Anzeigepflicht bei Umwandlung AG in GmbH |
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Anzeigepflicht bei Umwandlung AG in GmbH |
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Nach den Kontrollmitteilungen des Amtsgerichtes wurde eine AG in eine GmbH umgewandelt. Nun stellt sich für mich die Frage, ob hier ein Wechsel des Gewerbetreibenden und somit eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO besteht.
Der Bund-Länder Ausschuss Gewerberecht scheint hier uneins zu sein (Gewerbearchiv 1997 S. 63). Eine darauf aufbauende Abhandlung in Gewerbearchiv 2005 S. 134, unter Bezug auf den Kommentar von Michel/Kienzle/Pauly (hammwa nich, ham Landmann/Rohmer...) verneint eine Anzeigepflicht, da die Umwandlung lediglich die Rechtsform nicht aber die Identität des Rechtsträgers ändert.
Ich tendiere auch dazu: keine Anzeige sondern lediglich intern die Kartei ändern.
Es würde mich aber trotzdem interessieren, wie dies anderswo gehandhabt wird. Also???
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1
17.01.2008 10:45 |
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Solon
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Antonia Thien
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RE: Anzeigepflicht bei Umwandlung AG in GmbH |
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Hi,
die Abhandlung im GewArch 2005/4 befasst sich in erster Linie mit der Erlaubnispflicht bzw. mit dem Schicksal von Erlaubnissen bei der Umwandlung von Gesellschaften. Hiermit befasst sich in Bezug auf die Gaststättenerlaubnis auch Michel/Kienzle/Pauly. Ergebnis: wird eine juristische Person in eine andere juristische Person umgewandelt, ist keine neue Erlaubnis erforderlich.
Hier geht's erstmal nur um die Erlaubnispflicht. Dass in der Abhandlung das Fazit getroffen wird, dass gleichzeitig eine Anzeigepflicht ausgeschlossen wird, ist nicht richtig, im Gegenteil, der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Formwechsel nach § 14 GewO anzeigepflichtig ist (siehe S. 136).
Viele Grüße
A. Thien
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2
17.01.2008 11:14 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Anzeigepflicht bei Umwandlung AG in GmbH |
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Hilfe, lieber westmaster, kannste 'mal löschen?
Sorry, ich wollte nur einmal antworten, aber bei den ersten Versuchen hat der PC mir regelmäßig gesagt: "Diese Seite kann nicht angezeigt werden."
Das "Forum" ist eh in den letzten Tagen wieder extrem lahm. Geht nur mir das so?
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3
17.01.2008 11:35 |
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Doppel-As
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RE: Anzeigepflicht bei Umwandlung AG in GmbH |
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Upps, ich werd solche Abhandlungen demnächst immer vollständig lesen. ;-)
Wobei sich der Autor hier selber aber doch nicht so ganz einig ist. In seiner Zusammenfassung auf Seite 136 (GewArch 2005) bejaht er eine Anzeigepflicht.
auf S. 135 sagt er jedoch, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Auffnahme btw. Aufgabe eines Gewerbes keine Anzeigepflicht begründen läßt. Desweiteren: Zitat: Gleichwohl spricht m.E. der Zweck der Vorschrift dafür, eine Anzeigepflicht anzunehmen. Zitat Ende.
also auch etwas unentschieden wie bei dem BLA Gewerberecht?
P.S. Ja, Forum lahmt etwas...
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17.01.2008 11:40 |
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