:11:

  RE: gabkoc

In diesem Fall würde ich mich erst einmal von einem Rechtsanwalt beraten lassen, da in Ihrem Fall es doch etwas verzwickt sein muss. Hatten Sie vor dem Amtsgericht keinen Rechtsbeistand?



Geschrieben von *knecht* am 24.02.2011 um 08:06:

 

Das Amtsgericht erlässt nach meinem Wissen keine Gewerbeuntersagungen nach der Gewerbeordnung.

Welcher § lag denn bei Ihrem Urteil zugrunde?
Möglicherweise war das auch eine privatrechtliche Geschichte/Unterlassungsklage.
Ich würde im Zweifel bei dem Amtsgericht mal nachfragen. Verhandeln ist hier sicher der falsche Ausdruck, denn solche Dinge lassen sich in den allermeisten Fällen nicht verhandeln.



Geschrieben von Thomas Mischner am 24.02.2011 um 08:09:

 

Moin ,

Ein Amtsgericht kann keine Gewerbeuntersagung erlassen. Das kann nur die Gewerbebehörde.
Das Amtsgericht kann aber im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung ein Berufsverbot anordnen (§ 70 StGB). Das hat aber mit Gewerberecht nichts zu tun, sondern ist eine strafrechtliche Maßnahme. Ein Berufsverbot ist immer befristet (bis max. 5 Jahre). Wie lange das Berufsverbot konkret gilt, geht immer aus dem Urteil hervor.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 06.06.2013 um 13:47:

  gabkoc

@ Robert...
nach § 35 Absatz 7 GewO kann die "Wiedergestattungsbehörde" aber eine andere sein als die Erlassbehörde...


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