Forum-Gewerberecht

» Tätigkeitsbeschreibung «

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir machen aktuell Vertretung und haben uns von dem energischen Auftritt eines Bürgers etwas verunsichern lassen.  Weißnicht  

Uns wurde eine Gewerbeanmeldung vorgelegt mit der Tätigkeitsbeschreibung "Handel mit Non-Food Waren". Nach unserem Wissensstand reicht dies als Beschreibung nicht aus, da man darunter ja alles verstehen kann notfalls ja sogar Immobilienhandel oder ähnliches. Auch nach mehrfachem Nachfragen wollte der Bürger uns keine Auskunft geben und beruf sich auf das Finanzamt und aussagen im Internet, nach denen man mit so einer schwammigen Angabe nicht in eine BG kommt etc.

Unsere frage wäre jetzt, können/sollen/müssen wir dies so dann mit dieser Tätigkeitsbeschreibung akzeptieren oder müssen wir den Bürger nochmals einbestellen und um eine detailliertere Angabe bitten.  Kopfkratz   Könnten wir uns hier auf irgendwas berufen?

Wünsche allen noch einen schönen Tag.

Viele Grüße



Gepostet am 11.08.2016 um 10:27 von:
Benutzer: Sonnenschein82
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102417#post102417


Beitrags-Print by Breuer76