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Hm... ich würde da keine großen Probleme sehen. Auch nicht hinsichtlich Feiertagsrecht. Umso mehr, wenn dort ein verkaufsoffener Sonntag (so habe ich das wenigstens verstanden) ist. Dann ist das einfach Beiprogramm.



Gepostet am 10.02.2016 um 11:31 von:
Benutzer: Sigi2910
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