FUNGAMES in Bonn obwohl seit 2006 verboten |
petergaukler
Kaiser
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FUNGAMES in Bonn obwohl seit 2006 verboten |
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Illegales Glücksspiel
Glücksspiel-Razzia in der Altstadt
BONN.
Mit großem Aufgebot waren am Dienstagabend Polizei und Bonner Ordnungsamt in der Altstadt gegen illegales Glücksspiel vorgegangen. Dabei wurden 19 illegale Automaten in Kulturtreffs und Gaststätten sichergestellt.
Bild 1 von 2
Bei der Razzia waren rund 30 Beamte im Einsatz, die innerhalb von fünf Stunden 19 verbotene Glücksspielautomaten, sogenannte "Fun Games", sicherstellten. Deren Betrieb ist seit 2006 bundesweit verboten, weil von den Geräten eine erhöhte Spielsuchtgefahr ausgeht, heißt es vom Arbeitskreis gegen Spielsucht.
Die Kontrolle soll sich laut Polizeisprecherin Daniela Lindemann auf Gaststätten und Kulturtreffs an der Wolfstraße und der Kölnstraße konzentriert haben. Auch den Türkischen Bildungsverein am Frankenbad durchsuchten die Beamten. Gleich mehrere Mannschaftstransporter mit Bereitschaftspolizisten rückten gegen 18 Uhr vor der Einrichtung an.
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Zudem verschafften sich unter den Augen zahlreicher Schaulustiger Streifenpolizisten, Kripobeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Zutritt zu den weitläufigen Räumen des Vereins, zu denen auch ein verschlossener Hinterhof gehört. Nach und nach schoben die Einsatzkräfte mit Sackkarren Glücksspielautomaten heraus. Die wurden dann mittels einer Hebebühne auf einen 7,5-Tonnen-Laster gehievt, auf dem sich bereits etliche sichergestellte Automaten befanden. "Was ist denn hier los?", staunte eine junge Frau, die mit ihrem Rad zufällig in die Verladeaktion geraten war.
Die illegalen Spielautomaten waren dem Ordnungsamt bei vergangenen Kontrollen aufgefallen, erklärte Elke Palm vom Bonner Presseamt. Die Polizei habe man wegen der großangelegten Aktion um Amtshilfe gebeten. Weil es sich bei den Spielautomaten um Gewerberecht handele, sei das städtische Ordnungsamt für die Kon-trollen zuständig. Die meisten Betreiber hätten die "Fun Games" aus ihren Lokalen entfernt, sagte Palm
Die Stadt verhängt für jeden entdeckten illegalen Spielautomaten ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Sicherstellung und das Verschrotten. In einem Kulturverein wurde man bereits zum zweiten Mal fündig, weshalb sich die Strafe nun verdoppeln werde, so Palm. Generell müssten die Verantwortlichen mit Strafverfahren, zumindest aber mit Bußgeldverfahren rechnen. Entscheidend sei dabei auch, ob Geld oder lediglich Spielmünzen in den Automaten gefunden würden. Die Bonner Polizei übernahm die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels, der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel und stellte Beweismittel sicher. "Solche gemeinsamen Kontrollen von Stadt und Polizei werden fortgesetzt", sagte Palm.
Polizeisprecherin Daniela Lindemann ergänze am Mittwoch auf Anfrage, dass ein Mann bei den Durchsuchungen festgenommen worden sei. Gegen ihn habe ein Haftbefehl wegen des Erschleichens von Leistungen vorgelegen. Da der Mann die festgelegte Geldstrafe an dem Abend nicht zahlen konnte, nahm ihn die Polizei mit.
Zudem muss ein anderer Mann mit einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen: Die Polizisten hatten bei ihm im Zuge der Durchsuchungen Marihuana gefunden.
Verbotene "Fun Games"
Mehr als 1200 Euro kann ein Spieler an einem Fun-Game-Gerät in nur einer Stunde verlieren. Die hohen Verluste kommen durch die hohe Spielgeschwindigkeit zustande. Ein Spiel dauert nur drei Sekunden anstatt wie sonst üblich zwölf Sekunden. Deshalb wurden die Spielgeräte nach einer Gesetzesnovelle bundesweit verboten. Viele der illegalen Automaten haben mittlerweile den Weg in Vereinsheime und Kulturtreffs gefunden. Ursprünglich konnte man an den Spielautomaten tatsächlich nur fiktive Medaillen gewinnen, woher der Name Fun Game rührt.
Nach einer Weiterentwicklung der Spiele musste man genügend Punkte sammeln, um sogenannte Token zu erhalten, Metallmarken im Wert von mehreren Euro, mit denen man wiederum andere Spielgeräte füttern kann. Diese wurden dann oft von den Spielhallen-Betreibern gegen Bargeld umgetauscht. Zeitweise wurde mit den Marken sogar im Internet gehandelt.
original unter:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn...cle1425237.html
gruss pg.
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14.08.2014 08:56 |
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Solon
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sunrise
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Illegale Fungames gibt es auch jetzt noch in Hessen und Baden-Württemberg.
Da braucht man nur alle (illegalen) Wettbüros kontrollieren und man findet eine beachtliche Zahl dieser Geräte.
Man muss sich eben erst mal reintrauen in diese Läden
es grüßt sunrise
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2
14.08.2014 20:12 |
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Solon
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Rooobert
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Bei 200€ strafe - bzw 400 im Wiederholungsfall gehe ich davon aus , dass die Dinger zeitnah ersetzt werden - das hat man ja in einer guten Stunde wieder drin 😝
Die Kripo soll mal nen Drucker anschließen und die illegalen Gewinne ausrechnen, 19 St über 8 Jahre ca
5 Mio € - und schauen ob's auch brav versteuert wurde !
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15.08.2014 04:37 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rooobert
Bei 200€ strafe - bzw 400 im Wiederholungsfall gehe ich davon aus , dass die Dinger zeitnah ersetzt werden - das hat man ja in einer guten Stunde wieder drin 😝
Die Kripo soll mal nen Drucker anschließen und die illegalen Gewinne ausrechnen, 19 St über 8 Jahre ca
5 Mio € - und schauen ob's auch brav versteuert wurde ! |
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müssen denn vereine (oder ähnlich) steuern zahlen ?
pg.
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15.08.2014 09:15 |
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Meike
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Hallo Robert,
wieso die Polizei?
Wenn kein konkreter Hinweis auf eine Straftat vorliegt, ist das Sache der Ordnungsbehörde,
und mal eben einen Drucker anschließen, ist rechtlich problematisch.
Auch die Ordnungsbehörde muss sich im Bußgeldverfahren
ganz exakt an die "Spielregeln" halten wie die Strafverfolgungsbehörde.
Die Abschöpfung der Gewinne des Täters ist äußerst lukrativ, wie Kai auch bestätigt hatte.
14 Tage Fernsehverbot stören niemanden, aber eine Abschöpfung nach Bruttoprinzip fühlt der Täter nachhaltig.
Hallo sunrise,
da hast Du leider recht, es bestehen immer noch Hemmschwellen bei vielen in bestimmte Spielstätten zu gehen.
Das finde ich persönlich sehr schade, weil jeder hat das gleiche Recht auf Kontrolle nach m.E.
Hallo pg,
warum sollten Denn Vereine nicht besteuert werden?
http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_gem.htm
VG
Meike
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15.08.2014 14:21 |
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Kay Löffler
König
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Was mich wundert: Das Verwaltungsgericht?
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7
15.08.2014 16:02 |
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petergaukler
Kaiser
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8
15.08.2014 16:40 |
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John-Lautner
Tripel-As
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Meike - das kann ja nicht so schwer sein ? Das OA stellt illegales Glücksspiel fest und zeigt die Betreiber beim FA und Polizei an !? Dann auslesen und die letzten Auswertungen hochrechnen - FA schätzt den Rest dazu, und schwupdiwup ist Kultürclub verschwunden
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9
15.08.2014 19:38 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo John,
hallo zusammen,
leider wird oftmals so gedacht und gehandelt wie John dies vorgeschlagen hat und pressewirksames Abtransportieren von verbotenen Spielgeräten ist ja ganz nett, aber wie es dann hinterher "abgearbeitet" wird oder was vorher ordentlich "abgearbeitet" wurde / hätte werden müssen, bevor so etwas nachhaltig ohne Gesichtsverlust der Behörden durchgeführt werden kann, wird leider oftmals nicht gesehen.
- Ich weiß, dass es ein paar Menschen bundesweit gibt, die derartige "überraschende" Vorgehensweisen lehren und sich dann daran im ersten Angriff beteiligen, aber leider weiß ich auch, was dann alles wie ausgehen kann, wenn mehr auf Effekt gearbeitet wurde und nicht was exakt rechtlich zu beachten ist.-
Doch John, das ist schon recht anspruchsvoll, wenn man im Verfahren bestehen will.
Üblicher Weise, wie oben eingestellt, stellt das OA oder die Polizei
aufgestellte verbotene Spielgeräte fest und nicht mehr, d.h. reine Owi.
Der Fall, dass gerade beim Betreten der Lokalität jemand ruft
"Else zahlst Du mir mal eben meinen Gewinn nach Punkten aus"
soll es schon gegeben haben, aber ist dann als Glückstreffer zu bezeichnen.
Was viele nicht wissen,
- musste es sogar schon in Pseudogutachten lesen-
der §284 StGB hat keinen Versuchstatbestand,
d.h. der Hinweis "der könnte, wenn er wollte" bringt nix.
Und das Ordnungsamt macht eigentlich eine Kontrolle gem. §29 GewO, d.h.
Nix Durchsuchung.
Auf der nächsten Bundesfachtagung des Forums wird der Kollege Mischner zur Anwendung des §29 GewO referieren.
Das ist ein wirklich wichtiger Vortrag, weil bei nicht ordentlicher Arbeitsweise alles den Bach runter gehen kann.
Da gibt es aus dem Bereich der Spielhallen z.B. ein wirklich unangenehmes abgeurteiltes Verfahren.
Jeder, der also mal eben irgendwo rein geht, um dann mal irgend eine elektronische Buchhaltung nach Öffnung eines abgeschlossenen Spielgerätes ( egal ob nach SpielV verbotenes oder erlaubtes Spielgerät) auszulesen, sollte sich den Vortrag dann seeeehr genau anhören.
VG
Meike
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10
16.08.2014 08:09 |
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