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Zum Ende der Seite springen Widerruf der Gaststättenerlaubnis
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Moin zusammen

Also seinen Senf dazugeben ist nie "Majestätsbeleidigung", schon gar nicht, wenn man Recht hat. Herr Christiansen, lassen sie sich nicht durch die auf irgendwelchen Seminaren gewonnenen Ansichten verunsichern, wir stützen ihre Ansicht und die wurde uns durch das Niedersächsische Wirtschaftministerium bestätigt (so sieht es auch der Bund-Länder-Ausschuß).

In Ihrer Fallkonstellation (ehemals erlaubnispflichtiger und nunmehr erlaubnisfreier Betrieb) ist die Regelung der alten Erlaubnis als solches erloschen während die Auflagen Bestand haben. Ich brauche somit die Erlaubnis nicht zu widerrufen (bringt ja auch nichts) sondern untersage das Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit (Man kann ja zur Klarstellung einen Satz in die Untersagung mit reinschreiben).

Also, wie es ein netter Kollege immer sagt: So und nicht anders!

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 13.12.2005 09:28.

21 13.12.2005 09:27 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Solon
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Kai-Uwe Christiansen   Zeige Kai-Uwe Christiansen auf Karte Kai-Uwe Christiansen ist männlich
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Offenbar bestehen zu dieser Problematik "verhärtete" großes Grinsen gegensätzliche Ansichten, weshalb ich denke, dass wir entsprechende Rechtsprechung abwarten müssen.

Zur Klarstellung wollte ich nur noch anmerken, dass mein Beitrag als Antwort auf die Ausführungen des Kollegen Kramer gedacht war, weshalb ich mich bei Frau Komnick in aller Form entschuldigen muss, dass ich Ihren Beitrag unverschämterweise "knallhart" ignoriert habe anbeten .
Die Fragestellung war mir jedoch ohnehin nicht ganz klar, da von einem schon immer erlaubnisfreien Betrieb die Rede war, dem jetzt die Erlaubnis widerrufen werden soll Kopfkratz .
Frau Komnick, vielleicht könnten Sie uns das Problem nochmal verdeutlichen?

P.S.: Der Vorschlag von Herrn Wiesemeier (erlaubnispflichtige Getränkerunde) wird wohlwollend zur Kenntnis genommen großes Grinsen .

__________________
Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
22 13.12.2005 18:10 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
Solon
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Naja der Montagabend hat es so in sich. Ich meinte natürlich einen Betrieb, dem vor dem 1.7.05 eine Konzession erteilt wurde und der jetzt erlaubnisfrei ist, da ohne Alkhohol.

Ich habe den Fall an das Kreis OA weitergeleitet, aber bis heute nichts davon gehört (2 Monate). Vielleicht überlegen die Kollegen dort auch noch....
23 14.12.2005 08:29 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hallo, Frau Komnick,
vielleicht wäre ein Hinweis auf dieses hervorragende Geewrberechtsforum bei der Entscheidungsfindung der Kollegen hilfreich großes Grinsen .

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
24 14.12.2005 09:16 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!




Warum??





__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
25 07.08.2007 12:56 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Rambo Rambo ist männlich
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Hallo zusammen,

liegt zu der Thematik zwischenzeitlich schon eine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung vor ?

Wie ist die derzeitige Entscheidungspraxis im Falle der Unzuverlässigkeit bei einer Schank- und Speisewirtschaft ? § 15 GastG bezüglich erlaubnispflichtige Schankwirtschaft und § 35 GewO bezüglich erlaubnisfreier Schank- und Speisewirtschaft oder nur § 15 GastG ?

Ich wäre dankbar, wenn ich hierzu neueste Informationen erhalten könnte.

Viele Grüße

__________________
Thomas
26 31.08.2007 12:17 Rambo ist offline E-Mail an Rambo senden Beiträge von Rambo suchen
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