Rambo
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Hallo zusammen,
liegt zu der Thematik zwischenzeitlich schon eine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung vor ?
Wie ist die derzeitige Entscheidungspraxis im Falle der Unzuverlässigkeit bei einer Schank- und Speisewirtschaft ? § 15 GastG bezüglich erlaubnispflichtige Schankwirtschaft und § 35 GewO bezüglich erlaubnisfreier Schank- und Speisewirtschaft oder nur § 15 GastG ?
Ich wäre dankbar, wenn ich hierzu neueste Informationen erhalten könnte.
Viele Grüße
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