Fungames |
Jörg Eickhoff
Jungspund
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Hallo erstmal !
Ein Aufsteller von Fungames hatte darum gebeten, die Geräte weiterhin als Deko in dem Betrieb stehen lassen zu dürfen.
Die Geräte sollen solange als Deko dienen, bis ausreichende Lagerkapazitäten zur Beseitigung zur Verfügung stehen.
Die Geräte sollen weiterhin beleuchtet bleiben und durch die Entfernung des Münzprüfers "unbrauchbar" gemacht werden. Ein entsprechender Hinweis wegen der "Unbespielbarkeit" soll an jedem Gerät angebracht werden.
Wie ist eine solche Maßnahme einzuschätzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Münzprüfer gegebenenfalls jederzeit wieder eingebaut werden könnte.
Gruß aus Mülheim an der Ruhr
Jörg Eickhoff
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1
02.03.2006 08:15 |
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Solon
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BE-DE
Kaiser
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von der Delme an die Ruhr,
erscheint mehr als bedenklich
. Es dürfen ja auch keine Ersatzgeldspielgeräte in den konzessionierten Räumen aufgestellt sein mit herausgezogenem Stromstecker. Also lieber raus damit, sonst kann man ja nur noch kontrollieren, ob die Zusagen eingehalten werden. Kommt häufig ja sowieso selten genug vor. Kleiner Finger und ganze Hand und so
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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2
02.03.2006 09:21 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
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irgendwo hier im Forum kam schon mal der Hinweis, das man ja evtl. den Geldeinwurf verplomben könnte. Das wäre dann ja evtl. eine Möglichkeit, dem Spielhallenbetrieber über ein zeitweises Lagerproblem hinwegzuhelfen.
Aber Deko hin oder her, das Gerät sollte auf jedenfall abgeschaltet sein!
Zur Klarstellung: Auch ich bin der Ansicht, dass die Geräte zu entfernen sind und es sich bei der o.g. Verfahrensweise bestenfalls um eine Übergangslösung im besonderen Einzelfall handeln kann. Und dann wird es schon schwieriger, weil dann u.U. doch alle das Problem mit den Lagermöglichkeiten haben und wie will man da noch abgrenzen?
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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3
02.03.2006 09:49 |
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Jörg Eickhoff
Jungspund
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Vielen Dank zunächst,
ich hoffe in Zukunft ebenfalls behilflich sein zu können.
Gruß aus Mülheim an der Ruhr
Jörg Eickhoff
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4
02.03.2006 11:51 |
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OJ Neuss
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Hallo aus Neuss,
ich denke, hier sollte man mal geltendes Spielrecht verlassen und pragmatische Qualitäten zeigen.
Das Betreiben einer Spielhalle ist nach wie vor ein zugelassenes Gewerbe, und die Betreiber sind Unternehmer, wie alle anderen. Manchmal muss man sein "Feindbild", dass sich zwangsläufig aus den Erfahrungen in unserem Job einstellt, kritisch überdenken.
Für die Betreiber der Spielhallen ist die Situation nicht einfach. Die alten Fun-Geräte sind nicht mehr zulässig und die Hersteller haben zur Zeit keine Alternativen zu bieten. Werden jetzt alle Geräte entfernt, sieht der Spielhallenbetrieb aus wie ausgebombt.
Sicherlich muss im Einzelfall entschieden werden, ob dem Spielhallenbetreiber zu trauen ist oder nicht. Man kennt ja seine Pappenheimer
.
Ich empfehle, die Geldeinwurfschlitze und die Schlitze für die Geldscheine mit geeigneten Klebesiegeln unbenutzbar zu machen. Dem Betreiber muss klar gemacht werden, dass es sich nur um eine befristete Übergangslösung handelt. Stichprobenartige Kontrollen der Siegel sind dann obligatorisch.
Aber, Mensch bleiben ist wichtig und richtig, dann klappt's auch mit dem Gewerbetreibenden (meistens jedenfalls).
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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5
02.03.2006 12:03 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej, Kollege Schmitz,
ich kann Ihnen da nur vollstens zustimmen.
Auch ich würde die Geldeinwurfschlitze versiegeln, dann ist Ruhe. Hin und wieder eine Kontrolle und man sieht, ob die Siegel beschädigt sind.
Und da das mit Sicherheit vorkommt und die Aufsicht resp. der Betreiber dann sagen wird, dass das in einem unbeobachteten Moment die Gäste waren, den Betreiber von vorneherein darauf hinweisen, dass die Geräte sofort entfernt wrden müssen, wenn die Siegel beschädigt werden.
So ist, denke ich, beiden Seiten geholfen.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
02.03.2006 12:29 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo Kollege Wiesemeier,
vielen Dank für die Zustimmung. Ich fühle mich geehrt.
Jetzt lass ich mir erst mal kaltes Wasser durch's Gesicht laufen, damit die Kollegen meine Verlegenheitsröte nicht sehen
.
Liebe Grüße nach Hamm, und ich hoffe, dass ich die Möglichkeit haben werde,
mal wieder eine Seminar besuchen zu dürfen, bei dem ich für die Anreise keinen Reisepass
benötige.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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7
02.03.2006 12:40 |
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Jörg Eickhoff
Jungspund
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Hallo zusammen,
vielen Dank nochmal für Eure Hilfe.
Grüsse aus Mülheim an der Ruhr
Jörg Eickhoff
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8
02.03.2006 14:32 |
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Jörg Eickhoff
Jungspund
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Hallo zusammen,
ich habe nochmal über die befristete Versiegelung der Fungames im Einverständnis mit dem Aufsteller nachgedacht. Es handelt sich dabei nach dem hiesigen Verständnis nicht um eine ordnungsbehördliche Maßnahme, wogegen ein Rechtsmittel erhoben werden kann.
Sollte eine unbefugte Siegelentfernung durch den Aufsteller oder sonstige Personen ? erfolgen, sollte dies trotzdem rechtliche Konsequenzen haben.
Wie ist diese Situation einzuschätzen.
Vorab schöne Grüße von der Stadt am Fluss, Mülheim an der Ruhr
Jörg Eickhoff
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9
02.03.2006 15:57 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo Kollege Eickhoff,
Sie haben volkommen Recht. Es handelt sich nicht um eine ordnungsbehördliche Maßnahme sondern um ein Gentleman-Agreement. Das Entfernen der Siegel entfaltet somit auch keine unmittelbare rechtliche Konequenz.
Die ordnungsbehördliche Maßnahme, OV mit der Beseitigungsaufforderung bleibt aber doch unbenommen. Das muss man dem Betreiber nur deutlich klar machen.
Die OV erhält Ihre Begründung durch die Gefahr des Betreibens nicht zugelassener Geldgewinnspielgeräte. Die Beseitigung der Siegel ist hier dann zusätzliche Munition für die Begründung des Bescheids.
Grüße vom Rhein an die Ruhr
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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10
02.03.2006 16:13 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Es gibt doch da den schönen Straftatbestand "Siegelbruch". Dieser greift aber nur, wenn eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgte und angebracht wurde.
Ich weiss nicht recht, ob ein jeder Spielhallenbetreiber eine solche Belehrung an seinen Spieldosen haben möchte.
Weil ich diesen Schein mal vergessen habe, konnte ich auch nichts machen, als das Siegel weg war (wurde bereits im Vorfeld vom Rechtsamt meines ehemaligen Arbeitgebers abgewatscht!).
In Zukunft versiegel ich nur noch mit der entsprechenden Belehrung.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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11
02.03.2006 16:24 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo Herr Kramer,
bei uns in Neuss ist die Belehrung auf die Siegel gedruckt.
Aber ich betone nochmals: Es handelt sich hier nicht um eine ordnungsbehördliche Versiegelung!
Diese wäre ja eine Maßnahme des Verwaltungszwangs und und würde einen Grund-VA voraussetzen.
Insofern muss man sich diese Überlegungen bei der beschriebenen Vorgehensweise nicht machen.
Grüße aus Neuss
Jürgen Schmitz
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12
02.03.2006 16:30 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Und bei uns steht die Belehrung mit auf dem Siegel, einem DIN A4 Aufkleber in superknallerot!
Und die Entfernung wäre doch Siegelbruch, denn ansonsten hätte er ja die Geräte entfernen müssen.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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13
02.03.2006 16:30 |
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OJ Neuss
Haudegen
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DIN A4 Siegel klingt prima!
Bei uns sind die erheblich kleiner. Aber wir zahlen ja in Neuss auch mit Münzen und Scheinen und nicht mit Muschelschalen und Steinscheiben
.
Jürgen Schmitz
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02.03.2006 16:47 |
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Jörg Wiesemeier
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Tun Sie mich mal über die Grenze kommen! Dann nehme ich meine Keule und jage Sie bis zum Rhein zurück!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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15
02.03.2006 18:39 |
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Kramer-Cloppenburg
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Hallo! ...... Kollege Wiesemeier!
Lass den Kollegen aus Neuss doch bitte erstmal bis auf die Höhe Osnabrück kommen. Da hat man Erfahrungen. Auch die Römer, mit ihren ganzen Heerscharen sind dort vor nicht allzu langer Zeit verdroschen worden! Und wenn's dann immer noch nicht reicht, machen wir unserem Namen ggf. alle Ehre!
Doch ich glaube eher, dass der Kollege ein wenig viel vom Karneval abbekommen hat und das entschuldigt schon ne ganze Menge!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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03.03.2006 08:41 |
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OJ Neuss
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Liebe Kollegen,
bevor mein Anflug Rheinischen Frohsinns zu weiteren diplomatischen Verwicklungen mit der Region von Westfalen bis Dänemark auslöst, entschuldige ich mich ausdrücklich für jegliche verbale Entgleisung gegenüber den hochgeschätzten Kollegen und verneige mein Haupt in Demut
.
Schüchterne Grüße aus dem Rheinland.
Jürgen Schmitz
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03.03.2006 09:20 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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--- geht doch! ---
Und ... Spass machts trotzdem!
Frohes Schaffen!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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18
03.03.2006 10:22 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Guten Morgen die Herren,
können Sie uns bitte ein Muster für die Belehrung zur Verfügung stellen?
Danke und weiterhin frohes Schaffen!
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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19
12.06.2018 09:51 |
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Rooobert
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Das ist ja traumhaft, seid Ihr nicht in der Lage ein paar seit 12 jahren verbotene Fungames abzuräumen ??? Unfassbar , aber es passt ja zu dem was Heissluft Horst und Merkill zzt fabrizieren
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20
12.06.2018 17:09 |
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