Berufsgenossenschaften - Fragebogen für Gewerbetreibende |
sme40
Haudegen
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Berufsgenossenschaften - Fragebogen für Gewerbetreibende |
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Hallo Forum,
ich brauche mal wieder einen Hilfsansatz für eine kreisangehörige Gemeinde. Folgender Fall wurde gestern während einer Sitzung der Ordnungsamtsleiter unseres Landkreises geschildert:
Die Berufgenossenschaft XY verlangt Auskünfte über Gewerbetreibende. Diese werden obligatorisch abgesetzt: Gewerbe aktuell, Adresse und Tätigkeit aktuell. Normalerweise wäre jedermann zufrieden, nicht diese Berufsgenossenschaft. In einem weiteren und schärfer gefassten Schreiben wird verlangt, dass man sich gefälligst mit dem Gewerbetreibenden in Verbindung zu setzen hat und einen Fragebogen durcharbeiten soll. Klar, weil man hat sonst keine weiteren Aufgaben. Das dritte Schreiben der Berufsgenossenschaft landet beim BM, Ordnungsamtsleiter landet auch beim BM und muss sich anhören, wie es denn sein könne, dass er nicht angemessen auf die Forderungen der Berufsgenossenschaft eingeht.
Um den Komplikationen aus dem Weg zu gehen und den Kommunen hilfreich zur Seite stehen zu können, benötige ich Erfahrungswerte aus dem Forum.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage verlangen die Genossenschaften solch detaillierten Einsatz der Ordnungs- und Gewerbeämter?
Hat jemand schon derart heftige Erfahrungen mit den Genossenschaften gemacht?
Welche Konsequenzen könnten seitens der Berufsgenossenschaft folgen, wenn man nicht reagiert?
Dank im Voraus und Gruß aus der Mitte Hessens
Eberlein
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11.02.2009 10:26 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Berufsgenossenschaften - Fragebogen für Gewerbetreibende |
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Hi,
schauen Sie einfach 'mal in § 4 VwVfG oder in § 3 SGB X. Dann wird manches klar.
Viele Grüße
A. Thien
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2
11.02.2009 10:59 |
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Solon
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sme40
Haudegen
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Hallo Frau Thien,
keine Frage, ich bin einverstanden mit der Amtshilfe. Nun gut, als Behörde unterliegen wir den gesetzlichen Bestimmungen. Die Frage wäre dann, wie weit muss und kann Amtshilfe gehen? Klar, ich kann der Berufgenossenschaft nicht vorgeben, welche Informationen sie einfordern darf. Allerdings habe ich ein Problem damit, wenn die Genossenschaft fordert, dass die amtshelfende Behörde in erheblichem Zeitaufwand dem Gewerbetreibenden nachstellen muss.
Gruß
Eberlein
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3
11.02.2009 11:14 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
dafür gibt es ja die Grenzen der Amtshilfe. Wenn die Hilfe z.B. nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand geleistet werden kann, kann sie abgelehnt werden.
Bei uns ist es i.d.R. so, dass wir die Unternehmer vorladen, um mit ihnen gemeinsam den Fragebogen auszüfüllen. Wenn die Unternehmer dem nicht nachkommen, versucht unser Außendienst es noch einmal beim Unternehmer direkt. Wenn das keinen Erfolg hat, füllen wir die Fragebögen vom Amts wegen (soweit möglich) aus.
Das war's, und alle sind glücklich und zufrieden.
Viele Grüße
A. Thien
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4
11.02.2009 11:51 |
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Kann mich Kollegin Thien nur anschließen. So wird es hier auch gemacht.
Die entsprechende Firma wird vorgeladen. Sofern sie der Vorladung nicht nachkommt, ruf ich nochmal hinterher warum niemand erschienen ist... Meistens klappt es aber danach.
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5
11.02.2009 11:54 |
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sme40
Haudegen
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Hi zurück und vielen Dank für die Anregungen!
Irgendwie springt mir das Wort "ablehnen" angenehm ins Auge. Dennoch kann und werde ich "meinen" Ordnungsamtsleiter von seiner Amtshilfepflicht nicht entbinden.
Grüße ins Forum und Dank an die Mitstreiter
Eberlein
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6
12.02.2009 06:24 |
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Bundy
Jungspund
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RE: Berufsgenossenschaften - Fragebogen für Gewerbetreibende |
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Ich hatte hier einen ähnlichen Auftritt mit der BG Bau. Die Herren verlangten allerdings nicht nur, dass ich den Unternehmer vorlade und mit ihm den zuvor unvollständig ausgefüllten Fragebogen der BG zur weiteren Entscheidung über die Zugehörigkeit ausfülle. Ich hatte den Unternehmer auch aufzufordern, mindestens 5 Rechnungskopien vorzulegen.
Dieses Ersuchen habe ich schon aus Gründen der sparsamen Personalbewirtschaftung abgelehnt. Weiterhin ist hier auch fachlich niemand in der Lage, die Beratungs- und Auskunftspflicht der BG gegenüber dem Gewerbetreibenden beim Ausfüllen der Formulare zu übernehmen. Unter Hinweis auf die Ahndungsmöglichkeiten der BG bei der Verletzung von Mitteilungspflichten des Unternehmers (§ 192 i.V.m. § 209 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII) habe ich schließlich mitgeteilt, einen Fall von Amtshilfe nicht zu erkennen.
Die Herren der BG haben sich dann ganz schnell telefonisch gemeldet und mir unter Androhung sämtlicher nichtförmlicher Rechtsbehelfe meine Aufgaben erklärt.
Auf meine Frage, weshalb man wegen der verweigerten bzw. unvollständigen Angaben kein Bußgeldverfahren gegen den Unternehmer eröffnet, wurde sinngemäß erläutert, dass man ja das gute Vertrauensverhältnis zum Gewerbetreibenden nicht zerstören wolle und lieber die "Ordnungsmacht" vor Ort (be)nutzt, deren Vorladungen den Gewerbetreibenden allein schon vor Ehrfurcht erstarren lassen.
Diese Argumentation hat sich mir nicht ganz erschlossen und so blieb es dabei, dass ich mich nicht vor den Karren derer spannen lasse, welche die ihnen vom Gesetzgeber an die Hand gegebenen Mittel nicht anwenden können oder wollen, um später als die "Guten" dazustehen.
Entgegen aller Versprechungen der BG wurde ich bisher nicht ins Archiv versetzt oder kam groß in der Zeitung oder im Fernsehen raus.
Obwohl ich es ebenso abwegig finde, komme ich anderen Ersuchen natürlich nach, in denen ich lediglich gebeten werde, die Gewerbetreibenden zum Ausfüllen der Fragebogen aufzufordern. Wenn man dazu selbst nicht in der Lage ist, spiele ich dann eben die Post für die BG und schicke den Fragebogen an den Gewerbetreibenden, der diesen binnen bestimmter Frist ausfüllt oder es weiterhin sein läßt. Letzteres teile ich der BG unter Anregung eines OWi-Verfahrens mit.
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12.02.2009 11:26 |
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girl016
Grünschnabel
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RE: Berufsgenossenschaften - Fragebogen für Gewerbetreibende |
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Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich stell das hin
ich brauche dringend Hilfe
nächste Woche kommt eine Frau aus der Wirtschaftskammer und wird einen Vortrag über das Gewerberecht halten.
Ich brauche mir für heute 3 interessante Fragen für die Frau über das Gewerberecht ausdenken. Es soll im Zusammenhang über ein Businessplan-Unternehmen indem Fall eine Boutique oder für die berufliche Zukunft sein.
Ich brauche es bis 22:00 Uhr
BITTE
Danke im Vorraus für die Fragen
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26.02.2009 15:02 |
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Tut mir Leid, ich kann mit Ihrer Anfrage leider nichts anfangen.
Ich glaube Sie sollten Ihre Anfrage entweder etwas konkretisieren,
oder (welches die einfachste und beste Lösung ist) sich selbst Fragen ausdenken, was Sie unbedingt über das Gewerberecht wissen wollen.
Wir sind vermeindliche "Experten" auf dem Gebiet, die tagtäglich mit dem Gewerberecht zu kämpfen haben.
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26.02.2009 15:29 |
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girl016
Grünschnabel
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das muss ich machen
Bereiten Sie bitte mindestens 3 Fragen zum Thema Gewerberecht für den Wirtschaftskammer-Vortrag am 3.3.2009 vor. Die Fragen sollen im Zusammenhang mit Ihren "Businessplan-Unternehmen" stehen, oder einfach für Sie bzw. Ihre berufliche Zukunft interessant sein.
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10
26.02.2009 15:55 |
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Antonia Thien
König
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Ein Tipp:
Die Industrie- und Handelkammern haben immer super Ausarbeitungen zu den verschiedensten Themen und prima Fragestellungen, die dann auch noch beantwortet werden. Einfach 'mal googlen. Wenn Sie z.B. "Fragen zum Gewerberecht" eingeben, erhalten Sie etliche Seiten von IHK's, die speziell unter "Recht & Fair Play" Fragen abgestellt haben. Ich denke, das ist was für Sie!
Viel Glück und viele Grüße
A. Thien
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11
26.02.2009 16:14 |
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girl016
Grünschnabel
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26.02.2009 16:17 |
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