Gebühren für Gestattungen |
abrinckmann
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rn
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Gebühren für Gestattungen |
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Hallo aus Neubrandenburg,
der letzte Beitrag zu Gebühren für Gestattungen ist von November 2005.
Deshalb nun mein SOS:
Seit Wochen drehe ich mich im Kreis bei der Bewertung der Gebühren für eine Gestattung nach § 12 GastG.
Unsere Gebührenordnung in Mecklenburg-Vorpommer sieht bis zu einem Tag und Standort = 31,00 EUR und für jeden folgenden Tag und Standort = 15,50 EUR (jedoch nicht mehr als 256,00 EUR) vor.
Jahrlang wurde der Begriff "Standort" sehr großzügig behandelt.
* Ein ganzer Veranstaltungsplatz wurde zu einem Standort
oder
* Zusammengestellte Stände waren ein Standort, da die räumliche Verbindung angerechnet wurde.
Die Gleichbehandlung ist m.E. zwischen dem profimäßigen Gewerbetreibenden mit mehreren (zusammengestellten) Ständen auf Weihnachtsmärkten oder in Festzelten und dem kleinen Gewerbetrreibenden mit einem kleinen Bierwagen oder Glühweinstand nicht mehr gegeben.
Der letztendliche Gewinn mit einem "Riesenstand" in einem Festzelt ist sicherlich nicht zu vergleichen mit dem Gewinn eines 6 m² großem Bierwagen zur gleichen Veranstaltung. Deshalb ist mir daran gelegen, den Begriff "Standort" näher zu definieren.
Gruß aus der Stadt "Vier Tore"
Andrea Brinckmann
__________________ Träume führen unleugbar zur Selbsterkenntnis.
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1
29.10.2008 12:59 |
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Solon
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Ulrike Klug
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RE: Gebühren für Gestattungen |
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Hallo Frau Brinkmann,
wir machen die Gebühr an der Anzahl der Schankanlagen fest. Pro Tag/Schankanlage werden 20,00 € fällig (max. 200,00 €). Die Grundgebühr bei Veranstaltungen bis 2 Tage beträgt 15 €, ab 3 Tage = 25 €.
Gruß
Ulrike Solke
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2
29.10.2008 15:54 |
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Solon
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SörenB.
Doppel-As
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So sieht es bei uns aus.....
Gebühren: Gestattung, je Tag und je Stand, Bierwagen usw. nach § 12 Abs. 1 GastG:
a) Verabreichen von alkoholischen Getränken bis 20 m² 25,00 Euro
b) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 20 bis 50 m² 32,00 Euro
c) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 50 bis 75 m² 45,00 Euro
d) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 75 bis 100 m² 60,00 Euro
e) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 100 bis 200 m² 85,00 Euro
f) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 200 bis 400 m² 110,00 Euro
g) Verabreichen von alkoholischen Getränken ab 400 m²
Einzelfallentscheidung, mindestens jedoch 125,00 Euro
h) Benutzung der (öffentlichen) Toiletten im Rathaus 25,00 Euro
Die Gebühren beziehen sich auf die jeweiligen Stand/Wagengröße zzgl. der entsprechenden Schankfläche die in Anspruch genommen wird. Bei einem normalen Bierwagen sind das somit 32,00 € pro Tag und Stand. Diese Preise erhöhen sich dann entsprechend, wenn mehr Fläche, z.B. für Bänke und Tische benötigt wird.
Gruß aus dem Norden
SörenB.
__________________ ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von SörenB.: 29.10.2008 16:50.
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3
29.10.2008 16:37 |
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Die Gestattung ist wie die Erlaubnis raum- und personengebunden.
Jede Person oder neV braucht eine Gestattung für seinen Standplatz oder seine Standplätze.
Es gibt also keine Gestattung für mehrere Gastwirte zusammen.
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4
06.12.2012 15:27 |
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