Widerruf der Gaststättenerlaubnis |
Solon
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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Offenbar bestehen zu dieser Problematik "verhärtete"
gegensätzliche Ansichten, weshalb ich denke, dass wir entsprechende Rechtsprechung abwarten müssen.
Zur Klarstellung wollte ich nur noch anmerken, dass mein Beitrag als Antwort auf die Ausführungen des Kollegen Kramer gedacht war, weshalb ich mich bei Frau Komnick in aller Form entschuldigen muss, dass ich Ihren Beitrag unverschämterweise "knallhart" ignoriert habe
.
Die Fragestellung war mir jedoch ohnehin nicht ganz klar, da von einem schon immer erlaubnisfreien Betrieb die Rede war, dem jetzt die Erlaubnis widerrufen werden soll
.
Frau Komnick, vielleicht könnten Sie uns das Problem nochmal verdeutlichen?
P.S.: Der Vorschlag von Herrn Wiesemeier (erlaubnispflichtige Getränkerunde) wird wohlwollend zur Kenntnis genommen
.
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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22
13.12.2005 18:10 |
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Solon
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C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
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Naja der Montagabend hat es so in sich. Ich meinte natürlich einen Betrieb, dem vor dem 1.7.05 eine Konzession erteilt wurde und der jetzt erlaubnisfrei ist, da ohne Alkhohol.
Ich habe den Fall an das Kreis OA weitergeleitet, aber bis heute nichts davon gehört (2 Monate). Vielleicht überlegen die Kollegen dort auch noch....
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23
14.12.2005 08:29 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hallo, Frau Komnick,
vielleicht wäre ein Hinweis auf dieses hervorragende Geewrberechtsforum bei der Entscheidungsfindung der Kollegen hilfreich
.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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24
14.12.2005 09:16 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Warum??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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25
07.08.2007 12:56 |
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Rambo
Grünschnabel
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Hallo zusammen,
liegt zu der Thematik zwischenzeitlich schon eine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung vor ?
Wie ist die derzeitige Entscheidungspraxis im Falle der Unzuverlässigkeit bei einer Schank- und Speisewirtschaft ? § 15 GastG bezüglich erlaubnispflichtige Schankwirtschaft und § 35 GewO bezüglich erlaubnisfreier Schank- und Speisewirtschaft oder nur § 15 GastG ?
Ich wäre dankbar, wenn ich hierzu neueste Informationen erhalten könnte.
Viele Grüße
__________________ Thomas
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26
31.08.2007 12:17 |
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