Jugendhaus |
Sonnenblume
Mitglied
Dabei seit: 26.02.2009
Beiträge: 27
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 149.609
Nächster Level: 157.092
|
|
Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Folgende Frage:
Eine Gemeinde betreibt ein Jugendhaus.
Zu allem Überfluss sollen dort auch alkoholische Getränke gg. Entgelt ausgeschenkt werden.
Wie seht Ihr das nun: Ist der Betrieb des Jugendhauses nun eine öffentliche Aufgabe wie es Landmann-Rohmer in der Einleitung Rd. 57
vorsieht und somit kein Gewerbe oder nach dem Kommentar Michel/Kienzle § 1 GastG Rd. 12 ein Gewerbe?
Kommt es darauf an, ob in dem Jugendhaus Getränke und/oder Speisen
verabreicht werden gg. Entgelt verabreicht werden(§ 1 Abs. 1 GastG)?
Oder ist alles ganz anders?
Danke!
|
|
1
25.09.2009 08:46 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.715.359
Nächster Level: 11.777.899
|
|
Hallo,
unabhängig von der Frage, ob es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt, wäre zu klären, ob der Alkoholausschank gewerblich (d. h. mit Gewinnerzielungsabsicht) erfolgt oder ob das Entgelt nur kostendeckend ist. Ein wichtiges Indiz stellt der Vergleich der Getränkepreise mit denen der ortsansässigen Gastronomie dar.
|
|
2
25.09.2009 09:04 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Waldfee
Tripel-As
Dabei seit: 25.01.2007
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.134.716
Nächster Level: 1.209.937
|
|
wir hatten auch vor Jahren eine Anfrage eines Fördervereins wegen eines Jugendtreffs. Nach Prüfung des vorgelegten Konzeptes und einer Stellungnahme des Kreisjugendpflegers kamen wir zu dem Ergebnis, dass der Jugendtreff nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der Förderverein wurde auf § 23 GastG hingewiesen und dass die Vorschriften der §§ 5, 6, 18, 22 und 28 Abs. 1 Nr. 2, 6, 11 und 12 GastG Anwendung finden.
__________________ Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
|
|
4
25.09.2009 10:26 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 303.183 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.081.847
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|