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So sieht es bei uns aus.....

Gebühren: Gestattung, je Tag und je Stand, Bierwagen usw. nach § 12 Abs. 1 GastG:

a) Verabreichen von alkoholischen Getränken bis 20 m² 25,00 Euro
b) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 20 bis 50 m² 32,00 Euro
c) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 50 bis 75 m² 45,00 Euro
d) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 75 bis 100 m² 60,00 Euro
e) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 100 bis 200 m² 85,00 Euro
f) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 200 bis 400 m² 110,00 Euro
g) Verabreichen von alkoholischen Getränken ab 400 m²
Einzelfallentscheidung, mindestens jedoch 125,00 Euro

h) Benutzung der (öffentlichen) Toiletten im Rathaus 25,00 Euro

Die Gebühren beziehen sich auf die jeweiligen Stand/Wagengröße zzgl. der entsprechenden Schankfläche die in Anspruch genommen wird. Bei einem normalen Bierwagen sind das somit 32,00 € pro Tag und Stand. Diese Preise erhöhen sich dann entsprechend, wenn mehr Fläche, z.B. für Bänke und Tische benötigt wird.

Gruß aus dem Norden

SörenB.



Gepostet am 29.10.2008 um 16:37 von:
Benutzer: SörenB.
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