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» Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung? «

Hallo ,

wenn es keine Ausstellung ist und auch sonst nicht unter den Marktregelungen untergebracht werden kann, wäre möglicherweise ein weiteres Problem vorhanden:

Unabhängig vom Feiertagsrecht werden doch die Inhaber sicherlich nicht selbst die Bekleidungsstücke präsentieren?

Dann bedürfte es einer Ausnahme vom Sonntagsbeschäftigungsverbot nach dem Arbeitszeitgesetz durch Euren RP.



Gepostet am 08.02.2016 um 11:33 von:
Benutzer: LKKS
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