Aktion „Roter Brief“ zeigt Wirkung |
gmg
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Aktion „Roter Brief“ zeigt Wirkung |
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@ alle
Zum ersten Mal veröffentlicht:
Zitat on
13.02.09
Aktion „Roter Brief“ zeigt Wirkung
Die vor Jahren vom Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA) ins Leben gerufene Aktion „Roter Brief gegen Schwarze Schafe“ zeigt Wirkung: Die Zahl der festgestellten Missbrauchsfälle betrug im Jahr 2008 noch 128, während es ein Jahr zuvor 190 waren. Das berichtet BA-Justiziarin Ines Olschok.
Mit 71 Fällen entfielen mehr als die Hälfte der Verstöße auf Nordrhein-Westfalen. In Hessen wurden 18 Fälle aufgedeckt, in Niedersachsen zehn und in den anderen Bundesländern jeweils weniger als acht. In den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fanden 2008 keine Überprüfungen statt.
In 71 Fällen wurde das missbräuchliche Verhalten von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, in 29 Fällen gaben die Betroffenen Unterlassungserklärungen ab. Insgesamt 18 wettbewerbsrechtliche Verfahren wurden durch Gerichtsurteile abgeschlossen und in 52 Fällen wurde, soweit bekannt, das Ordnungsamt aktiv.
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 127 Anzeigen bei Ordnungsämtern und wegen gravierender Missbrauchsfälle zwölf Anzeigen bei Staatsanwaltschaften erstattet.
Zitat off
gefunden beim:
automatenmarkt.de
Geht doch !
Weiter so !
Weg mit den "schwarzen Schafen" !
Grüße
__________________ gmg
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1
13.02.2009 18:11 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
die Aktion "Roter Brief", soweit ich diese kenne, - bitte korrigiere mich, wenn es falsch ist-
spricht immer nur vom "Missbrauch von Unterhaltungsgeräten".
Die Spielgeräte, die dort als "Unterhaltungsautomaten" bezeichnet werden, sind aber bereits in der
Aufstellung verboten, siehe §6a SpielV.
Deine Begeisterung kann ich daher nicht ganz teilen, denn wenn man wirklich für die Einhaltung der SpielV eintritt,
sollte man die Aufstellung verbotener Spielgeräte bei den örtlich zuständigen Stellen anzeigen.
Bsp.:
http://www.presseportal.de/polizeipresse..._suedhessen/rss
am 28.10.2008, 13 Betriebe (Spielhallen und Gaststätten) kontrolliert, 22 Verstöße gg. die SpielV festgestellt
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/720901F.html
am 10.02.2009, Gastronomiebterieb der "Borelly-Grotte" kontrolliert, in einer 2-stündigen Aktion 20 illegal betriebene Spielgeräte stillgelegt
usw.
Gruß
Meike
P.S.: Dieses Forum hat auch eine Medienschau.
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2
15.02.2009 07:09 |
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Solon
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r2d2
Tripel-As
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Meike
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3
15.02.2009 11:57 |
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jasper
Kaiser
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@gmg
Weg mit den "schwarzen Schafen" !
Das geht am einfachsten, wenn man „den Schäfer“ entfernt!
Ohne illegale Geräte, gäbe es kein illegales Glücksspiels!
Wer oder was genau ist der sog. „Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA)“, wer bezahlt diesen „AMA“?
So wie ich die Sache sehe ist das weder ein eingetragener Verein noch irgendeine andere rechtliche Institution.
Da schreibt zwar eine Justiziarin vom BA (wodurch sich dieser Verband finanzieren lässt dürfte bekannt sein), dass im Jahr 2008 insgesamt 127 Anzeigen bei Ordnungsämtern und wegen gravierender Missbrauchsfälle zwölf Anzeigen bei Staatsanwaltschaften erstattet wurden. – Nur wer genau hat diese Anzeigen erstattet und die Beweise für solche staatsanwaltlichen Ermittlungen in persona geliefert?
Wenn das alles so glatt läuft wie es von diesem „AMA“ beschrieben wird, was wurde denn gegen die Aufstellung eines scheinbar nicht zugelassenen „Merkur Roulette “in der „Merkur Spielothek“ Bremerhaven unternommen?
Ein Glücksspielgerät ohne Zulassung dürfte zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wenn dann das nicht zugelassene Gerät bei der Überprüfung bespielt wird, dürfte dies sogar ein illegales Glücksspiel sein und somit eine Strafanzeige gegen den Spieler und Veranstalter nach sich ziehen!
Jetzt bin ich auf die Wirkung des sog. „roten Briefs“ gespannt.
Das wäre das erste Mal, dass eine Krähe der anderen ein Auge aushackt.
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4
16.02.2009 07:03 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Mia,
woher aus der GewO Du den Begriff "Unterhaltungsautomat" hast, könntest Du bitte erläutern.
- es ging mir aber diesmal gar nicht um den Begriff -
Ein nach §6a SpielV verbotener Spielautomat ist grundsätzlich in der Aufstellung ordnungsrechtlich verboten.
Da muss nicht erst auf eine Straftat "gewartet" werden.
Wie kommt denn jmd, der nicht der Judikative angehört dazu, vor Ort nach Anzahl der festgestellten Verstösse
zu entscheiden, ob eine Straftat "verfolgungswürdig" ist oder nicht?
Die von Dir eingestellte Passage zu "Wiederholungstätern" ist der Hammer !
Bereits die Aufstellung der illegalen Spielgeräte sollte bei den Ordnungsbehörden angezeigt werden
und auch bei einem einmaligen Feststellen einer Straftat sollte diese angezeigt werden.
Gruß
Meike
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6
16.02.2009 18:26 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Mia,
Du hast das BA-Zitat nicht richtig verstanden.
Es wird nicht jeder Verstoß, d.h. auch eine Ordnungswidrigkeit, sofort angezeigt.
Wen dem so wäre, würde ich mich ja nicht empören.
Denn wenn bereits bei der Owi angezeigt würde, dann kann erst gar kein illegales Glücksspiel stattfinden.
Einfach formuliert: keine Automaten da = keine Straftat
- siehe auch Jaspers Beitrag -
Wenn Du Aufstellerin bist, kannst Du Dich ja genau über die internen Absprachen zum "Roten Brief"
informieren, dann wirst Du vielleicht verstehen warum ich mich empöre.
Gruß
Meike
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8
17.02.2009 05:12 |
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Mia
Jungspund
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@ Meike
Eine Nachfrage beim BA hat ergeben, dass alle bekanntgewordenen Verstöße bei den Ordnungsbehörden angezeigt werden. Mindestens als Ordnungswidrigkeiten, u.U. aber auch gleich als Straftat.
Gruß,
Mia
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9
18.02.2009 09:53 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Mia,
das ist ja klasse, wenn das nun so gehandhabt wird.
Dann hat sich seit der IMA ja etwas verändert.
Mein Dank gilt einem bestimmten Forumsmitglied.
Gruß
Meike
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10
18.02.2009 16:45 |
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dieter116
König
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Ich weiss von 2 Fällen, die 10 Jahre zurückliegen, bei denen durch die Rote Karte Geräte sichergestellt und abtransportiert wurden.
In einem Fall war sogar ein StA vor Ort, der die Aktion leitete.
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11
19.02.2009 07:53 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von jasper
@gmg
Weg mit den "schwarzen Schafen" !
Das geht am einfachsten, wenn man „den Schäfer“ entfernt!
Ohne illegale Geräte, gäbe es kein illegales Glücksspiels!
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@jasper:
und mit dem Merkur-Roulette haben die "schwarzen Schafe" dank dem Schäfer "Paule" wieder ein ideales Werkzeug zur Verfügung um dem verlorengegangenen Fungame-Markt wieder neues Leben einzuhauchen. Ideal
geeignet für Großzocker um Nebenwetten mit dem griechisch/türkischen Aufsteller/Wirt zu tätigen.
Schönen Fasching wünscht euch
sunrise
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12
19.02.2009 23:36 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
nicht das wir uns missverstehen,
wenn die Aufstellung verbotener Spielautomaten angezeigt wird,
- denn das ist eine Owi -
dann benötigt man weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft, sondern
nur das Ordnungsamt.
Ich persönlich habe bis heute von keinem Ordnungsamt gehört, dem
mit der Aktion "Rote Karte" nur die Aufstellung verbotener Spielgeräte
angezeigt wurde.
Auch bin ich bis zu Mias Beitrag immer noch von den verschiedenen
Intervallen mit Abmahnungen... und dann Anzeige, ausgegangen.
Wenn sich das nun ändert in:
Es werden nach §6 a SpielV verbotene Spielautomaten in der Aufstellung festgestellt
und es werden dann sofort die Ordnungsbehörden informiert.
Ist das doch klasse.
@ sunrise
Dazu zählen natürlich auch "erst in der Zulassung befindende GSG",
wie das Roulette.
Denn was manchen gerne erzählt wird, betr. der "vorläufigen Zulassung" ist natürlich quatsch.
Das gibt es nicht !
Und um es nochmal klar zu sagen.
Auch ein GSG ohne Zulassung im Probemodus kann die Kriterien eines zulassungsfreien Unterhaltungsspielgeräts
nicht erfüllen, denn er hat mindestens ein Speichermedium, welches zur Geldauszahlung nutzbar ist, siehe §6 a SpielV.
Und dass auch die Möglichkeit der Auszahlung nach Punkten analog zu sehen ist, müsste allen
mindestens seit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 30.03.2007 klar sein.
Wenn Mias Infos stimmen, werden die OAs demnächst sicherlich einiges von der Aktion "Rote Karte" hören
und lesen.
Gruß
Meike
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13
20.02.2009 05:16 |
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jasper
Kaiser
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Mia, dieter,
toll das der BA sich so darstellt!
Haben die tatsächlich Anzeigen erstattet, wenn in einer Industriespielhalle ein nicht PTB zugelassenes Glücksspielgerät gestanden hat?
Wer von denen soll den solch eine Anzeige unterschrieben haben?
Bevor Ihr hier dem BA die Engelflügel aufsetzt, laßt euch bitte eine einzige Anzeige gegen einen Industriespielhallenbetreiber zeigen!
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21.02.2009 07:48 |
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