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Geschrieben von Ziska am 30.10.2007 um 12:04:

  Rauchen in Gaststätten

und mal wieder ein herzliches Moin Moin von der sonnigen ostsee...

ich hätt da mal wieder ein interessantes thema was ich gerne mal anreissen würde.
irgendwie bin ich mir ziemlich unsicher was das rauchverbot in gaststätten angeht...
ist das jetzt durch? wann geht das los? auch in schleswig-holstein? wie müssen sich die örtlichen ordnungsbehörden damit befassen und was beachten?

ich weiß, dass sind viele fragen, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen??

Vielen dank im voraus! Danke



Geschrieben von Puz_zle am 30.10.2007 um 13:36:

  RE: Rauchen in Gaststätten

Moin Moin aus Thüringen,

Hallo @Ziska,

zum Thema Nichtraucherschutzgesetze und die ersten Erfahrungen und Probleme damit, gibt's Info's u. a. in den Threads Rauchverbot und Gerichtsentscheidungen zum Rauchverbot oder einfach über die Board-Suche Rauchverbot als Suchbegriff eingeben

In SH ist wohl das Nichtraucherschutzgesetz noch nicht verabschiedet, es soll aber zum 01.01.2008 in Kraft treten. Den Gesetzesentwurf zum Stand 05.06.2007 gibt's dort:



Geschrieben von Ziska am 05.11.2007 um 09:52:

 

Hab da ein bißchen geschaut.. hab auch auf die eine oder andere frage ne antwort gefunden.
nun noch was anderes:
ein bürger sagte mir, er würde aus den ganzen vorschriften rauskommen, wenn er aus seiner kneipe einen club macht.
ist das richtig? gibt es für einen club besonderes was das ordnungsamt beachten, erlauben oder überprüfen muss??

gruß von der ostsee!!



Geschrieben von Ingolstadt am 05.11.2007 um 11:21:

  Rauchen in "Clubgaststätte"

aus Bayern in den hohen Norden.

Auch wenn es sich um Landesrecht handelt, ähneln sich die Formulierungen doch ziemlich. Daher kann man auch hier fast allgemeingültige Aussagen machen.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Entwurfes zum Nichtraucherschutzgesetz SH ist das Rauchen verboten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen von

7. Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes........., unabhängig von der Konzession nach dem Gaststättengesetz.

Danach ist das Rauchen in jeder gewerbsmäßig betriebenen Gaststätte verboten. Die Bestimmung "unabhängig von der Konzession" bedeutet, das auch in nicht erlaubnisbedürftigen Gaststätten das Rauchen verboten ist. Da ein "Club" gewerbsmäßig betrieben wird und einem bestimmten Personenkreis (Clubmitglieder) zugänglich ist, gilt das Rauchverbot auch in "Clubgaststätten".

Es gibt zwar auf diesem Gebiet ziemlich viele (Sch...) Parolen, aber auch auf diesem Ort ist das Rauchen verboten.



Geschrieben von Petra Mohnes am 05.11.2007 um 12:08:

 

Hallo,

das Nichtraucherschutzgesetz NRW sieht kein Rauchverbot für Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften vor, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Kosum von Tabakwaren ist.

Hierzu führt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband u. a. aus:

Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit eines "Raucherclubs" werden sich wohl aus dem Vereinsrecht ergeben. D. h. insbesondere müssen vorliegen: Eine dauerhafte Clubmitgliedschaft, eine Satzung mit entsprechenden Regelungen zu Zweck, Vereinsbeitrag, Nachweis der Mitgliedschaft u. ä.

Es gibt eine Vielzahl offener Fragen zu den Anforderungen an sog. Raucherclubs. Soweit über Konzepte nachgedacht wird, in denen der einzelne Gast mit seiner Tages-Eintrittskarte eine Mitgliedschaft im "Raucherclub" erwirbt, die er mit Verlassen des Lokals wieder kündigt, bestehen erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit dieses juristischen Konstruktes.

Gruß
Mohnes



Geschrieben von Ingolstadt am 05.11.2007 um 14:10:

  Rauchen in "Clubgaststätte"

aus dem bald "rauchfreien" Bayern.

Auch wenn der Entwurf für das Nichtraucherschutzgesetz wegen der zahlreichen Ausnahmen die Bezeichnung "Schutzgesetz" eigentlich nicht verdient, ist es in NRW nicht zulässig, Gaststätten in "Raucherclubs" zu verwandeln. § 3 Abs. 7 des Entwurfs sieht folgende Regelung vor:

Ausgenommen von Absatz 1 sind Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist.

In besagtem Absatz 1 des § 3 wird das Rauchen in den Einrichtungen nach § 2 Nrn. 1 bis 6 verboten. Dies sind z.B. Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Das Rauchverbot in Gaststätten findet sich jedoch in § 3 Nr. 7. Eine Gaststätte wird damit
von der Ausnahme des § 3 Abs. 7 nicht erfasst. Zudem hat der "Raucherclub" dann nicht mehr nur den "gemeinsamen Tabakgenuss" sondern vor allem den "gemeinsamen Alkoholkonsum" zum Inhalt. Schon aus diesem Grund kann in NRW kein Raucherclub in einer Gaststätte etabliert werden.

Hier hat der Hotel- und Gaststättenverband NRW das Gesetz wohl nicht genau gelesen. Ist allerdings nicht nur für Gastwirte verwirrend geschrieben.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat sich übrigens schon vor dem Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten, einschließlich Festzelte, Vereinsfeste etc. ausgesprochen. Der Präsident wäre dafür von den Münchener Großgastronomen am liebsten exkommuniziert worden, aber es kam alles ganz anders..... Hier hat die "Provinz" über die "Schicki- Micki und Bussi- Wirte" mit Oktoberfest-Promizelten gesiegt.



Geschrieben von Impreza1982 am 06.11.2007 um 07:26:

 

Moin aus dem NRSG-geplagten Hessen

Hier ist das Gesetz ja schon seit dem 01.10.2007 in Kraft und wir stellten fest, daß z.B. Einkaufszentren u.ä. Einrichtungen von diesem Gesetz nicht erfasst werden. Das heisst, Gaststätten in einem Einkaufszentrum haben Rauchverbot, während in dem Zentrum selbst geraucht werden darf.
Weiterhin stellen sich hier mittlerweile ganz andere Probleme dar: In unseren kleinen Dorfkneipen ist kein Platz für abgetrennte Raucherräume und die Raucher stehen also (angetrunken) vor der Tür, was wiederum zu zahlreichen Beschwerden der Anwohner führt. Den lieben langen Tag nehmen wir nur noch Beschwerden von Nichtrauchern, Rauchern und Anwohnern entgegen. Liegt vielleicht an uns Hessen, ich könnte mir aber auch vorstellen, daß das in anderen Bundesländern nicht besser ist...

Mit lieben Grüßen aus Mittelhessen



Geschrieben von Renate Jacob am 06.11.2007 um 14:59:

  RE: Rauchen in Gaststätten

Hallo, ebenfalls aus Thüringen!

Gibt es denn schon was Neues ? Wird unser Entwurf zum NRSG so bleiben ?
Die Gastwirte löschern einen mit Fragen.

Zum Gebärdendolmetscher - den würde ich eindeutig zu den übrigen Dolmetschern = Freiberufler= zählen. Gebärdensprache ist auch eine Sprache und wenn er auf der Grundlage einer Honorarordnung, wie die anderen, abrechnet, dann gehört er erst recht zu den übrigen Dolmetschern.
Ansonsten entscheidet das Finanzamt nach dem EKStG ob es eine freiberufliche Tätigkeit ist oder ob sie Gewerbesteuer wollen, dann kommt er eben wieder und bekommt seinen Gewerbeschein.

Grüße aus Zeulenroda

von R. Jacob



Geschrieben von Sandteufel am 06.11.2007 um 16:09:

  ....und es wird weiter geraucht...



Auszug aus dem Mannheimer Morgen von heute:

Unterwegs in Mannheims Eckkneipen: Wirte und Gäste nehmen es mit dem Nichtraucherschutz nicht so genau

Dem blauen Dunst auf der Spur
Von unserem Redaktionsmitglied Tanja Rühle


Auf den ersten Blick haben Nichtraucher in Mannheim allen Grund aufzuatmen: Die Cafés, Bars und Restaurants rund um die Planken erscheinen rauchfrei. Verlässt der Besucher jedoch gewohnte Pfade, findet er sich schnell umnebelt von Rauchschwaden wieder. Denn unter den unscheinbaren Eckkneipen der Stadt gibt es eine Menge schwarze Schafe. Rund die Hälfte der vom "MM" getesteten Kneipen nimmt es mit dem Nichtraucherschutz, der seit 1. August für gastronomische Betriebe in Baden-Württemberg verbindlich ist, nicht allzu genau.

Ein Abend in den Quadraten: Bizarre Szenen spielen sich in einer kleinen Kneipe ab. Von den zehn Gästen ziehen fünf ganz ungeniert an ihren Glimmstängeln. Die Wirtin reicht ihnen sogar noch fürsorglich einen Aschenbecher und zündet sich dann selbst eine Kippe an. Nichtraucherschutz? Fehlanzeige. "Da könnten wir unseren Laden hier dicht machen, wenn die Gäste nicht mehr rauchen dürften", ist die Wirtin sich sicher. Obwohl sie die Möglichkeit hätte, einen separaten Raum für das qualmende Publikum einzurichten, stößt der Nichtraucherschutz hier auf taube Ohren. Ähnlich gleichgültig steht die Bedienung einer Eckkneipe in der Schwetzingerstadt der Sache gegenüber. "Bei Ihnen wird ja trotz Verbots geraucht?" "Na und. Wem's nicht passt, der kann ja woandershin gehen", antwortet sie patzig.

Umsatzrückgang bis 40 Prozent
In der Neckarstadt-West das gleiche Bild: In jeder zweiten Schankwirtschaft wird offensichtlich und ohne Hemmungen geraucht. Allerdings gibt es auch vorbildliche Betriebe, die mit großen Schildern auf dunstfreie Räumlichkeiten hinweisen, vor den Kneipen Stehtische oder Heizstrahler aufgebaut haben oder einen Raucherraum zur Verfügung stellen. Im Jungbusch gehen die Szene-Kneipen mit gutem Beispiel voran. Die Zigarette wird nur vor der Tür genossen. Doch zu welchem Preis: "Wir haben seit August 30 bis 40 Prozent Umsatzeinbußen", klagt Alexander Groß, Pächter vom Nelson. Natürlich könne er das nicht allein auf das neue Gesetz schieben, aber viele Stammkunden fühlten sich diskriminiert, weil sie nun bei Eiseskälte im Freien stehen müssten. Um diesen etwas entgegenzukommen, denkt er darüber nach, Heizstrahler aufzustellen. Seiner Meinung nach wird das Rauchverbot im Jungbusch weitgehend eingehalten - "mit Ausnahme von so ein paar Eckkneipen vielleicht." Hart trifft der Nichtraucherschutz natürlich so genannte Schischah-Läden, von denen in der Innenstadt immerhin auch eine Handvoll existieren. Zum Beispiel der Liquid Room im Jungbusch. Nicht nur, dass Mitinhaber Stefan Blickensdörfer einen Umsatzrückgang von bis zu 40 Prozent zu verzeichnen hat, er hat auch höhere Kosten durch die Umbaumaßnahmen für das Raucherzimmer. "Die Leute kommen ja nur wegen der Wasserpfeifen zu uns", betont er. Der Bereich, in dem gequalmt werden dürfte, sei meistens voll, während im wesentlich größeren Teil der Lounge gähnende Leere herrsche.

Die Mannheimer, eine Schar unverbesserlicher Raucher? Könnte der Zuhörer meinen, wenn er sich die Schilderungen der Gastronomen anhört. Jedoch gibt es auch genügend Gäste, die sich über die gute Luft in Kneipen freuen. Und auch die Konkurrenz in Rheinland-Pfalz hat allen Grund zur Freude. Hier laufen die Geschäfte in den Lokalen seit August wie am Schnürchen: Denn viele Mannheimer zieht es über die Brücke nach Ludwigshafen, wo sie ihrem "Hobby" noch ohne Sanktionen nachgehen dürfen.

Mannheimer Morgen
06. November 2007

......über die Brücke gehn........(bis 15.2.2008)



Geschrieben von Puz_zle am 25.11.2007 um 19:26:

  RE: Rauchen in Gaststätten

Moin Moin aus Thüringen,

@Ziska
Nachtrag zur Ausgangsfrage. Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 21.11.2007 des Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verabschiedet und tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

Den Gesetztext gibt's hier:

Weitere Informationen u. a. hier:



Geschrieben von ussi am 07.10.2010 um 08:07:

 

typisch bayern ^^
naja vor ca 90 jahren fing es ja auch in bayern an smile

rauchen ist verboten, ...

was soll da demokratisch sein ???
seit wann verbietet ein demokratischer staat dass LEGALE dinge untersagt werden `???
zigaretten kann man überall LEGAL kaufen , aber rauchen darf ich nicht in gaststätten .
hahahahaha

demokratie ist meiner meinung nach , wenn es JEDEM BÜRGER FREISTEHT wo er hingehen will & wo nicht.

wenn an einer gaststätte dransteht RAUCHEN ERLAUBT, so steht es JEDEM frei hier rein , oder rauszugehen.

das sollten die besitzter der lokale etscheiden.
zum anderen , was wird als nächstes verboten ?? vielleicht, dass man in gaststätten nichtmehr zum kakken gehen darf, sondern nur zum pinkeln `???
oder noch besser , atmen darf man nur wenn man was trinkt.

aber wisst ihr was ??
macht nur weiter so, dauert nichtmehr lange & dann knallt es mal wieder.

kontrolliert liebermal die TANKSTELLEN , wo die JUGEND heute sich die kante gibt & koks raucht.
AMEN


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