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Hallo PG,

solange die SpielV zur Einsatzhöhe, Gewinnmöglichkeit und Spielzeit nicht eingehalten wird, weil immer noch durch die PtB die "problemlosen tanzenden Jungfrauen" propagiert werden, wird sich auch nichts ändern.

Wenn jemand ein "Abkühlen" des Spielers erreichen möchte, müssten die EC-Kartenterminals und jede Form des "Geldziehens" in Spielstätten verboten werden.

So müsste u.a.
der §8 Abs. 2 SpielV
"(2) Der Veranstalter eines anderen Spieles darf zum Zweck des Spieles keinen Kredit
gewähren oder durch Beauftragte gewähren lassen und nicht zulassen, dass in seinem
Unternehmen Beschäftigte solche Kredite gewähren."

natürlich für alle Spiele und Spielautomaten in Spielstätten gelten.


Und da gleiches Recht für alle gelten sollte, müsste dies auch in Spielbanken untersagt werden.


Wenn der Spieler dann kein Geld mehr hat, kühlt er automatisch ab, wenn er die Spielstätte zum Geldholen verlassen muss.


Gruß
Meike



Gepostet am 10.01.2011 um 12:19 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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