Forum-Gewerberecht

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Ich hab mich in solchen Fällen auf die Formulierung "Handel mit Waren des tägliche Ge- und Verbrauchs" zurück gezogen. Das ist zwar auch mehr als dürftig, aber bissel besser als das alte, nicht mehr erlaubte "Waren aller Art".



Gepostet am 12.08.2016 um 08:53 von:
Benutzer: Anni Weiler
Der Original-Beitrag :
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