Guten Tag
Können Sie mir einen Rat geben.
Ich möchte ein Ladengeschäft als Snackcafe für Curry- und Chli Spezialitäten in Thüringen eröffnen.
Kunden können auch Kaffee trinken und hausbackene Kuchen verspeisen.
Zum Verkauf werden abgefüllte Soßen und Chliprodukte von verschiedenen Herstellern angeboten.
Weiterhin sollen Currywurst Zubereitungen verkauft werden.
Es gibt keinen Alkohol !!
Muss ich jetzt für die kleine Küche besondere Vorschriften beachten?
Umluft Abzugshauben mit Kohlefilter und Fettabscheider sind vorhanden.
Muss ich Gästetoiletten nachweisen.
Personaltoilette ist vorhanden.
Brauche ich nun für den Speisenverkauf im Einzelhandel auch eine Gastro Erlaubnis.
Wie wäre der ganze Werdegang der Gewerbeanmeldung.
Vielen Dank wenn Sie mir weiterhelfen, ich möchte ja auch keinen Fehler machen.
also ich würde sagen, wenn sie wissen wollen, was Sie zu beachten haben und vorzuhalten haben, dann ab zur Hygiene/ Lebensmittelkontrolle (i.d.R. beim Landkreis/ Landratsamt).
Eine Erlaubnis gibt es meinem Wissen nach im Thüringer GastG nicht mehr. Auch hier wäre ein Gang zum zuständigen Gewerbeamt der richtige. Hier werden ihre Fragen sicherlich gern beantwortet.
Danke für die Antwort.
Ist halt alles so unterschiedlich geworden und nach Unterhaltung mit Bekannten wird es sogar in den Städten in Thüringen unterschiedlich gehandhabt.
Also dann vielen Dank.
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