Rauchen in Gaststätten |
Ziska
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und mal wieder ein herzliches
von der sonnigen ostsee...
ich hätt da mal wieder ein interessantes thema was ich gerne mal anreissen würde.
irgendwie bin ich mir ziemlich unsicher was das rauchverbot in gaststätten angeht...
ist das jetzt durch? wann geht das los? auch in schleswig-holstein? wie müssen sich die örtlichen ordnungsbehörden damit befassen und was beachten?
ich weiß, dass sind viele fragen, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen??
Vielen dank im voraus!
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30.10.2007 12:04 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Rauchen in Gaststätten |
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aus Thüringen,
Hallo @Ziska,
zum Thema Nichtraucherschutzgesetze und die ersten Erfahrungen und Probleme damit, gibt's Info's u. a. in den Threads Rauchverbot und Gerichtsentscheidungen zum Rauchverbot oder einfach über die Board-Suche Rauchverbot als Suchbegriff eingeben
In SH ist wohl das Nichtraucherschutzgesetz noch nicht verabschiedet, es soll aber zum 01.01.2008 in Kraft treten. Den Gesetzesentwurf zum Stand 05.06.2007 gibt's dort:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
30.10.2007 13:36 |
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Solon
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Ziska
Mitglied
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Themenstarter
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Hab da ein bißchen geschaut.. hab auch auf die eine oder andere frage ne antwort gefunden.
nun noch was anderes:
ein bürger sagte mir, er würde aus den ganzen vorschriften rauskommen, wenn er aus seiner kneipe einen club macht.
ist das richtig? gibt es für einen club besonderes was das ordnungsamt beachten, erlauben oder überprüfen muss??
gruß von der ostsee!!
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3
05.11.2007 09:52 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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Hallo,
das Nichtraucherschutzgesetz NRW sieht kein Rauchverbot für Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften vor, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Kosum von Tabakwaren ist.
Hierzu führt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband u. a. aus:
Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit eines "Raucherclubs" werden sich wohl aus dem Vereinsrecht ergeben. D. h. insbesondere müssen vorliegen: Eine dauerhafte Clubmitgliedschaft, eine Satzung mit entsprechenden Regelungen zu Zweck, Vereinsbeitrag, Nachweis der Mitgliedschaft u. ä.
Es gibt eine Vielzahl offener Fragen zu den Anforderungen an sog. Raucherclubs. Soweit über Konzepte nachgedacht wird, in denen der einzelne Gast mit seiner Tages-Eintrittskarte eine Mitgliedschaft im "Raucherclub" erwirbt, die er mit Verlassen des Lokals wieder kündigt, bestehen erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit dieses juristischen Konstruktes.
Gruß
Mohnes
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5
05.11.2007 12:08 |
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Impreza1982
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aus dem NRSG-geplagten Hessen
Hier ist das Gesetz ja schon seit dem 01.10.2007 in Kraft und wir stellten fest, daß z.B. Einkaufszentren u.ä. Einrichtungen von diesem Gesetz nicht erfasst werden. Das heisst, Gaststätten in einem Einkaufszentrum haben Rauchverbot, während in dem Zentrum selbst geraucht werden darf.
Weiterhin stellen sich hier mittlerweile ganz andere Probleme dar: In unseren kleinen Dorfkneipen ist kein Platz für abgetrennte Raucherräume und die Raucher stehen also (angetrunken) vor der Tür, was wiederum zu zahlreichen Beschwerden der Anwohner führt. Den lieben langen Tag nehmen wir nur noch Beschwerden von Nichtrauchern, Rauchern und Anwohnern entgegen. Liegt vielleicht an uns Hessen, ich könnte mir aber auch vorstellen, daß das in anderen Bundesländern nicht besser ist...
Mit lieben Grüßen aus Mittelhessen
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7
06.11.2007 07:26 |
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Renate Jacob
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RE: Rauchen in Gaststätten |
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Hallo, ebenfalls aus Thüringen!
Gibt es denn schon was Neues ? Wird unser Entwurf zum NRSG so bleiben ?
Die Gastwirte löschern einen mit Fragen.
Zum Gebärdendolmetscher - den würde ich eindeutig zu den übrigen Dolmetschern = Freiberufler= zählen. Gebärdensprache ist auch eine Sprache und wenn er auf der Grundlage einer Honorarordnung, wie die anderen, abrechnet, dann gehört er erst recht zu den übrigen Dolmetschern.
Ansonsten entscheidet das Finanzamt nach dem EKStG ob es eine freiberufliche Tätigkeit ist oder ob sie Gewerbesteuer wollen, dann kommt er eben wieder und bekommt seinen Gewerbeschein.
Grüße aus Zeulenroda
von R. Jacob
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06.11.2007 14:59 |
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Sandteufel
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....und es wird weiter geraucht... |
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Auszug aus dem Mannheimer Morgen von heute:
Unterwegs in Mannheims Eckkneipen: Wirte und Gäste nehmen es mit dem Nichtraucherschutz nicht so genau
Dem blauen Dunst auf der Spur
Von unserem Redaktionsmitglied Tanja Rühle
Auf den ersten Blick haben Nichtraucher in Mannheim allen Grund aufzuatmen: Die Cafés, Bars und Restaurants rund um die Planken erscheinen rauchfrei. Verlässt der Besucher jedoch gewohnte Pfade, findet er sich schnell umnebelt von Rauchschwaden wieder. Denn unter den unscheinbaren Eckkneipen der Stadt gibt es eine Menge schwarze Schafe. Rund die Hälfte der vom "MM" getesteten Kneipen nimmt es mit dem Nichtraucherschutz, der seit 1. August für gastronomische Betriebe in Baden-Württemberg verbindlich ist, nicht allzu genau.
Ein Abend in den Quadraten: Bizarre Szenen spielen sich in einer kleinen Kneipe ab. Von den zehn Gästen ziehen fünf ganz ungeniert an ihren Glimmstängeln. Die Wirtin reicht ihnen sogar noch fürsorglich einen Aschenbecher und zündet sich dann selbst eine Kippe an. Nichtraucherschutz? Fehlanzeige. "Da könnten wir unseren Laden hier dicht machen, wenn die Gäste nicht mehr rauchen dürften", ist die Wirtin sich sicher. Obwohl sie die Möglichkeit hätte, einen separaten Raum für das qualmende Publikum einzurichten, stößt der Nichtraucherschutz hier auf taube Ohren. Ähnlich gleichgültig steht die Bedienung einer Eckkneipe in der Schwetzingerstadt der Sache gegenüber. "Bei Ihnen wird ja trotz Verbots geraucht?" "Na und. Wem's nicht passt, der kann ja woandershin gehen", antwortet sie patzig.
Umsatzrückgang bis 40 Prozent
In der Neckarstadt-West das gleiche Bild: In jeder zweiten Schankwirtschaft wird offensichtlich und ohne Hemmungen geraucht. Allerdings gibt es auch vorbildliche Betriebe, die mit großen Schildern auf dunstfreie Räumlichkeiten hinweisen, vor den Kneipen Stehtische oder Heizstrahler aufgebaut haben oder einen Raucherraum zur Verfügung stellen. Im Jungbusch gehen die Szene-Kneipen mit gutem Beispiel voran. Die Zigarette wird nur vor der Tür genossen. Doch zu welchem Preis: "Wir haben seit August 30 bis 40 Prozent Umsatzeinbußen", klagt Alexander Groß, Pächter vom Nelson. Natürlich könne er das nicht allein auf das neue Gesetz schieben, aber viele Stammkunden fühlten sich diskriminiert, weil sie nun bei Eiseskälte im Freien stehen müssten. Um diesen etwas entgegenzukommen, denkt er darüber nach, Heizstrahler aufzustellen. Seiner Meinung nach wird das Rauchverbot im Jungbusch weitgehend eingehalten - "mit Ausnahme von so ein paar Eckkneipen vielleicht." Hart trifft der Nichtraucherschutz natürlich so genannte Schischah-Läden, von denen in der Innenstadt immerhin auch eine Handvoll existieren. Zum Beispiel der Liquid Room im Jungbusch. Nicht nur, dass Mitinhaber Stefan Blickensdörfer einen Umsatzrückgang von bis zu 40 Prozent zu verzeichnen hat, er hat auch höhere Kosten durch die Umbaumaßnahmen für das Raucherzimmer. "Die Leute kommen ja nur wegen der Wasserpfeifen zu uns", betont er. Der Bereich, in dem gequalmt werden dürfte, sei meistens voll, während im wesentlich größeren Teil der Lounge gähnende Leere herrsche.
Die Mannheimer, eine Schar unverbesserlicher Raucher? Könnte der Zuhörer meinen, wenn er sich die Schilderungen der Gastronomen anhört. Jedoch gibt es auch genügend Gäste, die sich über die gute Luft in Kneipen freuen. Und auch die Konkurrenz in Rheinland-Pfalz hat allen Grund zur Freude. Hier laufen die Geschäfte in den Lokalen seit August wie am Schnürchen: Denn viele Mannheimer zieht es über die Brücke nach Ludwigshafen, wo sie ihrem "Hobby" noch ohne Sanktionen nachgehen dürfen.
Mannheimer Morgen
06. November 2007
......über die Brücke gehn........(bis 15.2.2008)
__________________
Peter Weyerich
Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Lampertheim
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9
06.11.2007 16:09 |
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Puz_zle
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RE: Rauchen in Gaststätten |
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aus Thüringen,
@Ziska
Nachtrag zur Ausgangsfrage. Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 21.11.2007 des Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verabschiedet und tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
Den Gesetztext gibt's hier:
Weitere Informationen u. a. hier:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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25.11.2007 19:26 |
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ussi
Mitglied
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typisch bayern ^^
naja vor ca 90 jahren fing es ja auch in bayern an
rauchen ist verboten, ...
was soll da demokratisch sein ???
seit wann verbietet ein demokratischer staat dass LEGALE dinge untersagt werden `???
zigaretten kann man überall LEGAL kaufen , aber rauchen darf ich nicht in gaststätten .
hahahahaha
demokratie ist meiner meinung nach , wenn es JEDEM BÜRGER FREISTEHT wo er hingehen will & wo nicht.
wenn an einer gaststätte dransteht RAUCHEN ERLAUBT, so steht es JEDEM frei hier rein , oder rauszugehen.
das sollten die besitzter der lokale etscheiden.
zum anderen , was wird als nächstes verboten ?? vielleicht, dass man in gaststätten nichtmehr zum kakken gehen darf, sondern nur zum pinkeln `???
oder noch besser , atmen darf man nur wenn man was trinkt.
aber wisst ihr was ??
macht nur weiter so, dauert nichtmehr lange & dann knallt es mal wieder.
kontrolliert liebermal die TANKSTELLEN , wo die JUGEND heute sich die kante gibt & koks raucht.
AMEN
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07.10.2010 08:07 |
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