Forum-Gewerberecht

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Hallo Forum,

ich brauche mal wieder einen Hilfsansatz für eine kreisangehörige Gemeinde. Folgender Fall wurde gestern während einer Sitzung der Ordnungsamtsleiter unseres Landkreises geschildert:
Die Berufgenossenschaft XY verlangt Auskünfte über Gewerbetreibende. Diese werden obligatorisch abgesetzt: Gewerbe aktuell, Adresse und Tätigkeit aktuell. Normalerweise wäre jedermann zufrieden, nicht diese Berufsgenossenschaft. In einem weiteren und schärfer gefassten Schreiben wird verlangt, dass man sich gefälligst mit dem Gewerbetreibenden in Verbindung zu setzen hat und einen Fragebogen durcharbeiten soll. Klar, weil man hat sonst keine weiteren Aufgaben. Das dritte Schreiben der Berufsgenossenschaft landet beim BM, Ordnungsamtsleiter landet auch beim BM und muss sich anhören, wie es denn sein könne, dass er nicht angemessen auf die Forderungen der Berufsgenossenschaft eingeht.
Um den Komplikationen aus dem Weg zu gehen und den Kommunen hilfreich zur Seite stehen zu können, benötige ich Erfahrungswerte aus dem Forum.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage verlangen die Genossenschaften solch detaillierten Einsatz der Ordnungs- und Gewerbeämter?
Hat jemand schon derart heftige Erfahrungen mit den Genossenschaften gemacht?
Welche Konsequenzen könnten seitens der Berufsgenossenschaft folgen, wenn man nicht reagiert?

Dank im Voraus und Gruß aus der Mitte Hessens
Eberlein



Gepostet am 11.02.2009 um 10:26 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=32877#post32877


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