Einzelunternehmer - Haftung bei Bausätzen? / Wie weit kann Haftungsausschluss gehen? |
madgyver1
Grünschnabel
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Einzelunternehmer - Haftung bei Bausätzen? / Wie weit kann Haftungsausschluss gehen? |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
bald sind Semesterferien und ich bin auf die Idee gekommen mein Hobbyistisches können dazu zu gebrauchen um mir etwas Geld zu verdienen. Da ich etwas Herstelle mit dem Ziel es gewinnbringend zu verkaufen usw. muss ich ein Gewerbe anmelden - und das wie im Betreff schon erwähnt als Einzelunternehmer. Ich habe vor, elektronische Bausätze (Nixie- und VFD Uhren, uC Evolationsboards, Programmiergeräte, Wechselrichter etc....) zu Verkaufen. Ich stelle mir das so vor, das ich etwas entwerfe, einen Prototyp anfertige und diesen dann bei ebay Probehalber verkaufe um zu sehen ob Interesse an dem Artikel besteht (anzahl der beobachter, zuschlagshöhe im vergleich zu Produktionskosten von kleinserie - Nutzen - z.B. 50) um so die Rentabilität des Einzelproduktes zu erfahren. Eine nicht unwesentliche Frage steht aber noch immer im Raum. Für elektronische Geräte benötige ich theoretisch eine Betriebserlaugnis sprich TÜV, GS ggf. auch CE, allerdings alles viel zu teuer und noch bin ich kein Dipl. Ing.. Ich kann außerdem keine Gehäuse für die Fertig aufgebauten Platinen anbieten. Im Internet habe ich gesehen das einige Shops die ähnliches betreiben sich mit folgenden AGB Zusätzen scheinbar von jeglicher Haftung befreien.
Zitat: |
„Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Bausätze nur von erfahrenen Hobby Elektronikern nachgebaut oder betrieben werden sollten. Des weiteren distanziere ich mich von eventuellen Schäden, die durch Nachbau oder Betrieb entstehen können.
Diese Seiten enthalten zum Teil Hinweise und Schaltungen, die als Beispiele dienen oder zum Nachbau anregen sollen. Einige der vorgestellten Geräte, Schaltungen etc. arbeiten mit Netzspannung.
Bei Aufbau, Inbetriebnahme oder bei Messungen und Reparaturen ist besondere Vorsicht walten zu lassen! Netzspannungen oder andere in Geräten vorkommende Spannungen können tödlich sein!
Der Nachbau der Schaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Funktionstüchtigkeit kann nicht garantiert werden, ebenso wenig die Eignung für bestimmte Einsatzzwecke. Der Anwender hat die Eignung für seinen Anwendungsfall selbst zu überprüfen und zu verantworten. Für Schäden, die während oder als Folge des Nachbaus oder Betriebs entstehen, übernehme ich keine Haftung, insbesondere - aber nicht ausschließlich - für Schäden, die aus mangelnder Fachkenntnis entstehen.
Sicherheitshinweis: Das Gerät steht unter Hochspannung und darf nur in geschlossenen, berührungssicheren Kunststoffgehäuse betrieben werden! Die VDE Bestimmungen sind zu beachten!
Rechtliches: Die Schaltungen sind ausschließlich zur privaten Verwendung freigegeben. Kommerzielle Nutzung der Schaltungen oder Software bzw. Teilen davon bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
Hinweis: Derjenige, der einen Bausatz fertig gestellt oder eine Baugruppe durch Erweiterung bzw. Gehäuseeinbau betriebsbereit macht, gilt nach DIN VDE 0869 als Hersteller und ist verpflichtet, bei der Weitergabe des Gerätes alle Begleitpapiere mitzuliefern und auch seinen Namen und Anschrift anzugeben. Geräte, die aus Bausätzen selbst zusammengestellt werden, sind sicherheitstechnisch wie ein industrielles Produkt zu betrachten……“
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Wie bzw. woher weiß ich jetzt mit Sicherheit, das mich niemand auf Schadenersatz verklagen kann weil ich oder einer meiner Zulieferer was falsch gemacht hat und dem Kunden das Wohnmobil in Brand geraten ist?
In diesem Sinne, Utile Dulci - Grüsse, Steven.
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1
11.02.2008 21:11 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Guten Morgen Steven,
wir dürfen hier im Forum keine Rechtsberatung machen.
Ich weiß zwar nicht was Du studierst, aber schau Dir doch mal das BGB an und ich bin mir sicher, dass Du in den 362 ff und den 823 ff die Antworten auf deine Fragen selbstständig findest.
Gruß Meike
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2
12.02.2008 05:11 |
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Solon
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madgyver1
Grünschnabel
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Themenstarter
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Danke für den Tipp
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3
12.02.2008 06:51 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
wie die Kollegin Meike schon richtig feststellt, dürfen wir keine Rechtsberatung machen. Außerdem zielt Deine Fragen auf einen Bereich ab, der nicht unsere "Baustelle" ist
Trotzdem ein kurzer weiterer Tipp:
Schadensersatzansprüche können aus Vertrag oder Delikt entstehen. Daher solltest Du Dir neben dem genannten § 823 I und II BGB die §§ 437 bis 439 und besonders die §§ 305 ff. BGB (AGB) anschauen und hier insbesondere den § 309 VII BGB (Haftungsausschluss).
Viele Grüße
A. Thien
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4
12.02.2008 07:25 |
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4X4
Doppel-As
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Ich verlinke mal in ein anderes Forum: deliktischer Schadenersatzanspruch und Produkthaftung
Besonders die Antworten von Herrn Roenner sind lesenswert.
Ist eine schwierige Materie, bei der ich mich vorher besser von einem in dem Bereich versierten Anwalt beraten lassen würde. Die Beratungskosten sind gut angelegt und können auch als Vorkosten der Existenzgründung geltend gemacht werden...
Zum Teil werden Gründungsberatungen auch gefördert: GO NRW Die Seite stammt zwar aus NRW, es sollte aber auch in Thüringen entsprechende Initiativen geben. Auch werden auf der Seite Links zu Bundeseinrichtungen gesetzt.
Soviel Aufwand für ´nen Studenten der ´n paar Elko´s und Transistoren verkaufen will? Warum nicht. Bill Gates hat auch klein angefangen.(Der letzte Satz war nicht ganz ernst gemeint, der Rest schon...)
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12.02.2008 08:42 |
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madgyver1
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hi,
danke für eure kompetenten Antworten.
Ich habe mal etwas recherchiert und dabei festgestellet, das die DIN VDE verordnung auf die sich o.g. Shopbetreiber beruft, garnichtmehr zugelassen ist.
Bezüglich des Forenlinks: Ich hätte auch kein Problem damit, defekte oder unliebsame Artikel zurückzunehmen, im Gegenteil. Ich teste meine Produkte natürlich ausführlich und möchte das andere auch einen Praktischen Nutzen davon haben und bin nicht nur scharf drauf kohle zu machen. Andererseits kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, das ein kleiner Shop wie ************** jedes Blinklicht oder was auch immer, welches allein vielleicht einen Absatz von 30€ im Jahr macht, für 8000€ auf EMV TÜV und GS prüfen lässt - niemals.
Ich habe bis jetzt noch nie einen Rechtsbeistand gebraucht und auch noch nie mit einem Anwalt gesprochen. Kann mir jemand sagen wen ich da konsultieren muss? Fachrichtung? Ich nehme mal an, das es auch nicht verkehrt wäre, wenn ich dessen kompetenz auch gleich zur erstellung der AGB gebrauche. Kann jemand etwa abschätzen was eine solche Leistung kostet? Eine grobe orietierung reicht mir.
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6
12.02.2008 11:21 |
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4X4
Doppel-As
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Gebühren für Erstberatung
Also vorher nachfragen, was es hinterher kostet;-)
Bei der Suche nach einem Anwalt mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt / Fachanwalt hilft die regionale Anwaltskammer weiter.
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7
12.02.2008 11:35 |
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madgyver1
Grünschnabel
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Danke 4x4 das wäre vorerst alles.
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8
12.02.2008 12:40 |
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