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Zum Ende der Seite springen Payment für Unterhaltungsgeräte per SMS !
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Payment für Unterhaltungsgeräte per SMS !

@ alle

Nachdem ich hier:

Spielcasino Duisburg - SLOTS

über die neuesten Errungenschaften der "staatlichen" Spielcasinos - die Weiterspieltickets - berichtet habe, wollen wir mal sehen, welche Erfindungen die Industrie für die Spielhallen jetzt kreiert:


Zitat on
Neu: Mobiles Bezahlen am Photo Play

Die Zukunft gehört dem Mobile Payment.
Die funworld ag hat eine Mobile-Payment-Lösung entwickelt, mit der das Unternehmen bargeldloses Bezahlen per Handy ohne eine zusätzliche Hardware bei den vernetzten Photo Play-Terminals möglich macht. Eingesetzt wird die mobile Bezahlform bereits erfolgreich in Finnland, wo in den ersten vier Wochen 15 000 Transaktionen via Handy abgewickelt wurden.
„Mit Know-how und technologischer Kompetenz haben wir eine ausgereifte Mobile-Payment-Lösung entwickelt. Für unsere Photo Play-Aufsteller ein attraktives Tool mit hohem Imagefaktor“, erklärt Josef Öhlinger, CEO funworld. Mittelfristig werde sich Mobile Payment auch in Deutschland durchsetzen.
Zitat off

Gefunden beim Automatenmarkt unter dem 26. 06. 2008.


Wie wird es dann in Zukunft in den Spielhallen mit der Bezahlung an dem besagten Unterhaltungsgerät aussehen ?

Wird dann der jugendliche Nutzer - wenn er kein Bargeld mehr hat - sein Handy zücken und eine SMS in das Photoplay-Universum versenden ?
Wird er dann - natürlich per SMS - einem PIN-Code bekommen ?
Wird er dann den PIN Code in das UHG eingeben und dadurch Credits zum Bespielen des Gerätes erhalten können ?

Und wie erhält dann der Spielstättenbetreiber sein Geld ?
Das Gerät ist ja bargeldlos bezahlt worden.
Bekommt der Spielstättenbetreiber dann aus dem Photoplay-Universum eine entsprechende Gutschrift auf seine Telefonrechnung ?
Wie hoch ist dann eigentlich die Vermittlungsprovision des Photoplay-Universums für diesen Zahlungsvorgang ?

Für mich bedeutet es dann wohl nach Markteinführung, dass ich mir die Telefonrechnungen ansehen muß, damit ich die Unterhalterumsätze des Spielstättenbetreibers überprüfen kann !

Wie werden dann wohl diese PIN-Umsätze im Ausdruckstreifen des Photoplays dargestellt werden ?

Nun ja, die entwickelnde Industrie schläft nicht ! Es stellt sich natürlich auch die Frage, wie teuer in der Anschaffung dieses neue Zahlungssystem für den Spielstättenbetreiber zusätzlich werden wird, und ob sich der ganze Vorgang betriebswirtschaftlich rechnet !

Bin mal gespannt, ob mir ein solches System in den deutschen Spielhallen mal "unterkommen" wird. Bbei den doch sowieso geringen Unterhalterumsätzen !

Mal ein Tipppp an den Hersteller:
Es muß nicht immer alles umgesetzt werden, was technisch machbar ist.


Außerdem wollen wir natürlich hoffen, dass in die Zahlungswege der Geldspielgeräte nicht auch solche bargeldlosen Zahlungswege "eingepflegt" werden. Die Spielverordnung in ihrer jetzigen Form erlaubt so etwas ja nicht.
Und so sollte es nach meiner Meinung auch bleiben !!

Und bitte keine Weiterspieltickets für Geldspielgeräte !

Grüße

__________________
gmg
1 21.08.2008 21:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

benutz bitte nicht das Wort Unterhaltungsgerät, da es gewerberechtlich festgelegt ist. - das könnte sonst zu Verwirrungen führen


Zu den Systemen ist zu sagen, dass diese alle bereits auf der IMA dieses Jahr vorgestellt wurden.
Das war der nette Stand mit dem Pfirsich.


Die Problematik des bargeldlosen Zahlens beim Spielen haben wir leider schon recht lange. - ich hatte es bereits in verschiedenen Themen angesprochen

Warum es z.B. eine bankenrechtliche Genehmigung in Deutschland gibt für ein paysafecard-system, mit dem man leicht recherchierbar bei XY illegalen online-casinos, sowohl Einsätze als auch Gewinne aus illegalem Spiel generieren kann, entzieht sich bis heute meiner Kenntnis.


Gruß
Meike
2 22.08.2008 05:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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dieter116
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SpVO
§ 13 Abs. 7

Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen.
3 22.08.2008 09:16 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
tapier
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Ja, das trifft auf Geäte nach §33c zu.
Aber diese Unterhalter fallen ja nicht darunter.

Und Auslesestreifen ? - Nee, dort wird nix zu finden sein.

Kontoauszüge-/Telefonrechnungen ? - Wozu gibt es ausländische Kreditkarten ?

Sorry, aber erwischen werdet Ihr eh nur die kleinen dummen Aufsteller, die dicke Kohle machen andere.

PS.

mittlerweile gibt es King.de - Wie passt das in diese tolle Spielverordnung ?
4 22.08.2008 10:27 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
eric eric ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

benutz bitte nicht das Wort Unterhaltungsgerät, da es gewerberechtlich festgelegt ist. - das könnte sonst zu Verwirrungen führen

Gruß
Meike


Meike, wenn dann aber komplett:
Unterhaltungsgerät MIT Geldgewinnmöglichkeit
Unterhaltungsgerät OHNE Geldgewinnmoeglichkeit


gmg hat das somit schon sehr treffend ausgedrückt...vielleicht doppeldeutig,
aber er scheint ja auch ein schlauer Kerl zu sein...

Zudem sogar noch im Fachjargon: "Unterhalter" ;-)
gruss

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5 22.08.2008 13:59 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Meike
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Hallo eric,

nenne mir den § mit Absatz und Satz in der Gewerbeordnung, in der die Begrifflichkeiten

Unterhaltungsgerät mit Gewinnmöglichkeit

und

Unterhaltungsgerät ohne Gewinnmöglichkeit stehen.


Ich halte mich an die Definitionen und Begrifflichkeiten der Gewerbeordnung und SpielV.


Auf deine Antwort bin ich sehr gespannt.


gmg müsste wissen, dass er es nicht treffend ausgedrückt hatte.


Gruß
Meike
6 22.08.2008 19:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eric eric ist männlich
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Hallo Meike,
Du weisst genauso gut wie ich, dass das ganze Wort "Unterhaltungsgerät" gar nicht in beiden von Dir genannten Verordnungen steht... also was soll das, diese Begriffe sind vielmehr in den Satzungen zur Vergnügungssteuerheranziehung zu finden, ich denke auch das weist Du sicherlich ;-)

Du behauptest, es ist "gewerberechtich" festgelegt: Dann zeige Du doch bitte die stellen auf, dann bin ich gespannt... aber immer dabei an die Gewaltenteilung denken...

gruss

PS: ich denke weiterhin, gmg hat es schon bewusst benutzt ;-)

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7 22.08.2008 22:26 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
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