Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
BeBo56
Jungspund
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Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
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Hallo aus Ostwestfalen,
wir haben bei uns in Minden den Fall, dass ein Bäckereifachgeschäft gleichzeitig ein konzessionsfreies Café betreibt. Nun darf das Café an jedem Sonntag geöffnet haben. Der Verkauf von Back- und Konditorwaren ist aber nach dem LÖG.NRW am Ostersonntag, Pfingstsonntag und am 1. Weihnachtstag verboten
.
Nun wurden am Ostersonntag aber neben dem Imbissbetrieb auch munter "normale Backwaren" verkauft . Unserer Argumentation, dass es sich bei Brötchen ohne Belag nicht um zubereitete Speisen zum sofortigen Verzehr handele, wurde mit der Begründung begegnet, es wären doch Backrohlinge, die zuvor erst im Ofen zum Verzehr zubereitet wurden.
Im Hinblick auf Pfingstsonntag daher meine Frage an die westfälischen Forenmitglieder: Gibt es bei Euch ähnliche Erfahrungen und wenn ja, wie begegnet Ihr diesen?
Sonnige Grüße aus dem historischen Minden, wo manche Ansichten so alt sind wie die Häuser.
Berndt Bornemann
__________________ BB aus M
Auch der älteste Dom hilft nicht bei den neuesten Fragen.
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1
27.04.2007 12:00 |
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Solon
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Vollmar-HEF
Tripel-As
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RE: Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
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aus Hessen!
Wir haben hier einen ähnlich gelagerten Fall. Es besteht eine Gaststättenerlaubnis und über einen Schalter (Drive In) findet Sonntags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr der Verkauf von Bäckerei- und Konditoreiwaren statt, obwohl das Hess. Ladenöffnungsgesetz hierfür nur einen Zeitraum von sechs Stunden zulässt.
Wir stehen nun im Gegensatz zu dem Bäcker auf dem Standpunkt, dass diese Waren nicht unter die Zubehörwaren nach dem GastG fallen und somit das HLöG anzuwenden ist; mithin der Verkauf nur sechs Stunden dauern darf.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ist eingeleitet und wir stehen kurz vor dem Erlass des Bußgeldbescheides.
Mal sehen, wie das weitergeht.
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2
30.04.2007 10:30 |
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Solon
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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RE: Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
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Hatten wir an Ostern in ähnlicher Form schon hier diskutiert.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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3
02.05.2007 12:19 |
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pmcolonia
Routinier
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RE: Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
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Also:
Man muss sich diese Problemstellungen mal so richtig vor Augen halten.
Worum geht es?
Warum gibt es diese Regelungen?
Welchen Sinn machen diese Regelungen?
Gibt es nicht wirklich wichtigere Dinge zu regeln?
Sind diese Regeln wirklich notwendig?
Wie erscheinen derartige Regelungen vor dem Hintergrund der Deregulierungsabsichten?
Wenn man diese Fragen ehrlich beantwortet, dann muss man sich eigentlich die Frage stellen, ob man den richtigen Beruf gelernt hat. Kann man mit voller Überzeugung die Einhaltung derartiger Regelungen fordern und überwachen?
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4
04.05.2007 07:24 |
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Vollmar-HEF
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RE: Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
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Hallo pmcolonia!
Sicherlich lässt sich trefflich über die Sinnhaftigkeit von gesetzlichen Regelungen diskutieren.
Zu unserem Beruf gehört aber, nicht darüber zu diskutieren, sondern insbesondere bei vorliegenden berechtigten Beschwerden die ges. Regelungen zu überwachen und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
Was sollen wir denn dem Beschwerdeführer antworten, wenn wir auf den Verstoss hingewiesen werden und er dann auch noch zutrifft?
Dann hilft eigentlich nur noch der Blick ins Gesetz. Die eigene Meinung rückt dann zu Recht etwas in den Hintergrund.
Außerdem gibt mir dieses Forum nicht die Möglichkeit, alle Aspekte unseres angesprochenen Falles darzustellen.
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5
04.05.2007 07:45 |
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pmcolonia
Routinier
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RE: Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
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@ Vollmar-HEF
1: Schweigen hat noch nie etwas geändert
2. Geschwiegen wurde und wir leider viel zu oft.
Den Sinn ges. Regelungen zu ergründen und über den Sinn zu diskutieren hat noch nie geschadet. Ich für meinen Teil habe noch nie und werde auch nie zu dem Teil der Beamten gehören, die ihre Tätigkeit meinungslos ausführen.
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6
04.05.2007 09:46 |
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René Land
Administrator
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RE: Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
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Zitat: |
Original von pmcolonia
1: Schweigen hat noch nie etwas geändert
2. Geschwiegen wurde und wird leider viel zu oft.
Den Sinn ges. Regelungen zu ergründen und über den Sinn zu diskutieren hat noch nie geschadet. |
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Lieber Kollege pmcolonia
und meine Zustimmung.
Freilich hat Kollege Vollmar-HEF insofern Recht, dass wir an Recht und Gesetz gebunden sind - aber es ist legitim und sinnvoll auch den Zweck und Nutzen einer Norm zu hinterfragen und ggf. mit unseren bescheidenen Mitteln ggf. auf eine Anpassung/Änderung von unsinnigen Normen hinzuweisen. (ich glaube das ist gerade hoch im Trend und nennt sich Deregulierung
).
Die hier in der Diskussion stehende feiertagsrechtliche Vorschrift ist auch aus meiner Sicht nicht mehr zweckmäßig. Denn ursprünglich zielte der Feiertagsschutz darauf ab, die entsprechende "Verkaufseinrichtung" generell geschlossen zu halten. Dies ist wegen dem nun vorliegenden Mischbetrieb (Café/Einzelhandel) nicht mehr möglich. Da in den benannten Einrichtungen sowohl das Café als auch der "Außer-Haus-Verkauf" (zumindest in unserer Region) vom gleichen Verkaufspersonal sichergestelllt wird, scheidet auch ein besonderer Schutz der Beschäftigten aus. Insofern ist die Sinnhaftigkeit eines Verbotes des "Brötchenverkaufes" allemal diskussionswürdig und passt m.E. nicht mehr in die Zeit.
Auch hinsichtlich des gern vorgebrachten Elements des Wettbewerbsschutzes können m.E. Bedenken gegen einen "Brötchenverkauf" nicht bestehen, denn an jeder Tankstelle erhalte ich mittlerweile meine Brötchen auch Sonn- und Feiertags (sogar warm... und manchmal schmackhaft). Wegen der Deregulierung des Gaststättenrechts als auch der baurechtlichen Vorschriften ist es im Übrigen mittlerweile fast jedem möglich, einen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb (neben seinem vom Feiertagsrecht betroffenen Einzelhandel) zu eröffnen.
Meines Erachtens macht eine restriktive feiertagsrechtliche Regelung nur Sinn, wenn Sie die Gesamtheit einer bestimmten "Verkaufsstelle" betrifft und somit sowohl für den angestellten Verkäufer als auch für die Umgebung (Nachbarschaft) des Gewerbetreibenden Feiertagsruhe schafft.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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7
04.05.2007 19:38 |
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Bresgen
Haudegen
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RE: Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft |
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Einen schönen guten Morgen aus Euskirchen,
also bei allem Respekt, lieber Kollege Land und lieber Kollege pmcolonia:
das ist ja alles gut und schön, was Sie da anmerken.
Man kann auch wahrhaftig Regelungen in Frage stellen und darüber diskutieren und mit unseren Mitteln auf Anpassungen / Änderungen hinweisen. Dann aber bitte in einem neuen thread und in einem anderen Tonfall, lieber Kollege aus Köln. Das ist in meinen Augen völlig unnötig.
Dem Kollegen ist damit nämlich nicht geholfen.
Er hat eine einfache Frage gestellt, wie er mit der bestehenden Regelung umgehen muss, wenn dagegen verstoßen wird. Von anderen Kollegen hat er auch die entsprechende Hilfe erhalten, so dass er damit hoffentlich etwas anfangen kann.
Ich schreibe jetzt auch nur deshalb, weil ich, wie allseits bekannt, auch keine Beamtin bin, die nur schweigt und alles abnickt.
Aber zum einen müssen wir bestehende Regelungen in die Tat umsetzen, spätestens wenn Probleme auftauchen.
Zum anderen wehre ich mich hier im Forum immer wieder gegen bestimmte Verhaltensweisen, die wahrhaftig nicht dazu führen, dass Kollegen sich noch trauen, Fragen zu stellen, wenn sie dann so abgebügelt werden.
Auch ich finde die bestehenden Regelungen im Ladenöffnungsgesetz nicht sinnvoll, aber darum ging es in der Fragestellung nicht.
Also Kollegen, nichts für ungut, aber es muss nicht sein, dass der vollmondgeschädigte Tonfall, mit dem wir hier tagtäglich durch einige Kandidaten unserer Kundschaft zu tun haben, nun auch auf unser Miteinander im Forum abfärbt.
Also, auf ein wie sonst auch freundliches Miteinander und weiterhin fruchtbare Diskussionen.
Liebe Grüße aus Euskirchen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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8
07.05.2007 10:18 |
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Menschel
Routinier
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9
07.05.2007 11:03 |
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Vollmar-HEF
Tripel-As
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aus Hessen!
Der Beitrag von Bresgen und die hierzu folgende Zustimmung von Menschel veranlassen mich, meinen gefassten Vorsatz, keine Beiträge mehr zu schreiben, zu revidieren.
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10
07.05.2007 12:41 |
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pmcolonia
Routinier
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Hallo Fr. Kollegin Bresgen:
Ihren Beitrag in allen Ehren. Haben sie auch meinen ersten Beitrag gelesen? Da habe ich nämlich Fragen gestellt. Genau das, was Sie in ihrem letzten Beitrag für das Forum gefordert haben.
Die Antwort auf meinen Beitrag:
"Zu unserem Beruf gehört aber, nicht darüber zu diskutieren, sondern insbesondere bei vorliegenden berechtigten Beschwerden die ges. Regelungen zu überwachen und auf deren Einhaltung hinzuwirken."
Hätte ich mich da nicht auch angegriffen fühlen müssen? Nein, weil ich davon augehe, dass hier sachliche Argumente ausgetauscht werden.
Sehen Sie und da gehen die Ansichten auseinander. Ich bin der Auffassung, dass es sehr wohl meine Aufgabe ist über Dinge zu reden. Nur wer über Dinge redet, kann auch Änderungen bewirken.
Ich habe den Kollegen Volmar_HEF persönlich angesprochen und habe kurz und knapp geantwortet. Ich habe meine Betrachtung der Angelegenheit sachlich darstellt und weiss ich nicht, was das mit einem "Tonfall" zu tun hat.
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11
07.05.2007 13:18 |
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Vollmar-HEF
Tripel-As
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Hallo Kollege pmcolonica!
Ich schlage vor, wir diskutieren die Angelegenheit mit dem Tonfall per Mail und nicht im Forum. Da mir Ihre Mail-Adresse nicht bekannt ist, würde ich mich über ein Mail von Ihnen freuen.
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07.05.2007 13:47 |
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Wittgensteiner
Haudegen
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07.05.2007 14:51 |
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pmcolonia
Routinier
Dabei seit: 16.12.2005
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Ich empfand dieses Forum bislang als eine sehr schöne und hilfreiche Einrichtung. Ich habe mich immer bemüht meine Erfahrungen im Umgang mit dem Gewerberecht (Gewerbeuntersagungen, Erlaubniswiderrufe, Widerspruchs- und Klageverfahren und auch den mit der Anwendung des § 14 GewO verbundenen Arbeiten) hier in das Forum einzubringen.
Mit viel Interesse habe ich die Beiträge von Kramer-Cloppenburg und auch Antonia Thien gelesen. Diese Beiträge bestachen stets durch Fachwissen. Sie sind sicherlich jedermann in diesem Forum eine gute Hilfe. Diese Beiträge werden mir fehlen.
Ich stehe auch weiterhin – in Art und Inhalt- zu der von mir gemachten Aussage. In dieser Konsequenz verabschiede ich mich aus diesem Forum.
Ein Ort, wo ein „Tonfall“ in einen Beitrag hineindiskutiert wird, wo das „Wie“ eines geschriebenen Wortes wichtiger als die getroffene Aussage ist, ist nicht der richtige Ort für mich.
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14
07.05.2007 15:26 |
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Schwarzer
König
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich denke, dass es hier letztlich nur um Missverständnisse geht. Es wäre doch sehr bedauerlich, wenn sich Kollegen aus dem Forum ausklinken, weil es einmal zu Missverständnissen gekommen ist.
(Da müsste ich wahrscheinlich schon längst tot sein).
Ein jeder hat so seine Eigenart. Dies zu akzeptieren und bei Nichtgefallen auch mal darüber zu sprechen dürfte an sich nicht dramatisch sein. Konfliktfähigkeit gehört zum Geschäft.
Es wäre mehr als schade, wenn die fundierten Beiträge von PM-Colonia ausfallen würden.
Aus diesem Grund möchte ich PM-Colonia bitten, diesen Entschluss zu überdenken.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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15
07.05.2007 16:03 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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16
07.05.2007 16:05 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Nächster Level: 7.172.237
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Hallo! ..... und ein freundliches
von zu Hause!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Land, pmcolonia, Vollmar-HEF und Bresgen!
Auch mir würde es unendlich leid tun, wenn aufgrund von vermutlichen "Interpretations-Missverständnissen" sich hier Kollegen oder Kolleginnen missverstanden oder gekränkt fühlen und sich deshalb aus dem Forum ausklingen wollen. Und dieses insbesondere wegen irgendwelcher "Kleinigkeiten", wie evtl. "Dissonanzen im Tonfall" oder sonstiger "Aneckpunkte", die ich z. B. weder im Beitrag vom Kollegen pmcolonia, Land, Vollmar-HEF oder aber Bresgen offenkundig erkennen kann.
Wie auch schon an zahlreichen anderen Stellen geschrieben, kann, soll und darf hier im Forum jeder durch sein Statement dazu beitragen, dass wir eine möglichst große Bandbreite an Informationen und Kenntnisse im gesamten Gewerbebereich erhalten. (Vergleichbar eines Selbstbedienungs-Ladens mit vielen kleinen Fächern, in die einer durch seinen Beitrag etwas "hineinlegt" und ein anderer etwas für sich "herausholen" kann.)
Hierzu gehört m. E. ebenso die (sicherlich auch häufiger) wiederholte Anfrage von "Neulingen", wie auch der Hinweis von "alten Hasen" auf bereits beantwortete Fragen und durchaus auch die eigene persönliche Meinung zum Umgang mit der gestellten Frage; hier also: ob nun die Abgabe von "unbehandelten" Brötchen als Zubehör im Rahmen des sog. "Über-die Straße-Verkauf" dem Gaststättenrecht zuzurechnen ist oder nicht.
Auch meine persönliche Meinung zu allerhand "Verwaltungserleichterungen" und "Deregulierungen" oder "Abbau von Bürokratiehemmnissen" geht nicht immer konform mit dem, was man sich "höheren Ortes" überlegt hat und dieses habe ich hier auch wiederholt zum Besten gegeben. Und zahlreiche Vorgaben, wie die hier zitierten Regelungen im LÖG der jeweiligen Länder kann ich weder nachvollziehen noch für gut heißen. Hierzu habe ich auch bereits in einem anderen Posting zum LÖG in NDS etwas geschrieben. Gleichwohl, und da stimme ich wieder mit der Kollegin Bresgen und sicherlich auch den meisten anderen Verwaltungsmitarbeitern überein, haben wir leider die Suppe, die andere uns einbrocken, auszulöffeln oder anders gesagt, wir haben die Rechtsnormen anzuwenden, die man uns vorgibt.
Aber bei allem Gehorsam, den wir ja einmal geschworen haben, habe ich bei zahlreichen Seminaren auch immer gelernt, dass man "unverständliche" Rechtsnormen durchaus kritisch hinterfragen soll und muss. Und wenn wir ehrlich sind, wie soll der "normale Bürger" auf der Straße den Sinn und Zweck einer Rechtsnorm verstehen, die "geschultes" Personal nicht einmal nachvollziehen kann.
Und ehrlich gesagt, der Grund , weshalb eine in der Tanke gekaufte Flasche Schnaps und eine Kiste Bier dem Reiseproviant eines Autofahrers zuzurechnen ist, ein trockenes Brötchen dort, aber nicht in der Gaststätte (die ansonsten ja auch alles vekaufen darf) für sich alleine nicht, mit einer Bockwurst aber wohl, abgegeben werden darf, will sich mir einfach nicht erschließen.
Aus diesem Grunde nochmals meine Bitte an pmcolonia, überlegen Sie die getroffene Entscheidung und tragen Sie doch auch künftig zum weiteren Gelingen dieses, unseres gemeinsamen Forums bei.
An alle anderen die Bitte: vergesst nicht, dass es auch weiterhin noch die Möglichkeit des Telefonierens gibt. So konnten die Kollegin aus Euskirchen und ich tatsächliche Missverständnisse "problemlos" ausräumen und freuen uns auf das "Aufeinander-Treffen" bei einem Forentreffen.
Und das dem Kollegen aus Minden, der diesen Thread geöffnet hat, dieser "Brötchen-Streit" letztlich bereits auf den Magen geschlagen ist und er offenkundig diese Regelungen in der Rechtsnorm durchaus als "unnötig" und nicht unbedingt mehr zeitgemäß empfindet, würde ich aus daraus schließen, dass er sein Statement mit:
Zitat: |
Sonnige Grüße aus dem historischen Minden, wo manche Ansichten so alt sind wie die Häuser. |
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geschlossen hat.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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17
07.05.2007 20:26 |
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Kay Löffler
König
Dabei seit: 08.05.2006
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Äh, morjen Sigi, vielleicht ist es noch zu früh und ich steh deswegen noch auf dem Schlauch: Haben wir uns mal missverstanden oder hatten wir mal Streit? Kann mich gar nicht erinnern
Und an die restlichen Teilnehmer gerichtet: In einem alten Forum ist es wie in einer alten Ehe. Natürlich gibt es da mal unterschiedliche Meinungen. Aber deswegen reicht man doch nicht direkt die Scheidung ein. - Zumal, wenn es keine bessere Alternative gibt
ALso, pmcolonia, kehr wieder zurück ins Haus. Küche und Wohnzimmer reicht ja, übers Schlafzimmer reden wie später.
So, jetzt trink ich meinen Liter Kaffee, vielleicht blick ich dann durch.
Gruß
Kay Löffler
OA Bergheim
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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18
08.05.2007 08:54 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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Hallo Kay, Streit? Nö. Aber erinnerst Du Dich an "Das Rasenmähen widerspricht dem Wesen eines Sonn- und Feiertages, blablabla …"?Guckst Du hier.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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19
08.05.2007 09:14 |
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C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
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Liebe Kollegen, da gebe ich in die Suche "Ladenöffnungsgesetz" ein und komme auf diesen Thread. Schade, man liest und liest, aber die Hilfe kommt nicht, sondern ein Streit zwischen den Teilnehmern. Das finde ich echt schade. Wenn so etwas eskaliert, wäre es wirklich schön, wenn es außerhalb des eigentlichen Themas diskutiert würde.
Meine Arbeitszeit nutze ich lieber um Informationen zu erhalten, als damit den Streit einzelner Teilnehmer zu verfolgen, in der Hoffnung "gleich kommt noch was zum Thema".
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20
08.05.2007 17:06 |
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