TÜV Rheinland voll daneben! G&B berichtet über den Blindflug.... |
r2d2
Tripel-As
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TÜV Rheinland voll daneben! G&B berichtet über den Blindflug.... |
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TÜV Rheinland voll daneben! G&B berichtet über den Blindflug....
.... eines TÜV Angestellten.
ZITAT:
»Die Geräteprüfsoftware ist von der PTB geprüft. Es gibt keinen Grund, an dem Verfahren zu zweifeln.«
Rudolf Köhler, TÜV Rheinland (vgl. Anzeigenblatt der Gerätehersteller (G&B))
Zitat:
"Vom Gesetzgeber ist gewollt, dass die Prüfung sich auf die Einhaltung der Spielerschutz-Vorschriften und der Regeln der Gewerbeordnung erstreckt das ist der Auftrag . Und der wird durch das Prüfverfahren mit einem aus meiner Sicht (TÜV- R. Köhler) ausreichend hohen Sicherheitsstandard erfüllt."
Zitat ENDE
Die Meinung von Rudolf Köhler (TÜV) gehen bereits aufgrund von Nichtwissen über Dongle, Konzentrator, Chipkarten und Vernetzung in Verbindung mit Glücksspiel ins Leere!
# Schlussfolgerung:
Hausaufgaben nicht gemacht – zurück in die KFZ- Abteilung des TÜV!
Frage an Herrn Köhler:
Was hat sich Ihrer Meinung nach innerhalb der letzten Jahre an der Prüfpraxis der PTB geändert, dass Sie so sicher sind, dass alle Nachbaugeräte identisch betrieben werden und das insbesondere innerhalb der Spielhallen der Gerätehersteller?
Zitat Köhler:
„Diese umfassen den Spielerschutz, den Jugendschutz und das Ziel der öffentlichen Sicherheit. Für den direkten Schutz der Aufsteller gilt das nicht.“
Zitat Ende
Für geblendete Blindfüchse:
Ich schreibe hier extra langsam weil ich weiß, dass einige hier nicht schnell lesen können und damit es auch der Allerletzte versteht:
Ausschliesslich durch einen überprüfbaren Nachweis, dass sämtliche Nachbaugeräte einer Bauart auch tatsächlich identisch betrieben werden, wäre der Spielerschutz/Verbraucherschutz und somit auch der Schutz der Aufsteller und zwar insbesondere vor einer staatlich geförderten Wettbewerbsverzerrung sichergestellt!
Hier einige Grundlagen für die von Herrn Köhler nachzuholenden Hausaufgaben:
Ferngesteuertes Glückspiel mit WDR
http://www.youtube.com/watch ................
Rückblick „PTB- Workshop“ 18.06.2009
http://www.uavd.de/............60
PTB-Prüfbericht – 8.54-GTA-1/05 (PTB-Herstellervertrag)
http://www.PTB_HERSTELLER_VERTRAG.de
MASTERARBEIT: Geldspielgeräte und die Spielverordnung / T. Noone 2008
http://www.forum-gewerberecht.de/MASTER.............
Hier die TÜV- Annonce im Anzeigenblatt der Gerätehersteller:
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von r2d2: 28.07.2009 15:48.
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28.07.2009 15:33 |
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Solon
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gmg
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RE: TÜV Rheinland voll daneben! G&B berichtet über den Blindflug.... |
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Hier ein Link zu den Arbeiten, die z. Zt von den Spielgerätesachverständigen bei der Überprüfung der Geldspielgeräte nach § 7 SpielV geleistet werden.
http://www.spielgeraete-tuev.de/Spielger...raeteSV2008.pdf
Grüße
__________________ gmg
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2
28.07.2009 16:02 |
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Solon
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jasper
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Was der TÜV da von sich gibt ist, ist genauso wie die Äußerungen von der PTB, eine Aneinanderreihung von unbegründeten Behauptungen bzw. dummes Geschwätz.
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3
28.07.2009 18:59 |
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r2d2
Tripel-As
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5
30.07.2009 15:26 |
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Meike
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Gruß an alle,
wer kann mir das Schaubild des TÜV Rheinland erklären?
Aus dem Text herauslesbar war lediglich:
"Restrisiko" = "z.B. kriminelle Energie"
"Aktuelle Risikominimierung" des "Restrisikos" durch "Kontrolle durch Gewerbeaufsicht"
Was ist ein "Tolerierbares Risiko" ?
Was ist ein "Risiko ohne Schutz" ?
Wie soll die "Gewerbeaufsicht" eine "Kontrolle" durchführen um das "Restrisiko" aus "krimineller Energie"
abzuwehren?
Kennt eigentlich jemand einen link des TÜV Rheinland, in dem dessen Sachverständigenleistungen
und Methodik für die §7 SpielV Prüfungen für jeden Unternehmer privat nachlesbar und anforderbar ist?
Beim Googlen hatte ich nichts gefunden und auch auf der Seite des TÜV Rheinland kam ich mit der Volltextsuche "Geldspielgeräte" nicht weiter.
Gruß
Meike
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6
30.07.2009 15:36 |
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alfi1950
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Was ist los, man hört und ließt garnichts mehr von den Mitglieder dieser Interessengemeinschaft.
Fehlen Euch die Worte oder wartet Ihr auf eine passende Vorformulierung durch Eure "Kundschaft"?
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7
04.08.2009 16:50 |
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