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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Aktion „Roter Brief“ zeigt Wirkung

@ alle

Zum ersten Mal veröffentlicht:

Zitat on
13.02.09
Aktion „Roter Brief“ zeigt Wirkung

Die vor Jahren vom Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA) ins Leben gerufene Aktion „Roter Brief gegen Schwarze Schafe“ zeigt Wirkung: Die Zahl der festgestellten Missbrauchsfälle betrug im Jahr 2008 noch 128, während es ein Jahr zuvor 190 waren. Das berichtet BA-Justiziarin Ines Olschok.

Mit 71 Fällen entfielen mehr als die Hälfte der Verstöße auf Nordrhein-Westfalen. In Hessen wurden 18 Fälle aufgedeckt, in Niedersachsen zehn und in den anderen Bundesländern jeweils weniger als acht. In den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fanden 2008 keine Überprüfungen statt.

In 71 Fällen wurde das missbräuchliche Verhalten von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, in 29 Fällen gaben die Betroffenen Unterlassungserklärungen ab. Insgesamt 18 wettbewerbsrechtliche Verfahren wurden durch Gerichtsurteile abgeschlossen und in 52 Fällen wurde, soweit bekannt, das Ordnungsamt aktiv.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 127 Anzeigen bei Ordnungsämtern und wegen gravierender Missbrauchsfälle zwölf Anzeigen bei Staatsanwaltschaften erstattet.
Zitat off


gefunden beim:
automatenmarkt.de

Geht doch !
Weiter so !
Weg mit den "schwarzen Schafen" !

Grüße

__________________
gmg
1 13.02.2009 18:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

die Aktion "Roter Brief", soweit ich diese kenne, - bitte korrigiere mich, wenn es falsch ist-
spricht immer nur vom "Missbrauch von Unterhaltungsgeräten".

Die Spielgeräte, die dort als "Unterhaltungsautomaten" bezeichnet werden, sind aber bereits in der
Aufstellung verboten, siehe §6a SpielV.

Deine Begeisterung kann ich daher nicht ganz teilen, denn wenn man wirklich für die Einhaltung der SpielV eintritt,
sollte man die Aufstellung verbotener Spielgeräte bei den örtlich zuständigen Stellen anzeigen.



Bsp.:
http://www.presseportal.de/polizeipresse..._suedhessen/rss

am 28.10.2008, 13 Betriebe (Spielhallen und Gaststätten) kontrolliert, 22 Verstöße gg. die SpielV festgestellt

http://www.presse-service.de/data.cfm/static/720901F.html

am 10.02.2009, Gastronomiebterieb der "Borelly-Grotte" kontrolliert, in einer 2-stündigen Aktion 20 illegal betriebene Spielgeräte stillgelegt

usw.

Gruß
Meike

P.S.: Dieses Forum hat auch eine Medienschau.
2 15.02.2009 07:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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r2d2 r2d2 ist männlich
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Meike Applaus

Danke
3 15.02.2009 11:57 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
jasper
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@gmg
Weg mit den "schwarzen Schafen" !
Das geht am einfachsten, wenn man „den Schäfer“ entfernt!
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Wer oder was genau ist der sog. „Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA)“, wer bezahlt diesen „AMA“?
So wie ich die Sache sehe ist das weder ein eingetragener Verein noch irgendeine andere rechtliche Institution.

Da schreibt zwar eine Justiziarin vom BA (wodurch sich dieser Verband finanzieren lässt dürfte bekannt sein), dass im Jahr 2008 insgesamt 127 Anzeigen bei Ordnungsämtern und wegen gravierender Missbrauchsfälle zwölf Anzeigen bei Staatsanwaltschaften erstattet wurden. – Nur wer genau hat diese Anzeigen erstattet und die Beweise für solche staatsanwaltlichen Ermittlungen in persona geliefert?

Wenn das alles so glatt läuft wie es von diesem „AMA“ beschrieben wird, was wurde denn gegen die Aufstellung eines scheinbar nicht zugelassenen „Merkur Roulette “in der „Merkur Spielothek“ Bremerhaven unternommen? Kopfkratz

Ein Glücksspielgerät ohne Zulassung dürfte zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wenn dann das nicht zugelassene Gerät bei der Überprüfung bespielt wird, dürfte dies sogar ein illegales Glücksspiel sein und somit eine Strafanzeige gegen den Spieler und Veranstalter nach sich ziehen!

Jetzt bin ich auf die Wirkung des sog. „roten Briefs“ gespannt.
Das wäre das erste Mal, dass eine Krähe der anderen ein Auge aushackt.
4 16.02.2009 07:03 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@alle

Das schreibt der BA zu der Vorgehensweise...

"Den Anstoß für die Überprüfung eines vermeintlichen Wettbewerbsstörers gibt die Einsendung eines so genannten "Roten Briefes". Mit den dort gemachten Angaben ist es dem AMA-Sicherheitsbeauftragten möglich, vor Ort dem angeblichen Verstoß nachzugehen, falls sich der Abgemahnte nicht schon vorher auf den Weg der Lauterkeit hat zurückführen lassen.

Der konsequente Einsatz juristischer Mittel zeigt auch bei den "schwarzen Schafen“ Wirkung. In Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg konnte der Nachweis geführt werden, dass die Zahl der aufgedeckten Missbrauchsfälle in der Tendenz kontinuierlich zurückgegangen ist. Dabei werden Wettbewerbsstörer gerichtlich auf Unterlassung des illegalen Glücksspiels in Anspruch genommen. Neben einer Unterlassungserklärung müssen die "schwarzen Schafe" mit einer drastischen Vertragsstrafe rechnen. Zudem haben sie die gesamten Prozesskosten zu tragen. Parallel erfolgt eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt. "Wiederholungstäter" werden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 284 StGB (Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels) angezeigt. Ihnen drohen eine erhebliche Geldstrafe, Beschlagnahme der Geräte, Entzug der Gewerbeerlaubnis und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens."

Es gibt wohl immer auch eine Anzeige bei den Ordnungsbehörden...


@ meike

Ich kann deine Argumentation eigentlich nicht nachvollziehen. Beispiel: Ein Kfz mit nicht serienmäßiger Sonderausstattung darf im Verkehr ohne entsprechende ABE nicht geführt werden. Trotzdem ist es ein Auto!

Auch Spielgeräte die unter 6a SpielV zu fassen sind, gehören unter den Oberbegriff "Unterhaltungsautomaten". Einige dürfen laut SpielV in Deutschland eben nicht aufgestellt werden.
Was bringt also diese Wortklauberei???

Gruß Mia

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Mia: 16.02.2009 12:08.

5 16.02.2009 11:48 Mia ist offline Beiträge von Mia suchen
Meike
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Hallo Mia,

woher aus der GewO Du den Begriff "Unterhaltungsautomat" hast, könntest Du bitte erläutern.
- es ging mir aber diesmal gar nicht um den Begriff -

Ein nach §6a SpielV verbotener Spielautomat ist grundsätzlich in der Aufstellung ordnungsrechtlich verboten.

Da muss nicht erst auf eine Straftat "gewartet" werden.

Wie kommt denn jmd, der nicht der Judikative angehört dazu, vor Ort nach Anzahl der festgestellten Verstösse
zu entscheiden, ob eine Straftat "verfolgungswürdig" ist oder nicht?

Die von Dir eingestellte Passage zu "Wiederholungstätern" ist der Hammer !

Bereits die Aufstellung der illegalen Spielgeräte sollte bei den Ordnungsbehörden angezeigt werden
und auch bei einem einmaligen Feststellen einer Straftat sollte diese angezeigt werden.

Gruß
Meike
6 16.02.2009 18:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ Meike

Wenn ich das BA-Zitat richtig verstehe, wird grundsätzlich jeder Verstoß bei den Ordnungsbehörden angezeigt. Erst bei Wiederholungstätern oder schwerwiegenden Verstößen (illegales Spiel) erfolgt außerdem direkt eine Anzeige bei der StaA.
Wenn die Ordnungsbehörden ihrerseits der Meinung wären, hier sei ein Srafverfahren erforderlich, müssen sie dieses doch von Amts wegen einleiten - sie bekommen doch die nötigen Informationen und Zeugenaussagen frei Haus geliefert.

Insofern verstehe ich deine Empörung nicht. Was denn nun noch...?


Gruß, Mia

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Mia: 16.02.2009 19:22.

7 16.02.2009 18:58 Mia ist offline Beiträge von Mia suchen
Meike
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Hallo Mia,

Du hast das BA-Zitat nicht richtig verstanden.

Es wird nicht jeder Verstoß, d.h. auch eine Ordnungswidrigkeit, sofort angezeigt.

Wen dem so wäre, würde ich mich ja nicht empören.
Denn wenn bereits bei der Owi angezeigt würde, dann kann erst gar kein illegales Glücksspiel stattfinden.
Einfach formuliert: keine Automaten da = keine Straftat
- siehe auch Jaspers Beitrag -

Wenn Du Aufstellerin bist, kannst Du Dich ja genau über die internen Absprachen zum "Roten Brief"
informieren, dann wirst Du vielleicht verstehen warum ich mich empöre.


Gruß
Meike
8 17.02.2009 05:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ Meike

Eine Nachfrage beim BA hat ergeben, dass alle bekanntgewordenen Verstöße bei den Ordnungsbehörden angezeigt werden. Mindestens als Ordnungswidrigkeiten, u.U. aber auch gleich als Straftat.

Gruß,
Mia
9 18.02.2009 09:53 Mia ist offline Beiträge von Mia suchen
Meike
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Hallo Mia,

das ist ja klasse, wenn das nun so gehandhabt wird.

Dann hat sich seit der IMA ja etwas verändert.

Mein Dank gilt einem bestimmten Forumsmitglied.

Gruß
Meike
10 18.02.2009 16:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Ich weiss von 2 Fällen, die 10 Jahre zurückliegen, bei denen durch die Rote Karte Geräte sichergestellt und abtransportiert wurden.
In einem Fall war sogar ein StA vor Ort, der die Aktion leitete.
11 19.02.2009 07:53 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Zitat:
Original von jasper
@gmg
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@jasper:
Applaus Applaus Applaus

und mit dem Merkur-Roulette haben die "schwarzen Schafe" dank dem Schäfer "Paule" wieder ein ideales Werkzeug zur Verfügung um dem verlorengegangenen Fungame-Markt wieder neues Leben einzuhauchen. Ideal geeignet für Großzocker um Nebenwetten mit dem griechisch/türkischen Aufsteller/Wirt zu tätigen.

Schönen Fasching wünscht euch
sunrisebin eingeschneit
12 19.02.2009 23:36 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Meike
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Hallo dieter,

nicht das wir uns missverstehen,
wenn die Aufstellung verbotener Spielautomaten angezeigt wird,
- denn das ist eine Owi -
dann benötigt man weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft, sondern
nur das Ordnungsamt.

Ich persönlich habe bis heute von keinem Ordnungsamt gehört, dem
mit der Aktion "Rote Karte" nur die Aufstellung verbotener Spielgeräte
angezeigt wurde.

Auch bin ich bis zu Mias Beitrag immer noch von den verschiedenen
Intervallen mit Abmahnungen... und dann Anzeige, ausgegangen.

Wenn sich das nun ändert in:
Es werden nach §6 a SpielV verbotene Spielautomaten in der Aufstellung festgestellt
und es werden dann sofort die Ordnungsbehörden informiert.

Ist das doch klasse.

@ sunrise
Dazu zählen natürlich auch "erst in der Zulassung befindende GSG",
wie das Roulette.

Denn was manchen gerne erzählt wird, betr. der "vorläufigen Zulassung" ist natürlich quatsch.

Das gibt es nicht !

Und um es nochmal klar zu sagen.

Auch ein GSG ohne Zulassung im Probemodus kann die Kriterien eines zulassungsfreien Unterhaltungsspielgeräts
nicht erfüllen, denn er hat mindestens ein Speichermedium, welches zur Geldauszahlung nutzbar ist, siehe §6 a SpielV.
Und dass auch die Möglichkeit der Auszahlung nach Punkten analog zu sehen ist, müsste allen
mindestens seit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 30.03.2007 klar sein.

Wenn Mias Infos stimmen, werden die OAs demnächst sicherlich einiges von der Aktion "Rote Karte" hören
und lesen.

Gruß
Meike
13 20.02.2009 05:16 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Mia, dieter,

toll das der BA sich so darstellt!
Haben die tatsächlich Anzeigen erstattet, wenn in einer Industriespielhalle ein nicht PTB zugelassenes Glücksspielgerät gestanden hat?

Wer von denen soll den solch eine Anzeige unterschrieben haben?
Kopfkratz Bevor Ihr hier dem BA die Engelflügel aufsetzt, laßt euch bitte eine einzige Anzeige gegen einen Industriespielhallenbetreiber zeigen!
14 21.02.2009 07:48 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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