Forum-Gewerberecht

» Jugendhaus «

Hallo,

unabhängig von der Frage, ob es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt, wäre zu klären, ob der Alkoholausschank [I]gewerblich[/I] (d. h. mit Gewinnerzielungsabsicht) erfolgt oder ob das Entgelt nur kostendeckend ist. Ein wichtiges Indiz stellt der Vergleich der Getränkepreise mit denen der ortsansässigen Gastronomie dar.



Gepostet am 25.09.2009 um 09:04 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38885#post38885


Beitrags-Print by Breuer76