Technische Richtlinie Version 4.1 |
Puz_zle
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Technische Richtlinie Version 4.1 |
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aus Thüringen,
die "Technische Richtlinie zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung von Geldspielgeräten - Entwurf der Version 4.1 vom 9. Dezember 2008" - TR 4.1 - befindet sich derzeit noch im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission (Nummer : 2008/576/D, Stillhaltefrist 18. März 2009) und ist hier >
unter "Entwurfsdokument" als Word-Dokument abrufbar und nach Inkrafttreten sicherlich dann hier >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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14.03.2009 12:33 |
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Solon
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alfi1950
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Bis zum 18.03.2009 sind noch einige Tag hin. Bei all den Ungereimtheiten sollte man sich doch tatsächlich mal bei der Kommission beschweren!
Mit etwas Glück werden dadruch die PTB, das BMWi und die Hersteller wach.
Da ich meine Mietverträge für meine Spielhallen erfüllen möchte:
Eine eMail an meinen Verband ist bereits raus!
Wenn der nichts macht bin ich draußen und mache es selbst!
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2
14.03.2009 12:54 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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3
14.03.2009 13:17 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Technische Richtlinie Version 4.1 |
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@ alle
Wenn ich mir nur die Begründung ansehe:
Zitat on
Die vorliegende Version 4.1 der Technischen Richtlinie ist die erste vollständige Technische Richtlinie in Umsetzung von § 13 Abs. 2 der Spielverordnung. Zitat off
Jetzt wird erst mal gelesen.
Grüße
__________________ gmg
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4
14.03.2009 13:55 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Puzzle,
herzlichen Dank !!
Gruß an alle,
auf der homepage der PTB kann man solche wichtigen Informationen / Ankündigungen leider nicht nachlesen.
- Da bin ich ja mal gespannt, wie sich die EU-DLR demnächst auf die PTB auswirken werden betr. der Informationspolitik. -
Weiß jmd. wer alles an dem Entwurf mitgearbeitet hat ?
Nach dem ich den Entwurf gelesen habe, frage ich mich, ob die TR und ihre Modifizierungen jetzt immer in gleicher
zeitlicher Schlagzahl erfolgen sollen?
Wenn das Ziel eine ABM war, so wurde dies zu 100% erfüllt.
Für die nächste Modifizierung im Rahmen der ABM anbei nur zwei Punkte von vielen:
1.
1.2 "Ferner sind alle eingebauten Schnittstellen bzw. vorgesehenen Anschlussmöglichkeiten für Zusatzgeräte (siehe 1.7) prüfbar."
- bei 1.7 steht jedoch nur "Geldspielgeräte erfüllen auch gemeinsam mit Zusatzgeräten die Anforderungen der Spielverordnung."
Anmerkung: Eine DIN der Schnittstellen fehlt noch immer. Wie eine Prüfbarkeit erfolgen soll und durch wen ist nicht nachvollziehbar. Warum die Prüfbehörde glaubt, dass ein Geldspielgerät mit einem Zusatzgerät, welches zudem definiert ist als "Zusatzgeräte sind solche Geräte, die nicht zur Bauart gehören", die Anforderungen der SpielV erfüllen soll, ist nicht nachvollziehbar. Auf der IMA waren Zusatzgeräte, welche in Kombination mit einem Geldspielgerät, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des Zusatzgerätes, definitiv nicht die Anforderungen der SpielV z.B. § 9 SpielV erfüllen.
2.
1.4 "Falls nicht die gesamte Software zur Auslesung vorgesehen ist, wird im Rahmen der
Bauartzulassung festgelegt, welche Softwareteile die Bauart bestimmen und in die Auslesung einzubeziehen sind."
Dieser Satz passt sehr schön von der Intention zu
1.3 "... und deren Kontrolle nicht erschwert ist."
Frage: Wie soll hier die Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart, wie in §7 Abs.1 SpielV gefordert, möglich sein?
In diesen Kontext passt auch schön:
1.3 "... Die Geldspielgeräte sind so gebaut, dass für die Überprüfung keine herstellerspezifische Hardware erforderlich ist."
Frage: Und was ist mit der herstellerspezifischen Software?
Soweit 2 Punkte von vielen deren Zielrichtung aus §14 Abs.3 SpielV nur im Rahmen einer ABM schlüssig sind.
Gruß
Meike
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5
15.03.2009 10:29 |
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jasper
Kaiser
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Kann mir bitte einer schreiben, wo ich den Entwurf der PTB-RL Version 4.1 finde, AUSSER BEI EU- KOMMISSION?
Warum wurde solch ein wichtiger Entwurf nicht öffentlich zur Diskussion gestellt, z.B. im Automaten Markt oder über die Verbände den Aufstellern zugänglich gemacht?
Zitat Entwurf:
"Vorbemerkungen
Die Technische Richtlinie richtet sich an die Hersteller von Spielgeräten, die eine Bauartzulassung bei der PTB beantragen. Sie gilt für Geldspielgeräte im Sinne von § 33c GewO. Gemäß § 13 Abs. 2 Spielverordnung (SpielV) dient sie dem Vollzug der Bauartprüfung und -zulassung."
Diese "Hersteller" sind nicht selten auch Aufsteller!!
Warum also nur die Hersteller???
Hier ist Platz für die Antwort der PTB: ______________________
Alfi ich hoffe Du kommst nicht zu spät
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6
15.03.2009 14:32 |
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hansi
Doppel-As
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@Jasper,
so könnte die Antwort der PTB ausfallen:
- Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen
den Vorhang zu und alle Fragen offen. -
Original aus "Der gute Mensch von Sezuan"
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7
17.03.2009 08:38 |
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alfi1950
Tripel-As
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Dieses "Vorlageverfahren" schein eine Farce zu sein.
Vgl. ISO-Zertifizierung und PAS usw.....
Nachdem sich mein ehemaliger Verband nicht gekümmert hat, habe ich mich bei der EU- Kommission gemeldet. Hier die Antwort:
Dear"alfi",
Thank you for your message. I would like to inform you that the standstill period expires on 18 March 2009 and that the services of the Commission have decided to not react to the Technical guidelines on ensuring the verifiability and no exploit of the type testing of cash gaming machines.
With best regards
vielen Dank fuer ihre Nachricht. Ich informiere Sie gerne dass die Ruhehalte Periode am 18 Maerz 2009 ablaeuft und dass die Komission sich entschlossen hat keinen Einspruch gegen die Technischen Richtlinien bzgl der Ueberpruefung und Einfuehrung von typen spezivikatonen von Geldspielautomaten erheben wird.
Nun werden wir also bald überall zu lesen bekommen:
"PTB-Richtlinie Version 4.1 jetzt von der EU- Kommission notifiziet!!"
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8
17.03.2009 12:14 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
nach dem "Interview" von Herrn Prof. Dr. Richter betr. "der Beratung" der Bundesregierung,
- siehe Frontal 21 - bekommt für mich der Halbsatz
unter 3.1 ".............und deren Kontrolle nicht erschwert ist."
einen ganz bitteren Nachgeschmack.
Gruß
Meike
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9
12.04.2009 16:03 |
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jasper
Kaiser
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Welche Kontrolle??
Die PTB ist fühlt sich für nichts zuständig und schieb die Verantwortung ans BMWi und das BMWi schiebt die Verantwortung an die PTB und die PTB hält "die Versprechen" der Herstelleraufsteller weiterhin für ausreichend.
Zitat r2d2:
Was muss passieren, dass was passiert?
Quelle: http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-4967.html
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10
14.04.2009 09:56 |
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gmg
Foren Gott
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21. April 2009: Technische Richtlinie, Version 4.1, veröffentlicht
Die neue Version 4.1 ist unter dem Menüpunkt "Richtlinien, Merkblätter" veröffentlicht. Sie löst ab 1. Juni 2009 die Vorgängerversion 4.0 und das Merkblatt in der Version 3.2 ab (konkret: Sie gilt für alle Zulassungsanträge, deren Bearbeitung für Juni 2009 und später aufgerufen wird)
Inhaltlich sind gegenüber der Version 4.0 überwiegend Präzisierungen aufgenommen worden, die sich aus Erkenntnissen der laufenden Prüftätigkeit ergeben haben.
Strukturell ist es die erste vollständige Version, die die bisherige Technische Richtlinie und das bisherige Merkblatt in einem Dokument vereint.
Diese vollständige Technische Richtlinie hat der EU-Kommission und den EU-Mitgliegsstaaten zur Notifizierung vorgelegen. Veränderungen haben sich daraus nicht ergeben.
Link:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d..._2009-04-21.PDF
Grüße
__________________ gmg
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22.04.2009 07:37 |
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RudiCartell
Tripel-As
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Umsetzung der gesetzlichen Regelungen aus §12 und §13 der SpielV in Abschnitten 2 und 3 der TR:
Schöne technische Richtlinie, die unter 3.8 folgendes zum Besten gibt:
Zitat-Anfang:
Basierend auf den langjährigen Erfahrungen können die vom Hersteller aus eigenem Interesse vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen für die Spielsteuerung in der Regel als ausreichend angesehen werden. Das gilt auch für die Kontrolleinrichtung und für die Aufbereitungseinheit der steuerlichen Daten einschließlich der Kommunikation mit der Spielsteuerung, wenn diese Programme integraler Teil der Software für die Spielsteuerung sind. Trifft diese Bewertung im Einzelfall nicht zu, werden geeignete Sicherungsmaßnahmen eingefordert.
Zitat-Ende
Nun wird nicht nur die Technik sondern die (einseitige) Erfahrung mit Herstellern zulassungsrelevant. Aber was sind die von der PTB angenommenen "Eigeninteressen" bei den Sicherungsmaßnahmen? Klar ist, dass der Herstller eigene Interessen verfolgt. Aber welche? Auch sollte man sich beim weiteren Studium des Punktes 3.8 fragen, warum ein Hersteller bereit sein sollte, zukünftig das Kontrollmodul extern als eigenständige Hardware zu realisieren, wenn er sich bei der internen Softwaremodul-Lösung die Signatur des Schnittstellenprotokolls sparen kann. Wodurch eine weitere Hürde bei "neuen Ideen" abgebaut wäre.
Ferner bleibt im billigen Ermessen, was man als geeigenete Sicherungsmaßnahme wählen wird, wenn das Vertrauen in den Hersteller dann doch einmal enttäuscht wird.
Ferner lohnt ein schüchterner Blick auf 2.4 und dann frag man sich, ob überhaupt irgendwas zugelassen sein dürfte. Klar ist aber damit, dass AO und GoBS tatsächliche Ziellinien sein sollen (weil gesetzlich gefordert).
Gruss vom Rudi
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22.04.2009 10:27 |
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gmg
Foren Gott
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Die Beschwerde gegen die technischen Richtlinie Version 4.1 |
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@ alle
Gegen die TR 4. 1 der PTB ist Beschwerde eingelegt worden ( vgl. Anlage ).
Grüße
__________________ gmg
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23.04.2009 16:23 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
hattest Du denn noch andere Beschwerden, z.B. der anderen Aufstellerverbände gefunden?
Du kennst da doch einige und verfügst über gute Quellen.
Gruß
Meike
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14
29.04.2009 06:00 |
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