Voraussetzungen für einen Swinger-Club |
Hubert Steinmetz
Routinier
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.942.994
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Voraussetzungen für einen Swinger-Club |
|
Guten Morgen aus Meppen allerseits.
Mir liegt eine Anfrage vor, wonach jemand in Meppen oder Umgebung einen Swingerclub eröffnen oder übernehmen (wird schwer, hier gibt es noch keinen
) möchte. Er soll in einem Einfamilienhaus an den Wochenenden betrieben werden, die Abgabe von Speisen und Getränken (wohl auch alkoholischen) ist vorgesehen. Über die Zahlungsweise wurden keine Angaben gemacht (Mitgliedsbeiträge, abendlicher All-In-Betrag oder Einzelbezahlung nach Verzehr?). Darüber hinaus werden noch Wellness-Angebote wie Sauna, Whirlpool vorgehalten.
Meine Frage: wer kann über Erfahrungen zu "Swinger-Clubs" berichten (natürlich nicht über seine Besuche sondern aus gewerberechtlicher und soweit bekannt auch aus baurechtlicher Sicht
).
Wann ist dieser Club als Gaststätte einzustufen oder gibt es bei Einlass nur für Mitglieder bei Leistung eines "Mitgliedsbeitrages" Sonderregelungen?
Noch einen sonnigen Tag und munter bleiben,
Hubert Steinmetz 8)
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
|
|
1
29.08.2005 10:24 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.906
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Voraussetzungen für einen Swinger-Club |
|
Hej aus Hamm,
grundsätzlich gibt es keine Probleme mit Swinger-Clubs.
1. Der Betrieb muss baurechtlich genehmigt werden (das könnte ein Problem werden).
2. Die Speisen und Getränke werden mit Gewinnerzielungsabsicht abgegeben, deshalb ist eine Erlaubnis erforderlich, die auch erteilt werden kann. Es ist egal, wie das Geld fließt.
Wir haben hier einen entsprechenden konzessionierten Laden, der keine Probleme bereitet. Leider will keine Kollegin mit zur Kontrolle (schade eigentlich).
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
2
29.08.2005 10:56 |
|
|
Solon
|
|
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.283.740
Nächster Level: 8.476.240
|
|
|
3
29.08.2005 12:24 |
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.013.112
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Schönen guten Tag! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Jetzt weiß ich endlich woher der Ausdruck "Let him swing!" kommt.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
|
|
4
29.08.2005 13:22 |
|
|
Gert Lindke unregistriert
|
|
RE: Voraussetzungen für einen Swinger-Club |
|
Morgen Hubert,
Jörg hat recht, Baugenehmigung ist erforderlich und ggfls. Konzession. Wir haben in Osnabrück im Moment einen konzessionierten Betrieb, der allerdings auch lt. Ermittlungen der Polizei auch Prostis vorhält.
Im Gegensatz zu Jörg bin ich mit einer vor Scham errötenden Kollegin der Bauordnung unter Betrieb im Laden gewesen, war nett ( Krankenschwesterntag), es awr nichts zu beanstanden.
Der nächste Besuch steht in den nächsten Wochen an( dienstlich
).
Gert
|
|
5
30.08.2005 09:12 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.906
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Übernachten im Swingerclub |
|
Hej aus Hamm,
ich denke, es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass man in einem Swingerclub übernachtet. "Schlafen" wird man dort wohl, aber eine direkte Übernachtung wie in einem Hotel wird es nicht geben.
Du hast natürlich Recht, dass es eine Hausgästebewirtung ist, wenn das komplette Betriebskonzept so ausgelegt ist, dass die Räumlichkeiten des Clubs in einem Hotelbetrieb sind und die Gäste die Möglichkeit haben, sich im Hotel einzuchecken.
Um dieses einzuschränken, würde ich auf die Meldebstätigungen der Gäste nach den Meldegesetzes bestehen. Damit wäre eine gewisse Abschreckung gegeben.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
6
30.08.2005 09:52 |
|
|
Gert Lindke unregistriert
|
|
RE: Übernachten im Swingerclub |
|
Hallo Jörg, du hast recht, übernachten wird man selten, denn eine Erhebung besagt, dass 80% der männer nach Ausübung des Geschl...... sich anziehen und nach Hause gehen.
Gert
|
|
7
30.08.2005 09:56 |
|
|
Hubert Steinmetz
Routinier
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.942.994
Nächster Level: 2.111.327
Themenstarter
|
|
|
8
30.08.2005 09:59 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.906
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Ich bin zwar nicht Gert, antworte aber trotzdem:
In Swinger-Clubs sind Prostituierte verpöhnt. Mann und Frau will seinen Spass haben, Partner und Partnerinnen wechseln etc. Der Kontakt zu Prostituierten kommt dan nicht in Frage.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
9
30.08.2005 10:05 |
|
|
Hubert Steinmetz
Routinier
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.942.994
Nächster Level: 2.111.327
Themenstarter
|
|
Ja schon, aber auch wenn das verpöhnt ist: Was ist, wenn der "Swinger-Club" nur zur Legalisierung eines "Barbetriebes" dienen soll, aber tatsächlich Prostituierte dort den eigentlichen "Gastraumbereich" zur Kontaktanbahnung nutzen und sich in bestimmte Bereiche zurückziehen?
Reine Vorsichtsmaßnahme, man weiß ja nie, was sich die Betreiber heutzutage alles ausdenken.
Hubert 8)
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
|
|
10
30.08.2005 10:11 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.906
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Dann ist es ein Bordell und kein Swinger-Club.
Es kommt ja darauf an, was tatsächlich dort be- und ge- trieben wird und nicht, was gewerberechtlich angemeldet wird.
Also: Viel Spass bei der Kontrolle
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
11
30.08.2005 10:17 |
|
|
Gert Lindke unregistriert
|
|
Hallo Hubert,
Anlass derAktion der Polizei war eine Strafanzeige wegen illegalen Aufenthaltes und Menschenraub; hat sich aber zerschlagen, viel Lärm um nichts.
Solange sich die Zahl der Prostis in Grenzen hält, sollte man der Einschätzung eines Swingerclubs festhalten, überwiegt die Anzahl der käuflichen Damen in diesem Club muss man glaub umdeuten in Bordell oder ähnlich und über den Widerruf der Gastkonzession nachdenken.
Gert
|
|
12
30.08.2005 11:45 |
|
|
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.445
Nächster Level: 5.107.448
|
|
Hallo zusammen,
gibt es Probleme mit der Nachbarschaft wegen an-und abfahrender Fahrzeuge oder anderer Geräusche
?
Übernachtung sehe ich in einem Swingerclub, wenn er richtig geführt ist, genauso wenig wie Prostitution. Problematisch könnte es in der Tat nur mit dem regen Zulauf und, damit verbunden, einem erhöhten Geräuschpegel werden, aber alles andere???
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
13
30.08.2005 13:36 |
|
|
Gert Lindke unregistriert
|
|
Taj, diese Probleme gab es sehr wohl, weil zu diesem Klub auch ein gut gegen Sichtkontakt abgeschirmter Garten liegt und diverse Ahs und Ohs oder ähnliches kleinere Kinder in der Nachbarschaft vom Mittagsschlaf abhielten. KLeiner Verweis an den Betreiber und Hinweis an die Beschwerdeführerin, das der Klub im Gewerbegebiet liegt, haben " Wunder" bewirkt oder es gibt Pflaster über den Mund.
Beschwerden über Kraftfahrzeugverkehr hat es noch nicht gegeben.
|
|
14
30.08.2005 13:44 |
|
|
dieter.muenchrath
Mitglied
Dabei seit: 23.09.2005
Beiträge: 37
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 251.356
Nächster Level: 300.073
|
|
Ist doch im Grunde keine Problem, wenn Störungen fürs Umfeld ausgeschlossen sind, wie im Gewerbegebiet.
Passt ja irgendwie ;-)))
Aber mal Spaß beiseite.
Das baurechtliche ist ja schon besprochen worden.
Auch gaststättenerechtlich ist das ja wohl kein Problem. Selbst vor der Liberalisierung vor ein paar Jahren habe ich schon "Ausschankerlaubnisse" erteilt mit der Beschränkung auf Bier, Wein, Sekt , also keine harten alkoholischen Getränke, kein Zutritt unter 18 jahre und der Betrieb darf nicht die Aufmachung einer Gaststätte haben und nicht als Gaststätte beworben werden.
Es war doch schon immer vollkommen weltfremd, dass in Swingerclubs oder auch bordellartigen Betrieben keine Bewirtung stattfindet.
Andererseits war das Verbot entsprechende Tätigkeiten in "allgemeinen" Gaststätten ja auch ok. Aber diese Etablissement sind ja für Erwachsene da und dort verirrt sich ja normalerweise auch keiner hin, der da nicht hin will.
Also immer schön locker
Gruß vom "Grünschnabel"
|
|
15
13.10.2005 18:35 |
|
|
Reingucker
Jungspund
Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 14
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 89.256
Nächster Level: 100.000
|
|
Wir haben hier in der letzten Zeit ab und zu Vorgänge bzgl. sog. "frivolen Kneipen". Teilweise wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Swinger-Clubs handelt. Kann mir mal jemand den Unterschied erklären? M.E. sind das Swinger-Clubs mit Gaststätten-Ambiente in die jeder, nicht nur Clubmitglieder, hineingehen kann...
Habe ich etwas übersehen?
|
|
16
18.04.2007 08:34 |
|
|
Civil Servant
Foren Gott
Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.288
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.586.947
Nächster Level: 22.308.442
|
|
aus Wetzlar,
eine kreisangehörige Kommune wendet sich an mich. Dort besteht schon länger ein Barbetrieb mit Schaustellung. Jetzt sollen Zimmer im 1. Stock an Prostituierte vermietet werden. Durch die Lage im Gewerbegebit gibt es baurechtlich wohl keine Probleme. Die einzige Frage, die im Raum steht lautet: Führt die Anbahnung zum entgeltlichen Geschlechtsverkehr immer noch zur Annahme der Unzuverlässiglkeit?
Ich würde das Verneinen. Das Urteil des VG Berlin vom 01.12.2000 (GewArch 2000, S. 128) ist ja allgemein bekannt. Mich hat auch das jüngere Urteil des VG Stuttgart vom 22.07.2005 (GewArch 2005, S. 431) inhaltlich überzeugt.
Wenn nicht andere Umstände hinzutreten wird man demnach der Anbahnung zum entgeltlichen Geschlechtsverkehr nicht mehr die Unsittlichkeit entgegenhalten können. Die Stuttgarter Richter verweisen auf die Begündung des Bundestages zum ProstG. Das Gesetz kam ja erst nach dem Urteil der Berliner Richter und die Politiker haben demnach sogar auf das Urteil der Berliner verwiesen und gearde deswegen eine Änderung des GastG nicht (mehr) für erforderlich gehalten.
Wie seht Ihr das?
Gruß
Frank Schuster
|
|
18
24.04.2007 09:46 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 340.145 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.118.809
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|