sind Sammelkartenspiele Glücksspiele und darf ich sie im Internetcafé spielen ? |
Erika
Grünschnabel
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sind Sammelkartenspiele Glücksspiele und darf ich sie im Internetcafé spielen ? |
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Sind Sammelkartenspiele (MAGIC, Yu-Gi-Oh, Pokémon, World of Warcraft...) Glücksspiele ?
Das BKA hat diese Entscheidung meinem zuständigem Gewerbeamt überlassen, welches mir bis zum Entscheid das Veranstalten von Sammelkartenspielturnieren untersagt hat.
Als ich vor 2 Jahren für mein Internetcafé die "Erlaubnis nach §2 (GastG)" Imbis mit Alkoholausschank bekam stand unter sonstige Räume: Raum für Sammelkarten u. Table-Top-Spiele. Es war 2 Jahre lang in Ordnung, das dort jede Woche sich die Jugendlichen getroffen und gespielt haben. Häufig fanden auch Sammelkartenspielturniere statt.
Seit 3 Wochen gehört dieser Raum nun zur Gaststätte (da er ja auf der Erlaubnis als "sonstiger Raum" steht) und keiner unter 16 Jahren darf mehr hinein (ohne Eltern).
Wenn Sammelkartenspiele keine Glücksspiele sein sollten, habe ich also immer noch das Problem von wegen Kartenspiel-Turnier in Gaststätte
Was bedeutet das konkret ?
Erlaubnis beantragen für jedes einzelne Turnier ?
wie lange Vorlaufzeit ?
Kosten ? (an dem eigentlichem Turnier verdiene ich keinen Cent, die Spieler zahlen nix bis max. 4,- €, womit sie die Sachpreise (Karten) bezahlen) wenn das Turnier etwas kostet, bekommt jeder Teilnehmer etwas, wenn es nix kostet bekommen der 1. und 2. eine spezielle Karte und 2 weitere Karten werden unter den restlichen Spielern verteilt
mein einziger Verdienst durch die Turniere entsteht, wenn die Teilnehmer etwas verzehren oder in meinem Einzelhandelsgeschäft etwas kaufen, wozu sie natürlich nicht verpflichtet sind oder angehalten werden
also kann ich mir natürlich auch keine zusätzlichen Kosten leisten, sonst wäre es ja ein Verlustgeschäft
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1
04.09.2007 19:47 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Erika,
willkommen im Forum.
Auf diesen Beitrag darf aber kein Forenmitglied in der von Dir gewünschten Form antworten, weil wir dürfen hier keine Rechtsberatungen durchführen.
Dieses Problem haben wir immer, wenn ein Bürger seinen konkreten Einzelfall vorstellt, dann noch schreibt, was das zuständige OA dazu gesagt hat und dann von uns quasi wissen will, ob das alles so OK war.
Du könntest ja mal das Spiel "Sammelkartenspiel" ganz allgemein im Thema Spielrecht vorstellen .
Vorab ist zu sagen, dass natürlich niemand anhand eines Spielnamens sagen kann, ob es sich bei einem Spiel um ein Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel handelt und natürlich auch niemand anhand eines Spielnamens sagen kann, ob das Glücksspiel als zulassungsfreies Unterhaltungsspiel zu betrachten ist oder nicht. Dafür benötigt man eine exakte Spielbeschreibung.
Zu Deinem Satz :
"Das BKA hat diese Entscheidung meinem zuständigen Gewerbeamt überlassen,.."
ist zu sagen, dass das BKA nur eine Entscheidung zu treffen hat, wenn Du in diesem Fall einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt hättest.
Das BKA darf ansonsten für Dein örtlich und sachlich zuständiges Gewerbeamt keine "Entscheidung" treffen.
Gruß Meike
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06.09.2007 07:27 |
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