Tätigkeitsbeschreibung |
Sonnenschein82
Jungspund
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir machen aktuell Vertretung und haben uns von dem energischen Auftritt eines Bürgers etwas verunsichern lassen.
Uns wurde eine Gewerbeanmeldung vorgelegt mit der Tätigkeitsbeschreibung "Handel mit Non-Food Waren". Nach unserem Wissensstand reicht dies als Beschreibung nicht aus, da man darunter ja alles verstehen kann notfalls ja sogar Immobilienhandel oder ähnliches. Auch nach mehrfachem Nachfragen wollte der Bürger uns keine Auskunft geben und beruf sich auf das Finanzamt und aussagen im Internet, nach denen man mit so einer schwammigen Angabe nicht in eine BG kommt etc.
Unsere frage wäre jetzt, können/sollen/müssen wir dies so dann mit dieser Tätigkeitsbeschreibung akzeptieren oder müssen wir den Bürger nochmals einbestellen und um eine detailliertere Angabe bitten.
Könnten wir uns hier auf irgendwas berufen?
Wünsche allen noch einen schönen Tag.
Viele Grüße
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1
11.08.2016 10:27 |
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Solon
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BernshausenL
Tripel-As
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Hallo Sonnenschein82,
wir nehmen solche Meldungen nicht entgegen. Der Handel mit Non-Food Waren beinhaltet ja auch Waffen, Medikamente, oder sonstige gesondert genehmigungspflichtige Waren.
Was wir als Tätigkeit akzeptieren ist folgende Beschreibung: "Handel mit genehmigungsfreien Waren". Ist vielleicht auch sehr allgemein und nicht einwandfrei, aber zumindest hat man alle Waren, deren Handel in irgendeiner Weise genehmigungspflichtig wäre, ausgeschlossen.
Man könnte ja sonst den Spies umdrehen und ihn bitten, alle erforderlichen Erlaubnisse, für z.B. den Waffenhandel, einzureichen.
Wenn da jemand bessere Ideen hat, immer her damit
Grüße aus dem kalten Siegerland
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2
11.08.2016 12:00 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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In den VV zum § 14 steht soweit ich mich erinnere drin, dass zu allgemein gehaltene Tätigkeiten unzulässig sind.
Ein Reihe empfangsberechtigter Stellen müssen in die Lage versetzt werden können, zu erkennen, ob etwas erlaubnis- oder überwachungsbedürftiges passiert.
Niemand auf diese Welt handelt mit Wattebäuschen und gleichzeitig Kraftwerksgeneratoren.
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3
11.08.2016 13:44 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
vollkommen richtig Herr Civil Servant
Auch wir verlangen von den Bürgern zumindest die Oberbegriffe der Waren und bisher haben wir alle noch dahin bekommen, dann auch so zu melden. Platz ist ja immer genug vorhanden.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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4
11.08.2016 13:58 |
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Anni Weiler
Routinier
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Ich hab mich in solchen Fällen auf die Formulierung "Handel mit Waren des tägliche Ge- und Verbrauchs" zurück gezogen. Das ist zwar auch mehr als dürftig, aber bissel besser als das alte, nicht mehr erlaubte "Waren aller Art".
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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5
12.08.2016 08:53 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
@Anni: finde ich irgendwie lustig
Ich kenne Personen, die verbrauchen täglich einige Gramm von Mitteln, die man besser nicht nehmen sollte (BTM) Daher gibt es diesen Begriff bei uns auch nicht.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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6
12.08.2016 09:15 |
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Anni Weiler
Routinier
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Grins, naja, ich geb ja auch zu, dass diese Formulierung mehr als dürftig ist. Aber was machst Du mit solchen Leuten, die gleichzeitig mit Parfum, Kosmetik, Pflegeprodukten, Nahrungsergänzung, Schmuck uvm im Nebenerwerb , verbunden mit Marketing, also Weiterwerbung, handeln? Die große Firma in Ahlen als "Handelspartner" gibts da ja immer noch ;-) Und die erweitern ständig ihre Produktpalette.
Aber vllt sollte ich vor meine "Waren" ein "genehmigungsfreien" setzen.
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Anni Weiler: 12.08.2016 09:24.
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12.08.2016 09:21 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
Das wird bei uns Alles reingeschrieben. Haben dafür auch schon mal eine 2. Seite gebraucht, um den gesamten Gewerbegegenstand aufzulisten. aber unser Programm gibt das wohl her, sowie ich meine Kollegin kenne.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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8
12.08.2016 09:28 |
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Anni Weiler
Routinier
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Und dann jedesmal ne Ummeldung, wenn die Ihre Palette erweitern? Nee, dann lieber meine Formulierung. Ausserdem wird bei uns im Wallfahrtsort ja nicht mit ungenehmigten "Waren" herumgefuhrwerkt.
;-)
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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12.08.2016 09:34 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
ich hatte immer den Eindruck, dort wäre es besonders schlimm.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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10
12.08.2016 10:16 |
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Sonnenschein82
Jungspund
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Lieben Kollegen und Kolleginnen,
vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Sie haben uns damit super weiter geholfen!
Allen noch einen guten Start in die Woche.
Viele Grüße
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15.08.2016 11:55 |
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Sonnenschein82
Jungspund
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Themenstarter
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Hallo!
Wir hätten nochmals eine Rückfrage zu dem Thema.
Wir haben jetzt eine Verwaltungsvorschrift (GewAnzVwV) in der zu dem Thema Bezug genommen wird vorliegen, allerdings ist diese zum 31.12.2013 außer Kraft getreten. Gibt es eine aktuelle Vorschrift, welche wir den betroffenen Bürgern vorlegen können?
Der § 14 GewO geht hier ja nicht ins Detail.
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12
15.08.2016 14:15 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
im Landmann-Rohmer Band 2 ist vorne die GewAnzVwV drin, hilft das vielleicht? Die Erg-Lfg. ist noch aus diesem Jahr.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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13
15.08.2016 15:19 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
ansonsten sind die Verwaltungsvorschriften ja nur interne Regularien, die normal keine Außenwirkung entfalten. Erst als Anweisungshilfe der fachdienstlichen Aufsicht in Bescheiden können sie als Grundlage für die Entscheidung herangezogen werden und dadurch erst Außenwirkung entfalten. Dies ist meistens Landesintern vonnöten, um einheitliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.
__________________ der nächste
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von der D....
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14
15.08.2016 15:44 |
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