unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Vergnügungssteuer absenken » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Vergnügungssteuer absenken 5 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.211.937
Nächster Level: 3.609.430

397.493 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Vergnügungssteuer absenken

Hallo,

eine kleine Gemeinde in der Havel (Groß Kreutz) geht nun einen gänzlich anderen Weg als beispielsweise Berlin: Die Vergnügungssteuersatzung wird hier heruntergesetzt. Für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sollen zukünftig nur noch 20 Euro pro Monat und Gerät gezahlt werden müssen statt vorher 35 Euro. Für „Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit“ werden 8 statt bislang 20 Euro verlangt.
Einen negativen Effekt habe dieses Vorgehen laut Aussage der Kämmerin trotzdem nicht. Im Gegenteil: Sie hofft sogar auf Mehreinnahmen, weil die bisherige Satzung rechtliche Lücken aufwies, die Automatenbesitzer für Widersprüche gegen Beitragsbescheide nutzten. Ob man nicht einfach die Lücke hätte schließen sollen anstatt gleichzeitig den Steuersatz zu senken, dazu hat sie sich leider nicht geäußert.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...-monatlich.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
1 30.08.2010 09:34 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.235.090
Nächster Level: 1.460.206

225.116 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Gemeinde in der Havel (Groß Kreutz) mag noch so klein sein, dass ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verfassungswidrigkeit

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur "Pauschalbesteuerung" dürfte diese Satzungsänderung als vorsätzlich Verfassungswidrigkeit einzustufen sein Respekt Respekt .
2 30.08.2010 15:20 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Zeuss Zeuss ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-11.gif

Dabei seit: 27.04.2006
Beiträge: 52
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 341.977
Nächster Level: 369.628

27.651 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Tja, dazu müsste man erstmal eine Spielhalle dort haben, es gibt nur 3 Gaststätten und 2 davon gehören einem Verwanden des B.....

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
3 01.09.2010 20:57 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.211.937
Nächster Level: 3.609.430

397.493 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Schadulke


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

es wird bei der jetzigen Gesetzeslage eh immer schwierig sein, gegen Vergnügungsstätten vorzugehen. Sicherlich, man kann prinzipiell mit dem Instrument der Bauleitplanung reagieren. Das jedoch nicht pauschal für das gesamte Stadtgebiet anwendbar, vor allem aus juristischen Gründen.

Die Vergnügungssteuer für Spielautomaten lässt sich zudem auch nicht unbegrenzt anheben. Die Spielhallenbetreiber können also durch dieses Mittel nicht abgeschreckt werden, wie von der FDP angeregt wurde. Da gibt es auch keine weiteren Spielräume. Vor zwei Jahren wurde bereits der höchstmögliche Vergnügungssteuersatz eingeführt. Insofern ist der Rahmen einigermaßen ausgeschöpft.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
4 03.09.2010 09:58 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
march march ist männlich
Doppel-As

gesperrter User

images/avatars/avatar-266.gif

Dabei seit: 11.01.2010
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 668.382
Nächster Level: 677.567

9.185 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







In Rheinland-Pfalz soll nach Auskunft des Innenministeriums in Mainz noch bis zum Ende der Legislaturperiode und gegen den Widerstand der Spielhallenbetreiber ein Gesetz verabschiedet werden, dass es den Kommunen freistellt, wie viel Vergnügungssteuer sie verlangen dürfen. Dabei soll die Steuer nicht mehr pauschal pro Gerät erhoben, sondern (wie zunehmend Usus) vom jeweiligen Umsatz abhängig gemacht werden. Zur Zeit rechnet man mit einem Steuersatz zwischen sieben und zehn Prozent. Für ein Spielgerät, das pro Monat einen Umsatz von rund 4000 Euro erwirtschaftet, müsste der Betreiber dann monatlich bis zu 400 statt der bisher einheitlichen 122 Euro an die Kommune zahlen.

http://www.volksfreund.de/totallokal/reg...art1129,2543837

march
5 13.09.2010 11:43 march ist offline Beiträge von march suchen
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.585
Nächster Level: 242.754

36.169 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Warum???

Es gibt doch Hunderte Städte und Gemeinden in den pauschal besteuert wird.
6 12.11.2010 13:30 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.211.937
Nächster Level: 3.609.430

397.493 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Schadulke


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

hier ein interessanter Kommentar zu der Frage, ob eine Erhöhung der Vergnügungssteuer die Leute vom Spielen abhält:

"Als Idee finde ich die Vergnügungssteuer nicht schlecht. Aber ob sich die Leute davon tatsächlich vom Spielen abhalten lassen, ist fraglich. Möglicherweise wird die Steuer auf die Kunden abgewälzt. Damit trifft es allerdings auch oft diejenigen, die sowieso wenig Geld haben.

Ich bin auf jeden Fall für die Einführung der Vergnügungssteuer in Großbottwar. Spielen ist eine schlimme Sucht. Vielleicht schreckt es die Leute ab, wenn die Benutzung der Maschinen teurer wird. Gleichzeitig hoffe ich, dass die Steuer nicht auf alle Bürger umgelegt wird.

Ich glaube nicht, dass die Steuer die Leute vom Spielen abhält. Es ist wie bei der Tabaksteuer: Nur wenn es richtig schmerzt, bringt es was. Der Stadt geht es vor allem darum, mehr Geld zu machen. Dadurch wird es für die Spieler aber nur teuerer, weil sie so mehr Geld verlieren.

Mit dem Thema habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt. Dass die Vergnügungssteuer die Leute vom Spielen abbringt, glaube ich zwar nicht. Einen Versuch ist es aber auf jeden Fall wert. Man sollte den Spielsüchtigen den Zugang zu den Automaten nicht zu leicht machen.

Da ich gegen Spielotheken bin, finde ich die Steuer okay. Ich habe eine 16-jährige Tochter, je weniger Angebote es gibt, desto weniger Versuchung gibt es. Vor allem die Jugendlichen werden auf diese Weise vom Spielen abgehalten. Je teuerer es ist, desto weniger können sie es sich leisten.

Ich glaube eher nicht, dass die Vergnügungssteuer etwas gegen die Spielsucht bringt. Wer spielt, tut es trotzdem. Es ist ähnlich wie bei der Tabaksteuer: Sie hält die Leute auch nicht vom Rauchen ab. Wenn die Stadt die Gelder aber sinnvoll einsetzt, dann soll es mir recht sein.

Bei der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses ist die Einführung eines Vergnügungssteuersatzes in Großbottwar beschlossen worden (siehe auch Artikel "Vergnügen..."). Betreiber von Spielautomaten müssen künftig voraussichtlich einen Hebesatz von 18 Prozent bezahlen. Mit dieser Gebühr möchte die Stadt die Zahl der Automaten senken und der Spielsucht vorbeugen. Zugleich kommen die zusätzlichen Steuereinnahmen der Stadtkasse zugute. So rechnet der Kämmerer Alexander Fleig mit einem Haushaltsplus von 20 000 Euro. Bei einer Umfrage in Großbottwar haben wir Passanten gefragt, was sie von der Einführung der Steuer halten. Kann die Gebühr dabei helfen die Spielsucht einzudämmen? Oder ist sie vor allem eine weitere Einnahmequelle für den Stadtsäckel?"

Wann und ob die Umfrageergebnisse veröffentlicht werden, weiß ich allerdings nicht.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...b803935f25.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
7 22.11.2010 08:17 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.024.759
Nächster Level: 1.209.937

185.178 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

Zitat:
Original von Schadulke
Hallo,

hier ein interessanter Kommentar zu der Frage, ob eine Erhöhung der Vergnügungssteuer die Leute vom Spielen abhält:

"Als Idee finde ich die Vergnügungssteuer nicht schlecht. Aber ob sich die Leute davon tatsächlich vom Spielen abhalten lassen, ist fraglich. Möglicherweise wird die Steuer auf die Kunden abgewälzt. Damit trifft es allerdings auch oft diejenigen, die sowieso wenig Geld haben.

Ich bin auf jeden Fall für die Einführung der Vergnügungssteuer in Großbottwar. Spielen ist eine schlimme Sucht. Vielleicht schreckt es die Leute ab, wenn die Benutzung der Maschinen teurer wird. Gleichzeitig hoffe ich, dass die Steuer nicht auf alle Bürger umgelegt wird.

Ich glaube nicht, dass die Steuer die Leute vom Spielen abhält. Es ist wie bei der Tabaksteuer: Nur wenn es richtig schmerzt, bringt es was. Der Stadt geht es vor allem darum, mehr Geld zu machen. Dadurch wird es für die Spieler aber nur teuerer, weil sie so mehr Geld verlieren.

Mit dem Thema habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt. Dass die Vergnügungssteuer die Leute vom Spielen abbringt, glaube ich zwar nicht. Einen Versuch ist es aber auf jeden Fall wert. Man sollte den Spielsüchtigen den Zugang zu den Automaten nicht zu leicht machen.

Da ich gegen Spielotheken bin, finde ich die Steuer okay. Ich habe eine 16-jährige Tochter, je weniger Angebote es gibt, desto weniger Versuchung gibt es. Vor allem die Jugendlichen werden auf diese Weise vom Spielen abgehalten. Je teuerer es ist, desto weniger können sie es sich leisten.

Ich glaube eher nicht, dass die Vergnügungssteuer etwas gegen die Spielsucht bringt. Wer spielt, tut es trotzdem. Es ist ähnlich wie bei der Tabaksteuer: Sie hält die Leute auch nicht vom Rauchen ab. Wenn die Stadt die Gelder aber sinnvoll einsetzt, dann soll es mir recht sein.

Bei der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses ist die Einführung eines Vergnügungssteuersatzes in Großbottwar beschlossen worden (siehe auch Artikel "Vergnügen..."Augenzwinkern . Betreiber von Spielautomaten müssen künftig voraussichtlich einen Hebesatz von 18 Prozent bezahlen. Mit dieser Gebühr möchte die Stadt die Zahl der Automaten senken und der Spielsucht vorbeugen. Zugleich kommen die zusätzlichen Steuereinnahmen der Stadtkasse zugute. So rechnet der Kämmerer Alexander Fleig mit einem Haushaltsplus von 20 000 Euro. Bei einer Umfrage in Großbottwar haben wir Passanten gefragt, was sie von der Einführung der Steuer halten. Kann die Gebühr dabei helfen die Spielsucht einzudämmen? Oder ist sie vor allem eine weitere Einnahmequelle für den Stadtsäckel?"

Wann und ob die Umfrageergebnisse veröffentlicht werden, weiß ich allerdings nicht.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.haelt-eine-steuer-die-buerger-
vom-spielen-ab-umfrage-der-woche.08e02026-d726-47fd-91b0-21b803935f25.html


Viele Grüße,

Gerd Schadulke



Der Kommentar beweist nur die völlige Inkompetenz des Kommentators;
Er hat wohl noch nichts von einer gewissen Spielverordnung gehört!
Erhöhte Steuern können nicht auf den Endverbrauchern abgewälzt werden. Entsprechend wird nur die Umsatzrendite der Aufsteller reduziert... Welche, wenn diese den negativen Bereich erreicht hat, wegen "Erdrosselung" anfangen zu klagen...

Gruß Zeus,
8 22.11.2010 11:59 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.477
Nächster Level: 8.476.240

1.263.763 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Zeus
Hallo,

Der Kommentar beweist nur die völlige Inkompetenz des Kommentators;
Er hat wohl noch nichts von einer gewissen Spielverordnung gehört!
Erhöhte Steuern können nicht auf den Endverbrauchern abgewälzt werden. Entsprechend wird nur die Umsatzrendite der Aufsteller reduziert... Welche, wenn diese den negativen Bereich erreicht hat, wegen "Erdrosselung" anfangen zu klagen...

Gruß Zeus,


.... oder allternativ die Abdrift in die Illegalität, denn bekanntlich wird illegales Glücksspiel in der Regel nicht von der Steuer erfasst.

Daher ist das wirklich ein völlig inkompetenterr Kommentar zu der Frage, ob eine Erhöhung der Vergnügungssteuer die Leute vom Spielen abhält! - Vor allem merken "die Leute" garnichts davon, dass ihr Spiel "Vergnügungssteuerpflichtig" ist, egal wie hoch der Steuersatz ist.
9 23.11.2010 06:57 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Vergnügungssteuer absenken


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Vergnügungssteuerrückzahlung an die Aufsteller ! Spielrecht   22.03.2014 11:11 von rosebud     08.07.2023 22:15 von angela   Views: 7.716
Antworten: 21
Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? Spielrecht   20.05.2019 18:19 von sunrise     21.05.2019 16:18 von tapier   Views: 2.062
Antworten: 5
Vergnügungssteueraufkommen 2015 Spielrecht   05.06.2016 22:28 von gmg     13.07.2018 14:47 von petergaukler   Views: 3.166
Antworten: 9
Bad Oldesloe hebt Vergnügungssteuer auf 20 Prozent an Spielrecht   22.06.2017 08:26 von räubertochter     26.06.2017 08:51 von räubertochter   Views: 1.968
Antworten: 2
Vergnügungssteuer: Zusätzlicher Verdienst Spielrecht   24.03.2017 08:51 von räubertochter     24.03.2017 08:51 von räubertochter   Views: 1.966
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 76.805 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.855.469


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 140 | Gesamt: 0.256s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%