Forum-Gewerberecht

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Hier ein Link zu den Arbeiten, die z. Zt von den Spielgerätesachverständigen bei der Überprüfung der Geldspielgeräte nach § 7 SpielV geleistet werden.

[URL]http://www.spielgeraete-tuev.de/Spielgeraete/UeberpruefungGeldspielger
aeteSV2008.pdf[/URL]

Grüße



Gepostet am 28.07.2009 um 16:02 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37149#post37149


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