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Hallo aus Neubrandenburg,

der letzte Beitrag zu Gebühren für Gestattungen ist von November 2005.
Deshalb nun mein SOS:
Seit Wochen drehe ich mich im Kreis bei der Bewertung der Gebühren für eine Gestattung nach § 12 GastG.
Unsere Gebührenordnung in Mecklenburg-Vorpommer sieht bis zu einem Tag und Standort = 31,00 EUR und für jeden folgenden Tag und Standort = 15,50 EUR (jedoch nicht mehr als 256,00 EUR) vor.

Jahrlang wurde der Begriff "Standort" sehr großzügig behandelt.
* Ein ganzer Veranstaltungsplatz wurde zu einem Standort
oder
* Zusammengestellte Stände waren ein Standort, da die räumliche Verbindung angerechnet wurde.

Die Gleichbehandlung ist m.E. zwischen dem profimäßigen Gewerbetreibenden mit mehreren (zusammengestellten) Ständen auf Weihnachtsmärkten oder in Festzelten und dem kleinen Gewerbetrreibenden mit einem kleinen Bierwagen oder Glühweinstand nicht mehr gegeben.
Der letztendliche Gewinn mit einem "Riesenstand" in einem Festzelt ist sicherlich nicht zu vergleichen mit dem Gewinn eines 6 m² großem Bierwagen zur gleichen Veranstaltung. Deshalb ist mir daran gelegen, den Begriff "Standort" näher zu definieren.

Gruß aus der Stadt "Vier Tore"

Andrea Brinckmann    



Gepostet am 29.10.2008 um 12:59 von:
Benutzer: abrinckmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29661#post29661


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