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--- TÜV Rheinland voll daneben! G&B berichtet über den Blindflug.... (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5286)


Geschrieben von r2d2 am 28.07.2009 um 15:33:

  TÜV Rheinland voll daneben! G&B berichtet über den Blindflug....

TÜV Rheinland voll daneben! G&B berichtet über den Blindflug....
.... eines TÜV Angestellten.

ZITAT:
»Die Geräteprüfsoftware ist von der PTB geprüft. Es gibt keinen Grund, an dem Verfahren zu zweifeln
Rudolf Köhler, TÜV Rheinland (vgl. Anzeigenblatt der Gerätehersteller (G&B))

Zitat:
"Vom Gesetzgeber ist gewollt, dass die Prüfung sich auf die Einhaltung der Spielerschutz-Vorschriften und der Regeln der Gewerbeordnung erstreckt das ist der Auftrag . Und der wird durch das Prüfverfahren mit einem aus meiner Sicht (TÜV- R. Köhler) ausreichend hohen Sicherheitsstandard erfüllt."
Zitat ENDE

Die Meinung von Rudolf Köhler (TÜV) gehen bereits aufgrund von Nichtwissen über Dongle, Konzentrator, Chipkarten und Vernetzung in Verbindung mit Glücksspiel ins Leere!

# Schlussfolgerung:
Hausaufgaben nicht gemacht – zurück in die KFZ- Abteilung des TÜV!

Frage an Herrn Köhler:
Was hat sich Ihrer Meinung nach innerhalb der letzten Jahre an der Prüfpraxis der PTB geändert, dass Sie so sicher sind, dass alle Nachbaugeräte identisch betrieben werden und das insbesondere innerhalb der Spielhallen der Gerätehersteller?

Zitat Köhler:
Diese umfassen den Spielerschutz, den Jugendschutz und das Ziel der öffentlichen Sicherheit. Für den direkten Schutz der Aufsteller gilt das nicht.“
Zitat Ende

Für geblendete Blindfüchse:
Ich schreibe hier extra langsam weil ich weiß, dass einige hier nicht schnell lesen können und damit es auch der Allerletzte versteht:
Ausschliesslich durch einen überprüfbaren Nachweis, dass sämtliche Nachbaugeräte einer Bauart auch tatsächlich identisch betrieben werden, wäre der Spielerschutz/Verbraucherschutz und somit auch der Schutz der Aufsteller und zwar insbesondere vor einer staatlich geförderten Wettbewerbsverzerrung sichergestellt!


Hier einige Grundlagen für die von Herrn Köhler nachzuholenden Hausaufgaben:

Ferngesteuertes Glückspiel mit WDR

http://www.youtube.com/watch ................

Rückblick „PTB- Workshop“ 18.06.2009

http://www.uavd.de/............60

PTB-Prüfbericht – 8.54-GTA-1/05 (PTB-Herstellervertrag)

http://www.PTB_HERSTELLER_VERTRAG.de

MASTERARBEIT: Geldspielgeräte und die Spielverordnung / T. Noone 2008

http://www.forum-gewerberecht.de/MASTER.............


Wand Hier die TÜV- Annonce im Anzeigenblatt der Gerätehersteller:



Geschrieben von gmg am 28.07.2009 um 16:02:

  RE: TÜV Rheinland voll daneben! G&B berichtet über den Blindflug....

Hier ein Link zu den Arbeiten, die z. Zt von den Spielgerätesachverständigen bei der Überprüfung der Geldspielgeräte nach § 7 SpielV geleistet werden.

http://www.spielgeraete-tuev.de/Spielgeraete/UeberpruefungGeldspielgeraeteSV2008.pdf

Grüße



Geschrieben von jasper am 28.07.2009 um 18:59:

 

Was der TÜV da von sich gibt ist, ist genauso wie die Äußerungen von der PTB, eine Aneinanderreihung von unbegründeten Behauptungen bzw. dummes Geschwätz. Zeigefinger



Geschrieben von dieter116 am 29.07.2009 um 06:01:

 

Der TÜV Rheinland ist doch auch für seine grosszügige Vergabe von Prüfsiegeln bekannt.
Darüber gab es schon vor Jahren Berichte in den bekannten Nachrichtenmagazinen.
Da sind Gegenstände mit deren TÜV-Siegel bei Nachrüfungen gnadenlos durchgefallen.
Sicherlich muss der TÜV Gewinne erwirtschaften, aber auf Kosten der Verbraucher ?

Eine weiterer Punkt ist die Unabhängikeit, diese wird bei Sachverständigen nach dem Anteil der Aufträge von einem Auftraggeber beurteilt.
Die übliche Grenze liegt bei 50 % .

Und durch diese unqualifizierten Aussagen des TÜV wird die Unabhängigkeit nicht gerade untermauert, im Gegenteil .

So wäre es interessant zu wissen, wieviele der TÜV Prüfaufträge von adp und den zugehörigen Firmen ( Schneider, GEAS etc.) kommen .


Dazu auch aus einem anderen Beitrag :

Dass auch der TÜV von März 2008 bis Januar 2009 unbemerkt Software eingesetzt hat, die überhaupt nicht überprüfbar war, scheint wohl keine Erwähnung wert zu sein (oder wurde gar nicht bemerkt).

Und letztlich besonders peinlich:
Bis Januar 2009 wurde die Prüfsoftware von adp als Version 2.3 benutzt, die danach in der Softwareliste fehlte (2.2 und 2.4 waren vorhanden).



Geschrieben von r2d2 am 30.07.2009 um 15:26:

 

Die ganz spezielle Interessengemeinschaft - Man kennt sich und man hilft sich
…………….





Herr Köhler (TÜV),
bitte beachten: www.forum-gewerberecht.de/PTB_Prüfbericht ...... 5296



Geschrieben von Meike am 30.07.2009 um 15:36:

 

Gruß an alle,

wer kann mir das Schaubild des TÜV Rheinland erklären?

Aus dem Text herauslesbar war lediglich:

"Restrisiko" = "z.B. kriminelle Energie"

"Aktuelle Risikominimierung" des "Restrisikos" durch "Kontrolle durch Gewerbeaufsicht"



Was ist ein "Tolerierbares Risiko" ?

Was ist ein "Risiko ohne Schutz" ?

Wie soll die "Gewerbeaufsicht" eine "Kontrolle" durchführen um das "Restrisiko" aus "krimineller Energie"
abzuwehren?


Kennt eigentlich jemand einen link des TÜV Rheinland, in dem dessen Sachverständigenleistungen
und Methodik für die §7 SpielV Prüfungen für jeden Unternehmer privat nachlesbar und anforderbar ist?

Beim Googlen hatte ich nichts gefunden und auch auf der Seite des TÜV Rheinland kam ich mit der Volltextsuche "Geldspielgeräte" nicht weiter.


Gruß
Meike



Geschrieben von alfi1950 am 04.08.2009 um 16:50:

 

Was ist los, man hört und ließt garnichts mehr von den Mitglieder dieser Interessengemeinschaft.
Fehlen Euch die Worte oder wartet Ihr auf eine passende Vorformulierung durch Eure "Kundschaft"?


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