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Ein freundliches  Moin  

zunächst mal würde ich ein kommunales Jugendhaus nicht so führen, dass ich dort Alkohol anbiete. Es ist eine Frage der Zeit, wann erstmals alkoholbedingt Negatives passiert und die Kommune erklären muss, weshalb nicht, wie anderswo, auf die Abgabe von Alkohol verzichtet wird. Aber das ist ja hier nicht das Thema.

Zum eigentlichen Thema: Nachdem dort Alkohol ausgeschenkt wird, ist dieses Jugendhaus (zumindest auch) eine erlaubnispflichtige Gaststätte nach dem GastG. Sicherlich gehört der Betrieb einer Kneipe nicht zu den den Gemeinden obliegenden öffentlichen Aufgaben.

Ansonsten: Wird dieser Laden denn mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben?

Viele Grüße vom Neckar    
Jürgen Rixinger



Gepostet am 25.09.2009 um 09:05 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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