Forum-Gewerberecht

» spielerschutz durch tr.4.1 verfehlt «

Meiner Erfahrung nach, gibt es in vielen Spielstätten auch einen Mindestbetrag der abgehoben bzw. ausgezahlt werden muss. Dieser liegt meistens bei 20-30 Euro.



Gepostet am 12.01.2011 um 10:03 von:
Benutzer: h.bscher
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=56087#post56087


Beitrags-Print by Breuer76