Forum-Gewerberecht

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Hallo,

das Nichtraucherschutzgesetz NRW sieht kein Rauchverbot für Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften vor, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Kosum von Tabakwaren ist.

Hierzu führt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband u. a. aus:

Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit eines "Raucherclubs" werden sich wohl aus dem Vereinsrecht ergeben. D. h. insbesondere müssen vorliegen: Eine dauerhafte Clubmitgliedschaft, eine Satzung mit entsprechenden Regelungen zu Zweck, Vereinsbeitrag, Nachweis der Mitgliedschaft u. ä.

Es gibt eine Vielzahl offener Fragen zu den Anforderungen an sog. Raucherclubs. Soweit über Konzepte nachgedacht wird, in denen der einzelne Gast mit seiner Tages-Eintrittskarte eine Mitgliedschaft im "Raucherclub" erwirbt, die er mit Verlassen des Lokals wieder kündigt, bestehen erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit dieses juristischen Konstruktes.

Gruß
Mohnes



Gepostet am 05.11.2007 um 12:08 von:
Benutzer: Petra Mohnes
Der Original-Beitrag :
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