spielerschutz durch tr.4.1 verfehlt |
Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo PG,
solange die SpielV zur Einsatzhöhe, Gewinnmöglichkeit und Spielzeit nicht eingehalten wird, weil immer noch durch die PtB die "problemlosen tanzenden Jungfrauen" propagiert werden, wird sich auch nichts ändern.
Wenn jemand ein "Abkühlen" des Spielers erreichen möchte, müssten die EC-Kartenterminals und jede Form des "Geldziehens" in Spielstätten verboten werden.
So müsste u.a.
der §8 Abs. 2 SpielV
"(2) Der Veranstalter eines anderen Spieles darf zum Zweck des Spieles keinen Kredit
gewähren oder durch Beauftragte gewähren lassen und nicht zulassen, dass in seinem
Unternehmen Beschäftigte solche Kredite gewähren."
natürlich für alle Spiele und Spielautomaten in Spielstätten gelten.
Und da gleiches Recht für alle gelten sollte, müsste dies auch in Spielbanken untersagt werden.
Wenn der Spieler dann kein Geld mehr hat, kühlt er automatisch ab, wenn er die Spielstätte zum Geldholen verlassen muss.
Gruß
Meike
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2
10.01.2011 12:19 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Und da gleiches Recht für alle gelten sollte, müsste dies auch in Spielbanken untersagt werden.
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Hallo Meike,
konsequent wäre dann doch, wenn man das gesamte Glücksspiel in Deutschland danach ausrichtet.
Gruß
anders
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3
11.01.2011 07:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo anders,
da ich persönlich noch nie in einer Lottoannahmestelle oder bei einem
Buchmacher für Pferdewetten einen EC-Karten-Terminal gesehen hatte, nahm ich jetzt erstmal das Gängige.
Aber Du hast recht, natürlich sollte dies in allen Formen von Spielstätten gelten.
Gruß
Meike
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4
12.01.2011 05:20 |
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h.bscher
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Meiner Erfahrung nach, gibt es in vielen Spielstätten auch einen Mindestbetrag der abgehoben bzw. ausgezahlt werden muss. Dieser liegt meistens bei 20-30 Euro.
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5
12.01.2011 10:03 |
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