Bedingungen für Mehrfachkonzessionen |
AlsunaSB
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Bedingungen für Mehrfachkonzessionen |
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Hallo @ All
Und ein Frohes neues Jahr.
Melde mich auch mal wieder zu Worte und richte mich mit diesem Thema ausschließlich an die Mitarbeiter der Ordnungsämter.
@ gmg
Danke für deine Voransprache in einem anderen Thema, für die folgenden Worten an die Mitarbeiter der Ordnungsämter und vielleicht auch der Bauämter!!!!!
Voraussetzungen eigenständig abgegrenzter Betriebsstätten sind z.B. nicht erfüllt bei
- einheitlicher Außenreklame
- gemeinsamem Vorraum
- nicht bis zur Decke durchgezogenen Trennwänden
- jedermann benutzbaren Verbindungstüren zwischen den Räumen
- gemeinsamem Eingang, der optisch einen einheitlichen Betrieb vermittelt
- einheitlichem, unselbständigen Eindruck erweckendem Erscheinungsbild.
Mehr Infos bei http://www.isa-casinos.com/articles/17279.html
Wenn ich mir so die Spielhallen anschaue die über 24 Geräten besteht also 3er 4er 5er Konzession u.s.w. kenn ich nicht eine einzige, die eigentlich genehmigt werden dürfte .
Und sie werden immer weiter genehmigt.
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1
02.01.2008 22:00 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Stefan,
Du wolltest ja eigentlich nur eine Antwort von Mitarbeitern der Ordnungsämter.
Nachdem keine erfolgt ist, fände ich es unhöflich, wenn Du gar keine bekommst.
Was bei ISA veröffentlicht wurde, bezieht sich auf die Empfehlungen des Bund-Länder-Ausschusses.
Rechtsprechung zu diesem Thema gibt es kaum,- mir sind nur zwei zitierfähige Urteile bekannt, die dazu auch schon etwas älter sind.
- wer mehr kennt, bzw. was "frisches" bitte PN, Ihr wisst ja, dass ich Jäger und Sammler bin-
Für einen Mitarbeiter vom Ordnungsamt ist es daher oft schwierig ein Ablehnung zu schreiben, vor allem wenn die Politik im "Dorf" was anderes möchte.
Ich weiß ja nicht wie es in Bayern aussieht, aber hier sind viele Kommunen im Haushaltssicherungskonzept (auf platt = ziemlich pleite), so dass der Stadtrat schon schwach werden kann, wenn ein Investor mit geplanten Entertainment-Center die möglichen Gewerbe- und Vergnügungssteuereinnahmen vorrechnet.
Es fehlt schlichtweg eine klare Regelung durch den Verordnungsgeber, auf welchen sich die Bediensteten berufen können.
Gruß Meike
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2
19.01.2008 08:26 |
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Solon
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guenter luxemburger
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen |
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Liebe Kollegen vor dem Problem stehen wir nun auch hier in Mayen.
Hier soll eine Spielhalle mit 3 zu konzessionierenden Betriebsstätten errichtet werden.
Die Betriebsstätten haben lt. Plan jedoch einen gemeinsamen Vorraum. Voraussichtlich eine gemeinsame Außenreklame. Auch ist vorgesehen, zwischen den einzelnen, zu konzessionierenden Betriebsstätten, eine für jedemann benutzbare Verbindungstür, anzubringen.
Ferner erweckt der gemeinsame Eingang den optischen Eindruck eines einheitlichen Betriebes.
Nun meine Frage, wo findet man die Voraussetzungen über eingenständig abgegrenzte Betriebsstätten?
Vielen dank für Eure Antwort, die wir sehnlichst erwarten.
Viele Grüße aus der Mayen
(Tor zur Eifel)
Günter
Luxemburger
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3
11.03.2008 14:07 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß nach Mayen,
die oben erwähnten älteren Urteile und die Empfehlungen des BLA könnte ich mailen, falls
diese noch nicht vorhanden sind.
Gruß
Meike
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4
12.03.2008 04:15 |
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Weinheim
Foren As
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen |
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Hallo aus Nordbaden!
zu diesem Thema gibt es einige Fundstellen:
Gewerbearchiv: 2007/8 Seite 323; 1993 Seite 374
sowie
http://www.baberlin.de/suche.html (Unter Suchbegriff "Mehrfachkonzession" eingeben und 'Enter' drücken)
und
Landmann/Rohmer, Band 1, Kommentar zur GewO; Rand-Nr. 6 zu § 33i GewO
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5
12.03.2008 10:23 |
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guenter luxemburger
Mitglied
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen |
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Vielen Dank
__________________ Guenter Luxemburger
Stadt Mayen
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6
12.03.2008 11:07 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
nun die Sache mit den "Empfehlungen des BLA" hat offensichtlich flächendeckend bundesweit nicht funktioniert.
Die Betreiber der Mehrfachkonzessionen sprechen sehr selbstbewusst von
- Casinos
- Entertainment Centern
- Games Palace
und diese Tendenz scheint keine Grenzen zu kennen.
Für mich bis jetzt einzigartig ist ein "Games Palace" mit 5 Themenwelten in einer 34.000 Einwohner-Stadt
- und da gibt es noch ein paar "Themenwelten" an anderer Stelle-
Was so einzigartig ist, ist die Rolltreppe.
Da muss man sich mal den Kaufkraftabfluss des Einzelhandels in dieser Kleinstadt überlegen,
damit sich eine Rolltreppe in einer Spielhalle bezahlen lässt.
Wer so etwas vorher auch noch nicht gesehen hat, anbei der link
http://www.stardust.de/redaktion/artikel.cgi/1277134349
Gruß
Meike
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7
14.07.2010 05:32 |
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alfi1950
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8
14.07.2010 14:26 |
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Meike
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Hallo alfi,
die Stadt Erding ist auch eine von den Städten die Geld für Spielhallenkonzepte ausgeben muss,
weil sie ihr 34.000 Einwohner Stadt mit Spielhallen hatte überschwemmen lassen.
Gruß
Meike
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9
14.07.2010 16:23 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
hier nochmal zur Erinnerung.
Wieviel Spieler benötigen derartige "Casinos"?
Gruß
Meike
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10
18.02.2011 06:50 |
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