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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Freischaltcode für Geldspielgeräte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Freischaltcode für Geldspielgeräte 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Freischaltcode für Geldspielgeräte

@ alle

Im Rahmen der erneuten Geräteprüfung nach 24 Monaten Laufzeit der Geldspielgeräte ( § 7 SpielV ) ist ja ein Freischaltcode in das Geldspielgerät einzugeben, damit das Gerät nicht durch die herstellerseitig ( adp ) einprogrammierte Laufzeit von maximal 24 + 3 Monaten stehen bleibt.

Diesen Freischaltcode bekommt man - wie ich hörte - vom Hersteller über das Internet oder per Telefon mitgeteilt.

Dazu meine Fragen:
1) Muß man für die Mitteilung dieses Freischaltcodes die Prüfbescheinigung des § 7 - Prüfers vorlegen, oder bekommt man den Entsperrcode einfach so ?

2) Für welchen Zeitraum wird dann das Geldspielgerät entsperrt ?

3) Ändert sich durch die Eingabe dieses Codes die Anzeige der elektronischen Zulassung ?


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 06.12.2007 15:54.

1 05.12.2007 21:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Also bei GGSG aus adp Produktion weiss ich, das diese seit neuerem wieder stehen bleiben nach 24+3 Monaten.
Loaded und ein paar weitere Geräte sind offen bis die Datenbank durch Batteriedefekt (2 x leere CR 2430 Lithium Knopfzellen, welche das gesamte Programm komplett halten, sobald kein Strom fließt) Sondermüll ist!
NSM Geräte schalten wohl auch alle komplett nach 4 Wochen oder so ab.

Bei Bally GGSG wird es für die Geräte ab Grafity, NEON, Bull Buster, Daxx, Piratengold usw. bis zum Gerät BabaJaga ab wahrscheinlich März/April nächsten Jahres einen sog. Freischaltcode geben, welcher frühestens 4 Wochen VOR Ablauf der 2jährigen Aufstellerlaubnis über das SERVICEMENUE einzugeben ist.
Hierfür erweitert sich der Servicebaum um einen Menuepunkt und dort gibt man diesen Code ein.
Danach soll das Gerät für 80 Jahre frei sein.
Bally Wulff Entertainment vertritt die Philosophie, das JEDER Aufsteller SELBST VERANTWORTLICH ist für seine Geräte und dessen Aufstellerlaubnis!
Exakt genauso wie JEDER Kfz-Besitzer SELBST VERANTWORTLICH ist für seinen TÜV! Da gehen die Hersteller auch nicht hin und legen das Kfz still sobald der TÜV abgelaufgen ist.
Stellt Euch mal vor, Ihr fahrt mit 240 Km/h auf der A1 und dann sagt Euch eine nette Frauenstimme aus dem Radio:
"Lieber Kfz-Besitzer, Ihr TÜV ist gerade abgelaufen - somit dürfen Sie ab SOFORT nicht mehr fahren, das Auto bleibt nun stehen"!
Ich möchte wissen, wie blöd Ihr dann Dreinschaun würdet...

Wie nun genau dieser Code von Bally Wulff herausgegeben wird, ist wohl noch nicht ganz geklärt. Soll wohl an die Aufsteller direkt gehen.

Eine für mich sehr faire und korrekte Lösung die Bally Wulff da vollzieht!

Ich denke, das früher oder später alle Hersteller so agieren werden.

Alles andere ist für mich eine arrogante und vollkommen überflüssige Bevormundung der Hersteller!!

__________________
Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
2 06.12.2007 23:15 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Tosh Danke für Deine Informationen !

Jetzt noch zur Ergänzung meiner eingangs gestellten Fragen:

Frage 1:
Muß man für die Mitteilung dieses Freischaltcodes die Prüfbescheinigung des § 7 - Prüfers vorlegen, oder bekommt man den Entsperrcode einfach so ?
Antwort:
Die Prüfbescheinigung muß man nicht vorlegen.

Frage 2:
Für welchen Zeitraum wird dann das Geldspielgerät entsperrt ?
Antwort:
24 Monate + 3 Monate ab Eingabe des Freischaltcodes bei adp-Geräten.

Frage 3:
Ändert sich durch die Eingabe dieses Codes die Anzeige der elektronischen Zulassung ?
Antwort:
Durch die Eingabe des Freischaltcodes verändert sich die Anzeige der elektronischen Zulassung um exakt 2 Jahre.


Man wird sich also in Zukunft als kontrollierendes Organ mit folgender Situation abfinden müssen:

1) Die am Gerät befestigte PTB-Zulassung ist abgelaufen. Dieser Sachverhalt ist nicht zu beanstanden, wenn....

2) An dem Gerät befindet sich die Prüfplakette. Diese gibt einen in der Zukunft gelegenen Wert ( 2 Jahre nach Geräteprüfung ) an. Zu dieser Prüfplakette gibt es eine zusätzliche Prüfbescheinigung, die ich als Aufsteller auf jeden Fall in der Spielhalle aufbewahren würde ( zumindest als Kopie ). Aus dieser Bescheinigung ergibt sich auch noch einmal das genaue neue Ablaufdatum bzw. der Zeitpunkt der nächsten Geräteüberprüfung des Geldspielgerätes. Diese beiden Komponenten - Prüfplakette und Prüfbescheinigung - geben den massgeblichen Tag an, bis zu dem das Gerät beanstandungsfrei betriebenen werden darf.

Unter dem folgenden Link kann man sich das bei der PTB eingestellte Muster der Prüfplakette gem § 7 SpielV für Geldspielgeräte ansehen:

http://e00051.berlin.ptb.de/pls/portal/d...ON/PLAKETTE.PDF

3) Die elektronische Zulassung gibt einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt an, bis zu dem das Gerät technisch freigeschaltet ist. Dieser Zeitpunkt muß nicht unbedingt mit dem Datum der Prüfbescheinigung übereinstimmen, sondern ist abhängig von dem Zeitpunkt der Eingabe des Freischaltcodes in das Geldspielgerät. Die elektronische Zulassung war und ist für den Zeitraum des ordnungsgemäßen Betriebes des Geldspielgerätes in der Aufstellung uninteressant.


Persönliche Anmerkung:

Oh weh ! Hoffentlich gibt das keinen Ärger durch kontrollierende Organe !

Ich hoffe, dass die Kollegen der Ordnungsämter noch durch die zuständigen Ministerien entsprechend aufgeklärt werden !!


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 12.12.2007 07:10.

3 11.12.2007 19:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Eine sehr gute Vorlage um die Prüfplakette fälschen zu können unglücklich
@PTB, was soll das ?

__________________
Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
4 11.12.2007 21:25 Erhard ist offline E-Mail an Erhard senden Beiträge von Erhard suchen
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Gehe mal davon aus Erhard, das Hologramme und sonstige sicherheitsrelevante Dinge eingearbeitet werden!
Ich kann mir nicht vorstellen, das solch eine billig und unprofessionell erstellte Plakette benutzt wird! Sowas kann ja ein fünfjähriger Stepke heutzutage an seinem PC locker mittels "Paint" oder "IrfanView" selber erstellen!

AN DIE HERSTELLER FOLGENDER APELL (AUSSER BALLY WULFF ENTERTAINMENT GmbH in Berlin):

Hört endlich auf mit Eurer Bevormundung der Aufsteller bzg. einer elektronischen Laufzeitbegrenzung! Diese ist überflüssig!

Alle Geräte sollten offen und unbegrenzt und ohne Einschränkungen bespielbar sein - auch über die gewerbliche Aufstelldauer hinaus!

Wenn ein Aufsteller zu unfähig ist, seine Geräte regelmässig eine verlängerung zukommen zu lassen bzw. kriiminell ist, so ist das ein Problem des Aufstellers und den Ordnungsbehörden!
Als Spieler kann ich jeden Aufsteller wegen illegal betriebenen Geräten anzeigen, welcher GSG betreibt, wo die Aufstelldauer abgelaufen ist!


Was glaubt Ihr wohl, wieviele Aufsteller auf einmal Spieler sind...

Wie bei den KfZ wird sich die ganze Sache selber regulieren - da ist eine arrogante Bevormundung der Hersteller absolut Fehl am Platz!

__________________
Greetz


Euer Tosh


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5 12.12.2007 17:21 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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@ Tosh

Auszug aus einer beliebigen Bauartzulassung der PTB:

Zitat on
6. Besondere Funktionen:
....................
Speicherung und Anzeige von Betriebsdaten, wie z. B. Beginn der Aufstellung, Termin der nächsten Nachprüfung. Diese Anzeige ist freiwillig und unterliegt nicht der Bauartprüfung. Sie ersetzt daher nicht die Anbringung des PTB-Zulassungszeichen und der Nachprüf-Plakette.
Zitat off

....und ist damit nicht nötig.


Grüße

__________________
gmg
6 13.12.2007 18:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ich weiß gmg.

Aber die adp Gauselmann Gruppe macht es seit geraumer Zeit nicht mehr so - die Geräte sind Laufzeitbeschränkt und schalten ab nach 2 Jahren + 12 Wochen.

Daher mein Apell

__________________
Greetz


Euer Tosh


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7 13.12.2007 21:45 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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@ tosh

Die von mir zitierte beliebige Bauartzulassung der PTB wird so aber sicher nicht mehr lange bestehen, da es ja die Anweisung des BMWi vom 17. 10. 2007 an die PTB hinsichtlich der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gem. §§ 12, 13 SpielV gibt.

In dieser wird ja wie folgt ausgeführt:

Zitat on
4. Sicherstellung der Prüfung gem. § 7 Abs. 1 SpielV
Um die gewünschte sukzessive Anpassung der bereits auf dem Markt befindlichen Altgeräte an die neue Zulassungspraxis oder deren Rücknahme durch die Hersteller zu erreichen ( vgl. IV. 3 ), können die Hersteller technische Vorrichtungen implementieren oder aktivieren, die eine Abschaltung des Gerätes spätestens drei Monate nach Ablauf der 24-monatigen Frist gem. § 7 Abs. 1 SpielV sicherstellt. Für Geräte, die im Leasing- oder Mietverfahren den Aufstellern überlassen werden, kann eine Anpassung bzw. Rücknahme der Geräte durch entsprechende Ausgestaltung ( ggfs. Verkürzung ) des Miet- bzw. Leasingvertrages erfolgen.
Zitat off

Das Wichtige habe ich fett unterlegt. Es handelt sich dabei um die "adp"-Lösung, die genommen werden kann.

Ich sehe leider keinerlei Chancen für Deine flammenden Aufrufe ! Die o. a. Weisung wird sicherlich in den neuen technischen Richtlinien der PTB eingearbeitet werden.


Grüße

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gmg
8 14.12.2007 18:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg

Das Wichtige habe ich fett unterlegt. Es handelt sich dabei um die "adp"-Lösung, die genommen werden kann.

Ich sehe leider keinerlei Chancen für Deine flammenden Aufrufe ! Die o. a. Weisung wird sicherlich in den neuen technischen Richtlinien der PTB eingearbeitet werden.


Grüße


Nun erkläre mir mal, weshalb die adp-Lösung als PTB-Richtlinie genommen werden soll?

Nur weil Paul Gauselmann dahinter steht?

Wenn dem so wäre, dann wird doch offensichtlich, das die PTB käuflich ist und dann gehört die PTB vor einem Untersuchungsausschuss!

Ich denke mal, das andere Hersteller dann auch intervenieren und dagegen vorgehen würden - wenn Paul Gauselmann bei der PTB soviel Einfluß nehmen sollte.

Wäre ja wohl das Letzte, wenn dem nicht Einhalt geboten werden könnte...

Oder?

__________________
Greetz


Euer Tosh


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9 14.12.2007 19:35 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
jasper
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Da steht:



und nicht muss!!


... und selbst wenn das muss stehen würden, was glaubt eigentlich Herrn Schönleiter wer er ist, dass er solch eine Anweisung herausgeben darf? Das ist ein Angestellter vom BMWi und nicht der Erfinder von der SpielV!
10 15.12.2007 01:13 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
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Das Thema ist wohl wieder aktuell!
11 07.08.2011 21:04 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
dieter116
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12 08.08.2011 05:22 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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