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» Bedingungen für Mehrfachkonzessionen «

   
Liebe Kollegen vor dem Problem stehen wir nun auch hier in Mayen.
Hier soll eine Spielhalle mit 3 zu konzessionierenden Betriebsstätten errichtet werden.
Die Betriebsstätten haben lt. Plan jedoch einen gemeinsamen Vorraum. Voraussichtlich eine gemeinsame Außenreklame. Auch ist vorgesehen, zwischen den einzelnen, zu konzessionierenden Betriebsstätten, eine für jedemann benutzbare Verbindungstür, anzubringen.
Ferner erweckt der gemeinsame Eingang den optischen Eindruck eines einheitlichen Betriebes.
Nun meine Frage, wo findet man die Voraussetzungen über eingenständig abgegrenzte Betriebsstätten?

Vielen dank für Eure Antwort, die wir sehnlichst erwarten.

Viele Grüße aus der Mayen
(Tor zur Eifel)
Günter
Luxemburger



Gepostet am 11.03.2008 um 14:07 von:
Benutzer: guenter luxemburger
Der Original-Beitrag :
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