unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 8 von 8 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Schausteller oder nach Schaustellerart
BeBo56

Antworten: 2
Hits: 11.424
13.11.2007 12:18 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Frau Thien,

danke für die prompte und korrekte Antwort.

Ich sehe: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Respekt

Weitere Wortmeldungen sind für mich nicht notwendig.

Aber wer möchte,...?! Bitte!

Gruß aus Minden nach Meppen

B.Bornemann
Thema: Schausteller oder nach Schaustellerart
BeBo56

Antworten: 2
Hits: 11.424
Schausteller oder nach Schaustellerart 13.11.2007 09:46 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Forenmitglieder,

wer kann mir den Unterschied zwischen den Begriffen in § 55,1 Nr. 2 GewO "als Schausteller oder nach Schaustellerart" erklären.
Leider finde ich nichts darüber im Landmann/Rohmer oder anderer Literatur.

Ein zukünftiger Schausteller möchte jedoch den Unterschied von mir erklärt haben.

Schon im Voraus herzlichen Dank. Danke

Herbstliche Grüße aus Minden

B. Bornemann
Thema: AA GastG NW
BeBo56

Antworten: 2
Hits: 10.225
RE: AA GastG NW 12.11.2007 12:34 Forum: Gaststättenrecht


Hallo Frau Komnik,

ich habe die gewünschte Auskunft in der Samlung der historischen SMBl. NRW gefunden.
Die Ausführungsanweisungen sind aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).


Schöne Grüße aus Minden

B. Bornemann
Thema: Meldung von Reisegewerbetreibenden an die IHK
BeBo56

Antworten: 9
Hits: 63.873
Meldung von Reisegewerbetreibenden an die IHK 21.06.2007 12:11 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Forenmitglieder,

die IHK Bielefeld versucht von uns Daten über Reisegewerbekarteninhaber zu erlangen. Sie argumentiert mit Schutz der Gewerbetreibenden vor hohen Beitragsnachforderungen wegen verspäteter Kenntnis der Reisegewerbetätigkeit, Nutzung IHK-Beratern und IHK-Kontaktbörsen zum Aufbau von Kontakten zu Geschäftspartnern. Ebenso empfiehlt sie die Meldung an den Landesverband der Berufsgenossenschaften. Wieder mit dem Argument, dass ein Schausteller evtl. in seiner Existenz gefährdet sein könnte, wenn seine gewerbliche Tätigkeit verspätet bekannt würde, weil nicht selten Nachveranlagungen bis zu 4 Jahren festgesetzt würden.

Eine Rechtsgrundlage für solche Meldungen findet sich in § 55 ff. GewO nicht. Die Regelungen des § 14 gelten m.E. nicht für Reisegewerbe.
Ich habe daher nicht vor, mich an diesem Einnahmeerhöhungsversuch der IHK zu beteiligen.
Wie sieht es in Ihrem Bereich aus? Hat ihre IHK auch schon diese neue Einnahmequelle erkannt und versucht mit Hilfe der Gewerbeämter Daten zu erlangen?

Für Meldungen aus allen Teilen der Republik bin ich dankbar.

Grüße aus dem regnerischen Ostwestfalen


BeBo
Thema: Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft
BeBo56

Antworten: 20
Hits: 15.318
Anwendung LÖG bei Kombination von Café/Imbiss und Bäckerfachgeschäft 27.04.2007 12:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Ostwestfalen,

wir haben bei uns in Minden den Fall, dass ein Bäckereifachgeschäft gleichzeitig ein konzessionsfreies Café betreibt. Nun darf das Café an jedem Sonntag geöffnet haben. Der Verkauf von Back- und Konditorwaren ist aber nach dem LÖG.NRW am Ostersonntag, Pfingstsonntag und am 1. Weihnachtstag verboten
.

Nun wurden am Ostersonntag aber neben dem Imbissbetrieb auch munter "normale Backwaren" verkauft . Unserer Argumentation, dass es sich bei Brötchen ohne Belag nicht um zubereitete Speisen zum sofortigen Verzehr handele, wurde mit der Begründung begegnet, es wären doch Backrohlinge, die zuvor erst im Ofen zum Verzehr zubereitet wurden.

Im Hinblick auf Pfingstsonntag daher meine Frage an die westfälischen Forenmitglieder: Gibt es bei Euch ähnliche Erfahrungen und wenn ja, wie begegnet Ihr diesen?

Danke

Sonnige Grüße aus dem historischen Minden, wo manche Ansichten so alt sind wie die Häuser.


Berndt Bornemann
Thema: Ladenöffnungsgesetz NRW
BeBo56

Antworten: 1
Hits: 4.375
Ladenöffnungsgesetz NRW 20.11.2006 09:18 Forum: Gewerberecht


Einen fröhlichen Montag aus Ostwestfalen,

nun haben wir das neue Ladenöffnungsgesetz und schon Fragen.
Wer kann mir den § 5, II enträtseln. Meint der Gesetzgeber hier, dass leicht verderbliche Waren in Verkaufstellen angeboten werden dürfen, die zum Verzehr ausserhalb von diesen dienen? Oder sollen hier verderbliche Waren nur ausserhalb von Verkaufsstellen angeboten werden (wie? z.B. an der Haustür?, im Reisegewerbe?).
Der Grund für meine Frage ist das Interesse eines dörflichen Fleischereibetriebes zum Verkauf am Sonntag.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Bebo56
Thema: Gewerbeanmeldung für ein Offizierheim
BeBo56

Antworten: 6
Hits: 3.899
14.11.2006 08:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Einen morgentlichen Gruß aus Ostwestfalen,

Ihre Aussagen decken sich mit meinen Vorstellungen. Auch für mich war der wesentlichen Faktor für keine gewerbliche Tätigkeit die fehlende Gewinnerzielungsabsicht.
Ich werde also meinem Oberstleutnant mit dieser freudigen Nachricht seinen Verteidigungstag verschönern.
Danke für die konstruktive Unterstützung.

B.B. aus M.
Thema: Gewerbeanmeldung für ein Offizierheim
BeBo56

Antworten: 6
Hits: 3.899
Gewerbeanmeldung für ein Offizierheim 10.11.2006 12:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Forum ...

schon seit einigen Monaten bin ich Spanner im Forum. Jetzt brauche ich einmal Hilfe zu einem Thema, welches ich bislang noch nicht gefunden habe.
Der Vorsitzende unserer hiesigen Offizierheimgesellschaft fragte bei mir an, ob er für das Offizierheim in der ...Kaserne eine Gewerbeanmeldung benötige. Er sei von einem bundeswehrinternen Prüfer daruf hingewiesen worden.
Ich konnte ihm keine endgültige Antowrt geben, lies aber durchblicken, dass m.E, eine solche nicht notwendig sei, da es sich nicht um einen Gewerbebetrieb i.S. der GewO handelt.
Zum Verständnis: Speisen u. Getränke fast zum Selbstkostenpreis, kein Personal (Ordonanzen sind Soldaten, Putzfrau Angestellte der Standortverwaltung), keine Pacht des Gebäudes (gehört dem Bund), kein öffentlicher Zugang, Besucher nur Offiziere, Überschüsse werden zur Unterhaltung und Erneuerung der Ausstattung und des Mobiliars verwendet...
Kann mir jemand von den "alten Hasen" dazu etwas mitteilen?
Das Thema bezieht sich m.E. auch auf die Unteroffizierheime.

Danke im Voraus und sonnige grüße aus Ostwestfalen
Zeige Beiträge 1 bis 8 von 8 Treffern

Views heute: 211.827 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.611.958


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.068s | PHP: 98.53% | SQL: 1.47%