Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung? |
Civil Servant
Foren Gott
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Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung? |
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werte Forengemeinde,
in unserem Beritt gibt es eine Stadt, in der zwei Mal im Jahr eine Modenschau auf dem Marktplatz stattfindet. Eine Festsetzung gibt es nicht. Fraglich ist überhaupt, ob die Hürde einer Ausstellung überwunden wird.
Dass hier Information zum Zwecke der Absatzförderung erfolgt, steht aber sicherlich außer Frage.
Braucht es dafür überhaupt eine Festsetzung? Ein Verstoß gg. das Ladenschlussrecht liegt ja wohl eher nicht vor. Es wird - zumindest nicht unmittelbar - verkauft.
Der Verkauf erfolgt dann in den Ladengeschäften, die Dank einer Freigabe der Sonntagsöffnung offen sind.
M. E. müsste die Stadt lediglich eine Ausnahme vom Feiertagsrecht erteilen.
Gibt es andere Meinungen/Erfahrungen?
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08.02.2016 11:07 |
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Solon
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Straßenrechtlich dürfte das Sondernutzung sein, richtig.
Gilt allerdings weder für das Feiertagsrecht noch das Arbeitszeitgesetz als Persilschein.
Beide von mir erwähnten Gesetze wären aber unbeachtlich, wenn es sich um eine nach Titel IV GewO festsetzbare Veranstaltung handeln würde.
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4
08.02.2016 14:55 |
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Sigi2910
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RE: Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung? |
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Hm... ich würde da keine großen Probleme sehen. Auch nicht hinsichtlich Feiertagsrecht. Umso mehr, wenn dort ein verkaufsoffener Sonntag (so habe ich das wenigstens verstanden) ist. Dann ist das einfach Beiprogramm.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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5
10.02.2016 11:31 |
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J. Simon
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Schließe mich Sigis Meinung an.
Der Modenschau würde ich, da wohl nix verkauft wird, lediglich unterhaltenden Charakter zuschreiben und als Anregung, um dann in den Geschäften zu stöbern.
VG J. Simon
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6
25.07.2016 12:06 |
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