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Zum Ende der Seite springen Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG
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Weeze   Zeige Weeze auf Karte Weeze ist männlich
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Fragezeichen Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG

Ich habe eine Gewerbeanmeldung vorliegen von einer Pflanzenöl-Automatiktankstelle, die auf einer hier bestehenden Tankstelle eine Zapfsäule aufgebaut hat und nun das Gewerbe anmelden will. So weit so gut. Aber nun mein Problem: Die Firma ist eine GmbH & Co.KG und hat als KG die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und eine natürliche Person. (Was muss ich denn nun hier anmelden? Da es sich um eine unselbständige Zweigstelle handelt). Liege ich falsch dabei, wenn ich die GmbH & Co.KG mit dem "Inhaber" GmbH anmelde und die GmbH auch anmelde (beides als unselbst. Zweigstelle) und ich vernachlässige einfach die Angabe dass es in der GmbH&Co.KG eine natürliche Person als Kommanditist vorhanden ist? Ich bitte um Antwort. Wahrscheinlich wissen die alten Hasen es?!!! VIELEN DANKDanke
1 16.01.2008 17:19 Weeze ist offline E-Mail an Weeze senden Homepage von Weeze Beiträge von Weeze suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG

Hi,

bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist grundsätzlich jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig. Zumeist ist bei der GmbH & Co.KG der Komplementär eine GmbH, so dass die GmbH Gewerbetreibende und somit anzeigepflichtig ist. Es können aber auch natürliche Personen Komplementäre sein, was bedeutet, dass diese dann anzeigepflichtig sind. Kommanditisten sind in der Regel keine Gewerbetreibende, es sei denn, sie besitzen Geschäftsführungsbefugnis (eher selten).

Viele Grüße
A. Thien
2 17.01.2008 07:25 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Solon
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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RE: Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG



Zur Anmeldung verpflichtet ist die Vollhafter(Komplementär) GmbH, da nur diese die Kommanditgesellschaft nach außen vertreten darf. In der Anmeldung ist darauf hinzuweisen, dass diese GmbH die Kommanditgesellschaft vertritt, da im Geschäftsleben die GmbH & Co KG als Geschäftspartner auftritt.

Näheres zu diesem Thema wurde bereits hier und hier ausführlich diskutiert.

__________________
Thomas Kirchhammer
3 17.01.2008 11:07 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Weeze   Zeige Weeze auf Karte Weeze ist männlich
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RE: Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG

Vielen Dank für die Antworten an "Ingolstadt" und "Frau Thien"!

Ich habe parallel zu der Frage hier im Forum auch Kollegen aus dem Umkreis gefragt. Und diese waren sich auch nicht sicher. Das Thema ist sehr komplex und eigentlich nur für Jemanden geeignet, der sich nur mit Gewerbeangelegenheiten beschäftigt. Da ich das aber nicht nur mache, bin ich da ein bischen aufgeschmissen. Nun habe ich aber mehrfach erfahren, dass ich die GmbH & Co.KG anmelden soll. In der Anmeldemaske ist dann als Inhaber die GmbH und deren Geschäftsführer einzutragen. Ich hoffe das dies der richtige Weg ist.
4 17.01.2008 11:54 Weeze ist offline E-Mail an Weeze senden Homepage von Weeze Beiträge von Weeze suchen
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